Glasbautechnik – Glaskonstruktion

Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.760,- bis 2.020,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Die Ausbildung zum/zur Glaskonstrukteur*in erfolgt im Modullehrberuf Glasbautechnik im Hauptmodul Glaskonstruktion.

    Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion sind in der Herstellung, Montage und Reparatur von Glaskonstruktionen beispielsweise im Innenausbau oder Fahrzeugbau tätig. Sie konstruieren und montieren beispielsweise Dach- und Fassadenelemente, Wintergärten und andere Glasbauten, aber auch Schiebetüren, Wandverkleidungen aus Glas, Verglasungen an Fahrzeugen usw.

    Glaskonstrukteur*innen stellen Werkzeichnungen und Entwürfe für Glaskonstruktionen händisch oder rechnergestützt mittels CAD her. Bei der Herstellung steuern und überwachen sie vielfach computergesteuerte Produktions- und Bearbeitungsmaschinen, arbeiten aber auch mit Glasschneidemaschinen, Glassägen, Glasbohrern und anderen glasbearbeitenden Maschinen und Geräten. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten und Produktionshallen von Betrieben des Glasereigewerbes und der glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben sowie bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort.

  • Wo man arbeitet

    Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion stellen vor allem Glaskonstruktionen wie Wand- und Türverkleidungen aus Glas, Portale, Fassaden und Eingänge sowie Wand- und Deckenteile oder ganze Glasbauten her. Teilweise fertigen sie auch dekorative Kunstverglasungen, Spiegel oder Glasschriften und Glasmosaike an. Auch Duschkabinen, Glastüren und Vitrinen gehören zu ihren Erzeugnissen.

    Glaskonstrukteur*innen steuern und überwachen computergesteuerte Produktions- und Bearbeitungsmaschinen in der gewerblichen und industriellen Glas- und Glassubstitutenfertigung. Sie richten die Maschinen ein, beheben Störungen und sorgen für einen reibungslosen Produktionsablauf. Sie behandeln die Glasoberflächen z. B. mit Beschichtungen (etwa zum Sonnenschutz). In den Werkstätten führen sie Vormontagen durch, bevor die Glaskonstruktionen bei den Kundinnen und Kunden vor Ort zusammengebaut werden.
    Außerdem führen sie Qualitätsprüfungen durch und reparieren beschädigten Glaskonstruktionen.

    Bei ihrer Arbeit wenden Glaskonstrukteur*innen facheinschlägige Schneidetechniken, Schleiftechniken, Bohrtechniken, Befestigungstechniken, Trenntechniken für Glas und Glassubstitute und Verbindungstechniken für Holz, Metall und Kunststoffen an. Sie stellen Unterkonstruktionen her, auf denen die Glasflächen befestigt werden. Die Glaskonstruktion wählen sie je nach erforderlichen Eigenschaften aus, z. B. Anforderungen an Wärme-, Brand- und Schallschutz oder Sicherheit. Bei der Montage verarbeiten sie Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe und bringen z. B. Beschläge und Halteprofile an.
    Glaskonstrukteur*innen müssen sehr sorgfältig und genau arbeiten. Das Einpassen von Gläsern in z. B. Rahmenkonstruktionen ist Millimeterarbeit und muss exakt und ohne Lufteinschlüsse passen.

  • Womit man arbeitet

    Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion bedienen und überwachen bei ihrer Arbeit computergesteuerte Produktions- und Bearbeitungsmaschinen. Sie verwenden aber auch Werkzeuge und Maschinen, wie z. B. Glasschneider, Glassägen, Gehrungssägen, Glasbohrmaschinen, Diamantbohrer und Schleifmaschinen. Beim Zusammenbau von Einzelteilen setzen sie verschiedene Klebstoffe, Metalle, Holz, Kunststoffe usw. zur Herstellung von Verbindungen ein, aber auch Schleif- und Poliermittel, Dicht- und Dämmstoffe sowie Reinigungsmittel.
    Sie erstellen und lesen Skizzen, Konstruktionspläne und Montageanleitungen und tragen Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, um vor Glasbruch geschützt zu sein.

  • Wie man arbeitet

    Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glaskonstruktion sind in Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes, in Produktionshallen der glasbe- und -verarbeitenden Industrie, in Konstruktions- und Planungsbüros sowie direkt bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort tätig. Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Produktionsfachkräften und auf Baustellen mit verschiedenen Fachkräften des Bau- und Baunebengewerbes (z. B. Spengler*in (Lehrberuf), Dachdecker*in (Lehrberuf), Zimmerei (Lehrberuf), Maurer*in (Lehrberuf)).

    Glaskonstrukteur*innen haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden und beraten diese über die Eigenschaften und Verwendbarkeit unterschiedlicher Glasbaulösungen.

    In der Produktion sind sie zum Teil im Schichtdienst tätig und müssen auch mit Maschinenlärm rechnen. Bei Montagen auf Baustellen, sind sie bei unterschiedlicher Witterung z. B. auch bei großer Hitze tätig.

  • Was man macht

    • Skizzen, Werkzeichnungen und Entwürfe für Glaskonstruktionen von Hand und unter Verwendung rechnergestützter Systeme (CAD) herstellen
    • Einzelbauteile oder ganze Glaskonstruktionen nach eigenen Ideen oder Kundenwünschen entwerfen und gestalten
    • Materialbedarf für die Glaskonstruktionen berechnen
    • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • Glas, Glaserzeugnisse und Glassubstitute und andere Werkstoffe, manuell und maschinell be- und verarbeiten
    • Produktionsmaschinen zur Glas- und Glassubstitutenbearbeitung einrichten, bedienen und überwachen
    • Glaskonstruktionen herstellen, zusammenbauen und montieren (mittels Halteprofilen, Beschlägen, Verklebungen) und demontieren
    • Glas und Glaskonstruktionen mittels Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren manuell und maschinell bearbeiten
    • Oberflächenbearbeitungstechniken und Beschichtungsverfahren anwenden
    • Fehler und Schäden feststellen, Glaskonstruktionen instandsetzen und reparieren
    • Glaskonstruktionen und Glasprodukte sachgerecht verpacken, lagern, transportieren
    • Arbeiten unter Berücksichtigung von facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards ausführen
    • Qualitätssicherung und Reklamationsbearbeitung durchführen
    • Kundinnen und Kunden in Fragen der Gestaltung von Glaskonstruktionen beraten und informieren
  • Für wen man arbeitet

    • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasergewerbes
    • Glasbe- und -verarbeitende Industriebetriebe
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Glasmacherei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik – Fertigteilproduktion (Modullehrberuf)
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Glasgestalter*in
    • Glashüttentechniker*in
    • Glasmacherei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hohlglasveredler*in – Kugeln (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik – Fertigteilproduktion (Modullehrberuf)
    • Holztechniker*in
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?
Filtere die Lehrberufe nach deinen Vorlieben oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu: