Elektronik – Kommunikationselektronik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.490,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Elektroniker*innen für Kommunikationselektronik entwickeln, erzeugen, montieren und reparieren elektronische Bauteile und Komponenten von Geräten, Systemen und Anlagen der Kommunikationselektronik. Dazu zählen z. B. Antennen- und Satellitenanlagen, Funkanlagen, Hochfrequenzanlagen, Telefonanlagen und dergleichen mehr.

    Sie entwickeln die Bauelemente, Komponenten und Steuerungen und bauen diese in die Geräte, Systeme und Anlagen ein. Sie setzen diese in Betrieb und stellen die Funktionen ein, montieren und verdrahten die Geräte, suchen und beheben Störungen und führen Wartungen und Reparaturen durch.
    Elektroniker*innen für Kommunikationselektronik arbeiten mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen aus den verschiedenen Anwendungsbereichen zusammen, z. B. mit Mikrotechniker*innen, Mechatroniker*innen oder Informatiker*innen. Sie arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors an und mit Laborgeräten, in industriellen Produktions- und Fertigungshallen sowie bei Montagearbeiten direkt bei ihren Kunden vor Ort.

  • Wo man arbeitet

    Elektroniker*innen für Kommunikationselektronik errichten und montieren Hochfrequenzanlagen wie z. B. Funk- und Mobilfunkanlagen, Antennen- und Satellitenanlagen, Sende- und Empfangsanlagen für Radio- und Fernsehen, Antennen für die Flugsicherung oder Videoüberwachungsanlagen und dergleichen mehr. Sie montieren die genannten Teile und Geräte und führen alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme durch.

    Sie fertigen kommunikationselektronische Bauteile und Schaltungen, planen und dimensionieren Komponenten und Baugruppen, errichten die Anlagen, programmieren und konfigurieren die Einstellungen und führen Fehlerdiagnosen durch. Auch das Einbauen und Reparieren von Geräten und Anlagen der Video- und Audiotechnik (Unterhaltungselektronik) gehört in ihren Tätigkeitsbereich. Bei Störungen und Defekten suchen sie mit speziellen Mess- und Prüfgeräten die Fehlerursache und führen verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten durch.

    Sie stellen die Werkzeuge und Geräte für den Einsatz bereit und legen Arbeitsschritte und Arbeitsmethoden fest. Sie führen an den Bauteilen Prüfungen und Endtests durch, beispielsweise durch optische, elektrische und mechanische Messungen, ermitteln elektrische und nichtelektrische Kennwerte von Bauelementen und halten die Daten in technischen Dokumentationen fest. Bei all ihren Arbeitsschritten achten auf die Einhaltung von Qualitäts- und Umweltstandards und Sicherheitsvorschriften.
    Im Kundenservice warten und reparieren sie Geräte, Systeme und Anlagen der Kommunikationselektronik und führen Beratungen und Schulungen mit ihren Kund*innen durch.

  • Womit man arbeitet

    Elektroniker*innen für Kommunikationselektronik arbeiten mit kommunikationselektronischen Bauteilen, Komponenten und Baugruppen. Sie verwenden verschiedenste analoge und digitale Mess- und Prüfgeräte (z. B. Oszilloskop, Voltmeter, pH-Meter, Aräometer), lesen Installations- und Montage-, Schalt- und Bestückungspläne und hantieren mit SMD-Bauteilen (= surface mounted device). Sie installieren und programmieren Telefonanlagen, Anlagen der Hochfrequenztechnik (Funk-, Antennen- und Satellitenanlagen), der Digitaltechnik, Netzwerksysteme und dergleichen mehr.

    Elektroniker*innen für Kommunikationselektronik arbeiten unter Einhaltung der betrieblichen Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards mit Gasen, Ätzmitteln, Klebstoffen und anderen Arbeitsstoffen. Sie verwenden Werkzeuge wie Schraubenzieher, Pinzetten, Zangen, Printbohrmaschinen, Lötgeräte und diverse Fein- und Spezialwerkzeuge. Computer und Kommunikationsanlagen gehören ebenso zum Arbeitsalltag. In Reinräumen tragen sie spezielle Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzbrillen, chemikalienbeständige Handschuhe usw.

