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Fischereiwirtschaft

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
1.930,- bis 2.810,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Fischereiwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Fischer*in.

Fischer*innen züchten und betreuen verschiedene Arten von Speisefischen. Sie beliefern Groß- und Kleinabnehmer*innen mit Lebendfischen oder sie verarbeiten Fische durch Filetieren, Räuchern oder Einfrieren weiter. Fischer*innen kontrollieren laufend den Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Fische, den Zu- und Ablauf des Wassers und die Wasserqualität. Sie arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in Familienbetrieben oder sie sind in Großbetrieben der Fischereiwirtschaft beschäftigt. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt zu Tierärzten/Tierärztinnen, Behörden, Kund*innen und Lieferant*innen.

Wo man arbeitet

Fischer*innen ziehen die Fische (zu einem Großteil handelt es sich um Forellen und Karpfen) in – meist künstlich angelegten – Teichen auf, vermehren sie und pflegen ihren Lebensraum. Darüber hinaus fischen sie die Teichanlagen ab, verarbeiten die Fische weiter und vermarkten ihre Produkte.

Aufgrund der unterschiedlichen Haltungs- und Zuchtbedingungen von Karpfen und Forellen unterscheiden sich die Tätigkeiten von Fischer*innen im Bereich der Karpfen- bzw. Forellenhaltung. Karpfen benötigen Naturteiche, die von den Fischer*innen regelmäßig durch Ausbringen von Kalk und Phosphatdünger gedüngt werden. Sie mähen die in den Teichen wachsenden Wasserpflanzen ab und streuen Fischfutter aus (händisch oder mit zeitgesteuerten Fischfutterautomaten). Im Spätherbst lassen Fischer*innen Wasser aus den Karpfenteichen ab und fischen die Karpfen ab.

Forellen benötigen kaltes, sauerstoffreiches Fließwasser. Daher erfolgt die Forellenzucht in künstlichen Fließteichanlagen oder in Netzgehegen in größeren Bächen oder Flüssen. Die Fischer*innen füttern die Forellen mit Kunstfutter und kontrollieren regelmäßig den Zu- und Abfluss des Wassers sowie die Wasserqualität und den Gesundheitszustand der Fische. Weiters reinigen sie die Becken, um das Ansetzen von Algen zu verhindern. Bei der Fischzucht setzen die Fischer*innen befruchtete Eier in Aufzuchtbehälter und betreuen die Jungtiere, bis sie in die Teiche ausgesetzt werden können.

Darüber hinaus verarbeiten Fischer*innen die Fische nach dem Fang weiter. In Fischschlachträumen schlachten sie die Tiere, schuppen sie ab und zerlegen sie. Gegebenenfalls veredeln sie die Fische, z. B. durch Filetieren oder Räuchern. Die Fische und Fischprodukte lagern sie danach entweder in Kühl- oder anderen Lagerräumen.

Außerdem sorgen Fischer*innen für den Verkauf ihrer Ware. Je nach Größe des Betriebs liefern sie die Produkte an Groß- oder Einzelhandelsbetriebe, zum Teil verkaufen sie diese auch direkt an die Verbraucher*innen. Sie arbeiten jedoch auch am Schreibtisch: Zu ihrer Arbeit gehören Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten ebenso, wie die Dokumentation der Fischproduktion.

Womit man arbeitet

Fischer*innen benötigen für ihre Arbeit Netze, Aufzuchtbehälter, Kübel und andere Behälter. Sie bedienen elektrische Fischfangvorrichtungen, händische oder zeitgesteuerte Fischfutterautomaten und verschiedene Reinigungsgeräte. Für die Gewässerbewirtschaftung und Aufzucht der Fische verwenden sie spezielles Fischfutter und Dünger. Zur Messung der Wassertemperatur setzen sie Thermometer ein und entnehmen Proben zur Messung der Wasserqualität (z. B. Sauerstoff- und Phosphatgehalt) mit Mess- und Prüfgeräten.

Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Fangergebnisse oder auch des Futterverbrauches setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.

Wie man arbeitet

Fischer*innen sind bei Fischzuchtverbänden, bei Privatbetrieben oder sonstigen landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt und arbeiten mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen. Sie stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Behörden, Tierärzten/Tierärztinnen (siehe °Tierarzt / Tierärztin#), Kund*innen, Lieferant*innen und Sport- und Hobbyfischer*innen.
Da die Lebensbedingungen der Fische rund um die Uhr überwacht werden müssen, sind unregelmäßige Arbeitszeiten für Fischer*innen keine Seltenheit.

Was man macht
  • Teich- und Beckenanlagen reinigen; die über den Winter abgelassenen Teiche und Becken füllen
  • gezüchtete Jungfische in die Zuchtteichanlagen aussetzen, Fische füttern (händisch oder durch zeitgesteuerte Futterautomaten)
  • Zuchtteiche und Becken düngen, Wasserproben entnehmen
  • Wasserzu- und -ablauf regulieren, Wasserqualität (z. B. Temperatur, Sauerstoffgehalt, Phosphatgehalt) kontrollieren
  • Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Fische regelmäßig überprüfen, Behandlungsmaßnahmen bei erkrankten Fischen durchführen
  • die Teiche im Spätherbst abfischen
  • die Fische sortieren und verteilen
  • die Lebendfische zu Groß- und Kleinabnehmer*innen transportieren
  • die Fische für den Verkauf verarbeiten und vorbereiten
  • Fischprodukte wie Tiefkühlprodukten, Pasteten, Räucherfischen usw. herstellen
  • Sportfischereiteiche mit Jungtieren (Setzlinge) besetzen
Für wen man arbeitet
  • Privatbetriebe der Fischereiwirtschaft (kleine bis mittlere Familienbetriebe oder landwirtschaftliche Gutsbetriebe)
  • Fischzuchtanstalten der Landesfischereiverbände
  • landwirtschaftliche Betriebe mit angeschlossener Fischzucht
  • Österreichische Bundesforste

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Fischereiwirtschaft ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

    • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

    • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Fischer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten. Weiterbildungsveranstaltungen für Fischer*innen bietet insbesondere das Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde in Scharfling/Salzburg an.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Fachschulen auch in der Weiterbildung tätig.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Große landwirtschaftliche Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Tieren umgehen können

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Agrarmanager*in#
  • °Agrartechniker*in#
  • °Berufsjäger*in (Lehrberuf)#
  • °Bienenwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)#
  • °Feldgemüsebau (Lehrberuf)#
  • °Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Forstwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Geflügelwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaftliche*r Berater*in#
  • °Pferdewirtschaft (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

 

b) Freie Gewerbe (im Wortlaut der Liste der freien Gewerbe):

  • Vermittlung von Fischerei- und Jagdgelegenheiten
  • Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung (Anmerkung: die Anbringung von Zusätzen in Klammer wieSekterzeugung, Essigerzeugung, Erzeugung von Fruchtsäften ist möglich)
  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: