Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.480,- bis 2.320,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Entsorgungs- und Recyclingfachleute im Bereich Abfall sorgen für die fachgerechte Behandlung und Verwertung von Abfällen und gefährlichen Problemstoffen wie z. B. Altöle, Lacke, Batterien, Kunststoffe oder Elektronikschrott. Sie beraten und informieren ihre Kund*innen über Mülltrennung und den Umgang mit diesen Problemstoffen. Entsorgungs- und Recyclingfachleute im Bereich Abfall sind bei Entsorgungs- und Recyclingunternehmen (z. B. Müllabfuhr, Großdeponien, Sonderabfallentsorgung, Wiederaufbereitungsanlagen) beschäftigt und arbeiten in allen Bereichen der Abfallbewirtschaftung. Sie arbeiten im Team mit ihren Kolleg*innen sowie mit Fachkräften aus dem Bereich Umwelttechnik und Umweltberatung zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Recycling bezeichnet alle Verfahren, mit denen wertvolle Rohstoffe, die im Abfall vorhanden sind, zurückgewonnen und einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abfall führen verschiedene chemische und physikalische Analysen an den Abfallstoffen durch. Sie steuern, überwachen und warten abfalltechnische Maschinen und Anlagen.

    Die Abfallentsorgung erfolgt durch Ablagerung auf Deponien, Kompostierung, chemische und biologische Behandlungen oder thermische Behandlungen (z. B. Verbrennen). Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abfall kennen dabei alle Möglichkeiten der Trennung, fachgerechten Entsorgung sowie der Aufbereitung und Wiederverwertung von Abfallstoffen.

  • Womit man arbeitet

    Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abfall steuern und überwachen abfalltechnische Maschinen, Geräte und Anlagen wie z. B. Sortiermaschinen, Zerkleinerer, Häckselmaschinen, Verbrennungsanlagen. Sie arbeiten an computergesteuerten und elektronisch gesteuerten Messgeräten sowie mit chemischen und biochemischen Labor-Utensilien wie z. B. Analyseautomaten, Reagenzgläsern, Mikroskopen, Thermometern, Indikatoren und Vakuumfiltern. Sie führen Aufzeichnungen in Listen, Protokollen und Datenbanken.

  • Wie man arbeitet

    Entsorgungs- und Recyclingfachleute arbeiten in Sortieranlagen ebenso wie in Labors. Auf Deponien sind sie auch im Freien tätig. Entsorgungs- und Recyclingfachleute arbeiten je nach Größe des Unternehmens eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Fach- und Hilfskräften im Bereich der Umwelttechnik und Abfallwirtschaft; siehe z. B. Abfallberater*in, Abfallbeauftragter / Abfallbeauftragte, Deponiewart*in, Umwelttechniker*in, Klärwart*in. Sie haben außerdem Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen.

  • Was man macht

    • Abfälle und Reststoffe von den Kund*innen entgegennehmen, wiegen, vermerken, registrieren
    • Abfallanalysen und -klassifizierungen durchführen, chemische Proben erstellen
    • abfalltechnische Maschinen, Geräte, Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen bedienen und steuern
    • Transport- und Hebeeinrichtungen, Förderbänder und Krananlagen bedienen
    • während der Abfallentsorgungs- und Recyclingprozesse chemische und physikalische Größen wie Druck, Temperatur etc. messen und regeln
    • Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Anlagen durchführen
    • Listen, Protokolle und Betriebsbücher führen
  • Für wen man arbeitet

    • Kommunale und private Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsunternehmen wie Müllabfuhr, Großdeponien, Sonderabfallentsorgungsbetriebe
    • Recyclingunternehmen für besondere Abfallstoffe wie Papier, Glas, Altmetall, Biomüll
    • Industriebetriebe mit eigenen Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Entsorgungs- und Recyclingtechnik
    • Abfallwirtschaft
    • Deponiewesen
    • Chemie, Biologie, Biochemie
    • Umwelttechnik
    • Ökosystemwissenschaften
    • Umweltrecht
    • Qualitätsmanagement
    • Dokumentation, Projektmanagement
    • Fachenglisch
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung bedeutet für Entsorgungs- und Recyclingfachleute, sich kontinuierlich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse z. B. in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Umweltrecht (Abfallgesetze, Umweltschutzbestimmungen und -auflagen, Sicherheitsvorschriften)
    • Methoden der Abfallbewirtschaftung und -behandlung (chemische und biologische Behandlung von Abfall)
    • Zusatzkenntnisse über Mechanik, Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik (z. B. Steuerungs- und Regelungstechnik)
    • EDV
    • Qualitätssicherung

    Weiterbildungsmöglichkeiten für Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abfall werden von den Abfallwirtschaftsunternehmen und einschlägigen Unternehmensverbänden (Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)) angeboten. Weiterbildungseinrichtungen wie das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) führen ebenfalls Kurse und Seminare zu oben genannten Bereichen durch.

    Mit entsprechender Weiterbildung können Entsorgungs- und Recyclingfachleute – Abfall auch die Berechtigung für eine Tätigkeit als Deponiewärter/in oder als Abfallbeauftragte in größeren Unternehmen erwerben; Kurse bieten unter anderem das WIFI und das bfi an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Rechtsbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Hygienebewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Gerberei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Gerberei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern (unabhängig von der Bewilligungspflichten nach § 15 Abfallwirtschaftsgesetz u. a. betreffend die Genehmigungspflicht für Deponien)
    • Abfallbeauftragter gem. § 11 Abfallwirtschaftsgesetz
    • Abfallberatung, eingeschränkt auf die Erteilung von Informationen über Möglichkeiten der Vermeidung, Entsorgung und Lagerung von Abfällen sowie die Abwasserentsorgung und -reinigung unter Ausschluss der Erstellung von Abfallkonzepten

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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