Worum es geht
Kanzleiassistent*innen im Schwerpunkt Rechtsanwaltskanzlei führen alle Arbeiten im Zusammenhang mit Verwaltung, Büroorganisation, Rechnungswesen, Korrespondenz, Klient*innenbetreuung und Terminorganisation durch. Sie kümmern sich um Aktenzuordnung, Aufnahme und Betreuung von Klient*innen und unterstützen die Rechtsanwälte und -anwältinnen bei einfachen rechtsspezifischen Aufgaben. Sie arbeiten auch bei der Erstellung von Marketingmaterialien wie z. B. Newsletter mit.
Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien arbeiten in Teams mit Berufskolleg*innen, Rechtsanwältinnen und -anwälten und anderen Mitarbeiter*innen von Rechtsanwaltskanzleien. Sie haben Kontakt zu den Klientinnen und Klienten der Kanzlei und beispielsweise zu Mitarbeiter*innen von Gerichten und Behörden.
Wo man arbeitet
Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien unterstützen Rechtsanwälte und Rechtsanwält*innen in allen administrativen Aufgaben. Sie protokollieren Verhandlungen und Gespräche mit Klient*innen und Klienten, bereiten den Schriftverkehr für Gerichte, Behörden, Klient*innen und andere Parteien vor und erstellen Abrechnungen und stellen Rechnungen und Honorarnoten aus.
Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen (siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) und andere Mitarbeiter*innen in Rechtsanwaltskanzleien bei allen administrativen und bei einfachen rechtsspezifischen Aufgaben. Ihre Hauptaufgaben liegen im Office Management und bei laufenden Büroarbeiten. Sie organisieren den E-Mail- und Schriftverkehr, nehmen eingehende Anrufe und Schreiben auf, beurteilen, zu welchem Sachverhalt diese gehören und leiten sie an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weiter. Sie organisieren und koordinieren Besprechungen und Termine mit Klientinnen, Behörden oder Parteienvertreter*innen, aber auch im Team und protokollieren die Gespräche. Außerdem bereiten sie einfache Unterlagen und den Schriftverkehr für Gerichte, Behörden, Klienten, andere Parteien und Parteienvertreter*innen vor. Unter Aufsicht der Rechtsanwälte und -anwältinnen arbeiten sie an einfachen/routinemäßigen Verfahren bei Gerichten und Behörden mit (z. B. Mahn-, Exekutions- und Insolvenzverfahren), bei Anträgen (z. B. für das Firmen- und Grundbuch), bei Erklärungen (z. B. Abgabenerklärungen) oder Anmeldungen (z. B. Marken- und Musteranmeldungen).
Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien unterstützen aber auch bei Abrechnungen und im Rechnungswesen. Sie erstellen Abrechnungen und bereiten Honorarnoten vor und arbeiten im Zahlungsverkehr und Mahnwesen mit. Auch bei Marketingaufgaben unterstützen sie, wenn sie z. B. Newsletter erstellen, Informationsschreiben verfassen, oder bei der Betreuung der Webseite oder von Social Media Kanälen mitarbeiten, indem sie Beiträge erstellen.
Um diese Aufgabe kompetent erfüllen zu können verfügen Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien über grundlegende Kenntnisse in relevanten Rechtsbereichen. Dazugehören vor allem Verfahrens-, Zivil-, Grundbuch-, Firmenbuch-, Kosten- und Standesrecht, das Bürgerlichen Recht und Unternehmens- und Abgaberechte. Wichtig sind für Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien auch Kenntnisse im Mahn-, Insolvenz- und Exekutionsrecht.
Womit man arbeitet
Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien arbeiten in Büroräumen an modern ausgestatteten Arbeitsplätzen. Sie arbeiten mit Computer und Laptops, verwenden Internet und verschiedenen, teils auch berufsspezifischen Softwareprogrammen und kommunizieren über Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, aber auch in Webmeetings.
