Florist*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.290,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Florist*innen arbeiten in Gärtnereien oder in Betrieben des Blumenhandels. Sie stellen aus Schnittblumen, Trocken- und Kunstblumen sowie Dekormaterial verschiedene Blumengestecke und Kränze für bestimmte Anlässe (Advent, Weihnachten, Muttertag, Ostern oder für Hochzeiten und Trauerfeiern) her. Nach Auftrag dekorieren sie Ball- und Festsäle oder Empfangshallen mit Blumenschmuck. Im Bereich des Blumenhandels stellen sie für die Kundinnen und Kunden Blumensträuße zusammen, beraten sie und verkaufen auch Topf- und andere Pflanzen. Sie arbeiten gemeinsam mit Berufskolleginnen und -kollegen und Anlernkräften und stehen in Kontakt mit Lieferanten und Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Florist*innen kennen alle handelsüblichen Blumen und Pflanzen, deren Pflege- und Lagerbedingungen und ihre Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Wichtige Tätigkeitsbereiche bei denen sie ihre gestalterischen Fähigkeiten einbringen sind die Herstellung von Tisch- und Saalschmuck für Hochzeiten, Bälle und andere Feiern, Brautsträußen und Trauerfloristik (Kränze und Gestecke für Trauerfeiern).
    Zur Herstellung von Gestecken schneiden sie zunächst die Steckmasse (schwammartiges Kunststoffmaterial) zu und befestigen ein Steckgitter daran. Bei Gestecken aus frischen Schnittblumen befeuchten sie den Schwamm und stecken die Blumen sowie Blätter, Zweige oder Dekormaterial ein. Anschließend bedecken sie die noch sichtbare Steckmasse mit Dekormaterial z. B. Moos, Gräser, Textil.
    Bei der Herstellung von Kränzen verwenden sie als Unterlage einen Reifen aus Draht, Stroh oder Styropor, auf dem sie z. B. Zweige von Nadelbäumen (häufig Tannenzweige), Laubwerk, Zapfen, Fruchtkapseln, Schleifen und anderes Dekormaterial anbringen. An Begräbniskränzen werden je nach Bestellung frische Schnittblumen (z. B. Nelken, Rosen, Astern) und Schleifen mit Gruß- und Traueraufschriften angebracht.

    Florist*innen züchten und pflegen Schnittblumen und Topfpflanzen und bereiten sie für den Verkauf in der Blumenhandlung vor. Sie pflegen die lagernden Blumen und Pflanzen, gießen und düngen sie regelmäßig und sorgen für die richtige Umgebungstemperatur. Bei Schädlingsbefall oder Erkrankungen der Pflanzen ergreifen Florist*innen geeignete Gegenmaßnahmen.
    Sie gestalten die Auslagen und Verkaufsflächen, beraten die Kundinnen und Kunden über passenden Blumenschmuck zum jeweiligen Anlass und die richtige Pflege. Sie stellen nach Kundenwunsch Blumensträuße zusammen, beraten dabei über passende Kombinationen, arrangieren Pflanzen in Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen und gestalten Tisch- und Fensterschmuck.

    Der kaufmännische Teil der beruflichen Tätigkeit von Florist*innen umfasst den Wareneinkauf, die Durchführung von Telefon- und Schriftverkehr, das Ausstellen von Rechnungen und Lieferscheinen und das (computergestützte), die Kassaführung und das Führen von kaufmännischen Dokumenten und Büchern.

  • Womit man arbeitet

    Florist*innen hantieren mit gartentechnischen Geräten wie Scheren, Hacken, Schaufeln, Gießkannen und Sprühgeräten. Sie benützen Hilfsmaterialien wie Blumentöpfe, Draht, Stroh, Styropor, Schnüre und Folien. Sie bedienen Registrierkassen, Computer mit Textverarbeitungs- und Kalkulationssoftware und verwenden dabei verschiedene Formulare (Rechnungen, Lieferscheine, Bestellformulare usw.). Mit Hilfe der Computer führen sie auch Kund*innen- und Lieferantendateien.

    Immer wichtiger für Florist*innen wird der Umgang mit dem Internet und Socialen Medien, um Kundinnen und Kunden optimal auch über diese Kanäle zu erreichen und mögliche Zusatzleistungen wie Online-Bestellungen und Lieferservices zu bieten.

  • Wie man arbeitet

    Florist*innen arbeiten in Werkstätten, Gewächshäusern, Lagerräumen und Verkaufs- und Büroräumen von Gärtnereien und Blumenhandlungen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Anlernkräften und stehen in Kontakt zu Lieferanten und ihren Kundinnen und Kunden.

  • Was man macht

    • Gestecke herstellen: Steckmasse zuschneiden, Steckmasse befeuchten, Blumen und Pflanzenteile (Blätter, Zweige, Fruchtkapseln usw.) aufstecken, Steckmasse mit Blättern oder Moos und anderem Dekor bedecken
    • Kränze herstellen: Tannenzweige, Laubwerk, Zapfen, Schnittblumen, Schleifen u. a. an einer Kranzunterlage aus Draht, Stroh oder Styropor anbringen
    • Blumen- und Pflanzenschmuck für Feiern, Feste und Bälle planen und gestalten
    • Schnittblumen und Topfpflanzen züchten, pflegen und verkaufen
    • Schnittblumen zu Sträußen zusammenstellen, Pflanzen in Gefäßen wie Vasen, Körben, Schalen etc. arrangieren
    • Auslagen und Geschäftsflächen von Blumenhandlungen gestalten und dekorieren
    • Kundinnen und Kunden über Art, Haltbarkeit und Pflege von Schnittblumen und Topfpflanzen beraten
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe des Blumenbindergewerbes
    • Betriebe des Blumenhandels
    • Gärtnereien
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Blumenhandel und Floristik
    • Biologie und Pflanzenkunde
    • Blumenbinderei
    • Gestecke- und Kränzeherstellung
    • Werkzeug- und Gerätekunde
    • Dünge- und Pflanzenschutzmittel
    • sachgerechte Kühlung und Lagerung
    • Wartung und Reparatur
    • Buchhaltung, Rechnungswesen
    • Kundenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Bei den Handelsbetrieben und speziell bei den Klein- und Mittelbetrieben ist ein starker Verdrängungs- und Zentralisierungsprozess (Entwicklung hin zu weniger, aber größeren Betrieben) zu beobachten. Der Kundenbetreuung und dem Fachwissen in diesem Bereich kommt immer stärkere Bedeutung zu.

    Weiterbildung ist generell im fachlich-handwerklichen und im kunden- und verkaufsorientierten Bereich wichtig. Zusatzkenntnisse sind speziell in folgenden Bereichen von Vorteil, z. B.:

    • Floristik zu den jeweiligen Anlässen des Jahresablaufs
    • Kundenberatung und Verkaufstraining (z. B. Gesprächsführung, Verkaufspsychologie)
    • Fremdsprachen

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und die Innungen bieten in einigen Bundesländern (z. B. Niederösterreich, Tirol) Weiterbildungskurse für Florist*innen an (z. B. „Adventbinderei“, „Muttertags- und Ostergestecke, „Hochzeitssträuße“).

    Weitere Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die Bundesinnung der Gärtner und Floristen.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – Stehen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • mit Pflanzen umgehen können

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Blumenbinder (Floristen), BGBl. II Nr. 49/2003, Novelle durch Art. 15, BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freies Gewerbe:
    – Friedhofsgärtnerei

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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