  • Wie man arbeitet

    Elektroniker*innen für Kommunikationselektronik arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors (Reinräumen), Werkstätten, Produktions- und Fertigungshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben sowie bei Montage- und Serviceleistungen direkt bei Kunden vor Ort.
    Je nach betrieblicher Funktion arbeiten sie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und Fachkräften anderer Abteilungen und Anwendungsbereiche der Elektronik, z. B. Mikrotechniker*in / Mikrosystemtechniker*in, Elektrotechniker*in, Mechatroniker*in, Regelungs- und Automatisierungstechniker*in, Kommunikationstechniker*in, Telematiker*in, Informatiker*in, Produktionsleiter*in.

  • Was man macht

    • Anlagen und Geräte der Hochfrequenztechnik (Funk-, Antennen-, Satellitenanlagen und andere Empfangs- und Sendeanlagen) errichten, in Betrieb nehmen, prüfen und warten
    • Geräte der Video- und Audioelektronik (Radio- und Fernsehgeräte, Videogeräte, CD- und DVD-Player usw.) installieren, warten und reparieren
    • Arbeitsvorbereitung: Arbeitsschritte und Methoden festlegen, Materialien vorbereiten
    • Geräte und Anlagen am vorgesehenen Montageort aufstellen, erforderliche Anschlussleitungen und Kabel verlegen
    • Bauteile, Baugruppen, Geräte und Anlagen einstellen, konfigurieren und in Betrieb nehmen
    • Ton, Bildschärfe, Senderfrequenzen etc. einstellen und programmieren
    • Mikroprozessoren, Leiterplatten, Schalt- und Regelsysteme kontrollieren
    • Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen und Baugruppen der Hochfrequenztechnik systematisch aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • dabei Mess- und Prüfgeräte und Messcomputer einsetzen
    • defekte Teile und Komponenten austauschen
    • Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden sowie von Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) einrichten
    • Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards durchführen
    • technische Daten erfassen und dokumentieren
    • Wartungsprotokolle, Betriebsbücher, Kund*innenkarteien, technische Unterlagen usw. führen
    • Beratungen, Kundenservice und Schulungen durchführen, Verkaufsgespräche führen
  • Für wen man arbeitet

    • Industrie- und Gewerbebetriebe, im Bereich der Erzeugung, Montage und Reparatur von kommunikations- und informationstechnischen Geräten, Maschinen und Anlagen
    • Service-Betriebe der Kommunikationselektronik
    • Handelsbetriebe für Elektro- und Elektronikgeräte
    • Öffentliche Unternehmen, Telekommunikationsbetriebe
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektronik – Kommunikationselektronik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Elektronik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Kommunikationselektronik.

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr das Spezialmodule Netzwerktechnik gewählt werden:

    Das Hauptmodul Kommunikationselektronik ist NICHT mit anderen Hauptmodulen kombinierbar.

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + Hauptmodul + Spezialmodul

     

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Elektronik
    • Kommunikationselektronik
    • Angewandte Mathematik
    • Hochfrequenztechnik
    • Funktechnik
    • Satellitenempfangstechnik
    • Audio- und Video-Elektronik (Unterhaltungselektronik)
    • Büro- und Kommunikationstechnik
    • Netzwerksysteme
    • Breitbandtechnologien
    • Qualitätsmanagement
    • Wartung und Reparatur
    • Projektmanagement, Dokumentation
    • Sicherheits- und Umweltstandards
    • Kundenberatung und -betreuung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Elektroniker*innen für Kommunikationselektronik bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche:

    • Leistungselektronik, Analog- und Digitaltechnik
    • Mikrosystemtechnik
    • Netzwerktechnik (LAN, WAN, Internet und Intranet usw.)
    • Hochfrequenztechnik, Satellitentechnik
    • Mikrotechnik, Mechatronik

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Kursen für Elektroberufe (z. B. Mikrocomputertechnik/Mikroprozessoren, Speicherprogrammierbare Steuerungstechnik, Europäischer Installationsbus, Verkabelungstechnik) an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kommunikationselektronik, BGBl. Nr. II 62/2003 (Novelle mit Art. 25 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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