Hochbau

Erfolgsgeschichte von Islam,

Geschäftsführer

Eine Maurerlehre machen und mit nur 28 Jahren schon ein eigenes Unternehmen mit 20 Mitarbeiter*innen führen – genau das hat Islam geschafft.

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Die Ausbildung im Lehrberuf Hochbau ist ab 1. Jänner 2020 möglich.

    Hochbauer*innen errichten Bauwerke und Bauwerksteile wie z. B. Wohn- und Bürogebäude, Straßen, Brücken-, und Tunnelanlagen oder Kanal- und Entwässerungsanlagen. Sie verarbeiten Natursteine, gebrannte Ziegel, Beton, Leichtbeton und andere Formsteine. Sie sind außerdem für die Wärmedämmung und für das Verputzen von Wänden zuständig. Neben dem Neubau von Bauwerken zählen auch Reparatur-, Restaurierungs- und Umbauarbeiten an Bauwerksteilen zu ihren Aufgaben. Hochbauer*innen arbeiten in Betrieben des Baugewerbes im Bereich Hoch-, Tief- oder Wasserbau. Sie arbeiten vor Ort auf Baustellen mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen.

     

  • Wo man arbeitet

    Hochbauer*innen errichten Bauwerke und Bauwerksteile wie z. B. Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Industriebauten, Brücken, Tunnel oder Straßen. Sie verwenden verschiedenen Baumaterialien (z. B. Beton, Holz, Ziegel, Platten) oder Fertigbauteile. Weiters betonieren sie Kanalschächte und verlegen Kanalrohre. Sie arbeiten auf Baustellen meist in größeren Bautrupps nach den Plänen und Angaben von Baumeister*innen, Bautechniker*innen unter Anweisung von Polieren/Polierinnen.

    Bei der Errichtung von Gebäuden wird zuerst ein Fundament ausgehoben und betoniert. Darauf bauen die Hochbauer*innen Kellermauern aus Beton oder Betonschalsteinen auf und isolieren diese mit Schutzanstrichen gegen Feuchtigkeit. Zum Bau von Massivdecken aus Fertigteilen oder Beton stellen sie abstützende Deckenkonstruktionen auf. Dann verlegen die Hochbauer*innen die Deckenträger, die Deckensteine und Bewehrungen (Stahleinlagen, welche die Zugfestigkeit der Decke erhöhen) und gießen darüber eine Betonschicht. Anschließend errichten sie die Geschossmauern, das sind die tragenden Wände sowie Zwischenwände. Dabei verarbeiten sie Materialien wie Ziegel, Natursteine, Beton, Stahlbeton oder Fertigteile aus Beton.

    Beim Aufstellen von Mauern aus Ziegeln richten sie die Mauersteine mit Schnur, Lot und Wasserwaage und digitalen Messgeräten aus und verbinden sie mit einer Mörtelschicht (ein Gemisch aus Sand, Wasser, Zement oder Kalk). Den Plänen entsprechend beachten sie Aussparungen für Türen und Fenster sowie Öffnungen und Durchbrüche für Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Anschließend montieren sie Isolierungen und Wärmedämmplatten und verputzen die Wände und Decken mit Hilfe von Putzmaschinen oder händisch. Hochbauer*innen verlegen außerdem den Estrichunterboden für den Fußboden, setzen Fenster- und Türstöcke ein und bauen Stiegen auf. Neben dem Errichten von Bauwerken ist die Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an beschädigten oder historischen Bauwerksteilen ein wichtiger Tätigkeitsbereich, bei dem auch traditionelle Techniken und Materialien (z. B. Holzdecken, Gewölbe, Gesimse) zur Anwendung kommen.

  • Womit man arbeitet

    Hochbauer*innen arbeiten mit verschiedenen Baumaterialien wie z. B. Beton, Ziegel, Platten, Holz und Stahl, Dämmstoffe, Schalungen, Fertigbauteile. Sie verwenden Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel wie z. B. Mörtel, Zement, Spachtel, Wasserwaage, Lot, Richtschnüre, Richt- und Abziehlatten, Schaufeln, Maurerkelle, Maurerhammer, Gummihammer und Gerüste, Aufzüge, Mischmaschine, Betonpumpen, Trennscheiben und arbeiten zum Teil auch mit Betonmischwagen, Baggern, Kränen und Abrissmaschinen. Sie lesen und verwenden Baupläne und technische Unterlagen und kommunizieren über Funkgeräte und Mobiltelefone (besonders auf großen Baustellen).

    Für die Steuerung von Baumaschinen und -geräten, für Vermessungs- und Kontrollarbeiten sowie zur Dokumentation werden zunehmend digitale Tools und Messgeräte sowie spezielle Handhelds mit entsprechender Software eingesetzt, die Hochbauer*innen bedienen müssen.

  • Wie man arbeitet

    Hochbauer*innen arbeiten für Klein- und Mittelbetriebe des Baugewerbes und für Betriebe der Bauindustrie. Sie werden bei kleineren Bauten ebenso eingesetzt wie auf Großbaustellen, wo sie im Team (Bautrupp) mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Baubranche zusammen arbeiten, siehe Betonbauer*innen (siehe Betonbau (Lehrberuf), Betonbauspezialist*in (Lehrberuf)), Tiefbauer*innen (Tiefbau (Lehrberuf)), Tiefbauspezialist*in (Lehrberuf)), Zimmerer/Zimmerinnen (Zimmerei (Lehrberuf)), Polier*in, Bautechniker*in, Baumeister*in, aber auch Spengler*in (Lehrberuf) und Architekt*in.

    Hochbauer*innen sind überwiegend im Freien tätig und dabei verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft sowie Lärm und Staub ausgesetzt. Teilweise sind sie auch in größeren Höhen auf Gerüsten tätig, dazu müssen sie trittsicher und schwindelfrei sein.

    Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Hochbauer*innen eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.

  • Was man macht

    • Baustelle einrichten und absichern, Arbeitsgerüste aufbauen
    • Baumaterialien und Maschinen zur Baustelle transportieren
    • Mörtel und Beton herstellen (anmischen)
    • Fundamente ausheben und betonieren
    • Mauerwerke aus Ziegel, Natursteine, Beton, Stahlbeton oder Betonfertigteilen aufstellen
    • Deckenkonstruktionen aufstellen
    • Fertigteile für Decken, Wände, Stützteile, Pfeiler etc. aufstellen und befestigen
    • Schornsteine, Bögen und Gewölbe Errichten, Treppen einbauen
    • Isolierplatten und Wärmedämmstoffplatten montieren
    • Innen- und Außenverputzungen durchführen
    • Estriche für Fußböden herstellen
    • Abbruch- und Stemmarbeiten durchführen
    • Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an beschädigten oder historischen Bauwerkteilen durchführen
    • Baumaschinen und -geräte bedienen, reinigen, pflegen und warten
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Baugewerbes
    • Mittel- und Großbetriebe der Bauindustrie
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • guter Gleichgewichtssinn
    • Kraft
    • Schwindelfreiheit
    • Trittsicherheit
    • Wetterfest

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bodenleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reinigungstechnik (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baumaschinenführer*in
    • Baumeister*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bodenleger*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dachdecker*in (Lehrberuf)
    • Denkmal- und Ensembelschützer*in
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Innenausbauer*in
    • Kranführer*in
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Polier*in
    • Reinigungstechnik (Lehrberuf)
    • Restaurator*in
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Building Information Modeling (BIM) Manager*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Bodenleger, BGBl. II Nr. 33/2003 (Novelle mit Artikel 4 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Stuckateure und Trockenausbauer, BGBl. II Nr. 87/2003, Novelle mit Artikel 42 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, BGBl. II Nr. 99/2003, Novelle mit Artikel 47 BGBl. II Nr. 399/2008

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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