Kanzleiassistent*innen bedienen die üblichen Bürogeräte wie z. B. Kopiergeräte, Drucker und Scanner sowie Telefon- und Gegensprechanlagen. Sie verwenden unterschiedliche (digitale) Formulare und führen Datenbanken, Terminkalender, Journale, Listen, Protokolle und benutzen diverses Büromaterial.Wie man arbeitet
Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien arbeiten im Sekretariat von Rechtskanzleien gemeinsam mit Juristinnen und Juristen, siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin sowie mit Berufskolleg*innen und weiteren administrativen oder kaufmännischen Fachkräften. Sie stehen im direkten Kontakt zu Klientinnen und Klienten (Mandant*innen und Mandanten) und zu Mitarbeiter*innen von Behörden und Gerichten.
Kanzleiassistent*innen arbeiten hauptsächlich während der betriebsüblichen Bürozeiten und sind viel an Bildschirmarbeitsplätzen tätig. Wenn beispielsweise behördliche Fristen eingehalten werden müssen, können auch Mehrarbeit und Überstunden notwendig werden.
Was man macht
- Arbeiten im Posteingang und Postausgang erledigen
- Texte und Schriftstücke, wie Unterlagen für Mahn- und Exekutionsverfahren etc., nach Vorgaben erstellen, z. B. für Gerichte, Behörden, Klient*innen usw.
- Materialbeschaffung, wie z. B. Büromaterial, Dokumente, Büroeinrichtung
- Rechnungslegung und Arbeiten im Rechnungswesen
- Arbeiten im Zusammenhang mit Gericht- und Behördenangelegenheiten, insbesondere Fristlegung von Akten, Schriftstücken und Geschäftsstücken durchführen
- Termine koordinieren, Dienstreisen planen, Verhandlungen und Besprechungen vor- und nachbereiten
- Behörden, Klient*innen, Parteien anmelden, informieren und betreuen
- Marketingmaterialien erstellen und verschicken
- Statistiken, Dateien, Karteien anlegen und warten
- administrative und verwaltende Tätigkeiten durchführen
- Mitarbeit bei einfachen Gerichten und Verfahren unter Aufsicht der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwaltes
Für wen man arbeitet
- Rechtsanwaltskanzleien
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Die Ausbildung im Lehrberuf Kanzleiassistent*in ist seit 1. Mai 2020 möglich. Sie ersetzt die Ausbildung im bisherigen Lehrberuf Rechtskanzleiassistent*in.
Die Ausbildung ist in den Schwerpunkten Rechtsanwaltskanzlei oder Notariatskanzlei möglich.Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Office- und Kanzleimanagement
- Zielgruppengerechte Kommunikation, Klient*innenbetreuung
- Datenschutz und Datensicherheit
- Marketing
- Buchhaltung und Kostenrechnung, Rechnungswesen
- Terminplanung und -koordination
- Grundkenntnisse der Rechtswissenschaften
- Fremdsprachen
- Software und digitale Anwendungen
- Aufbereitung von Daten und führen von Datenbanken
- Aktenführung, Dateien- und Ablageorganisation
Wie man sich weiterbilden kann
Kanzleiassistent*innen in Rechtsanwaltskanzleien sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufen zu ergänzen und vertiefen.
Weiterbildungsbereiche für Kanzleiassistent*innen – Rechtsanwaltskanzlei sind beispielsweise:
- Office Management
- Buchhaltung, Rechnungswesen
- IT- und Softwareprogramme
- Wirtschaft und Recht
- E-Government
- Internet, Social Media und Multimedia
- Datensicherheit und Datenschutz
- Fremdsprachen
- Marketing
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für viele Tätigkeitsbereich der Kanzleiassistentinnen und -assistenten Weiterbildungskurse durch. Auch die Anwaltsakademie bieten einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten für Kanzleimitarbeiter*innen an. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Bildungseinrichtungen, die Kurse und Lehrgänge für entsprechende Fach- und Sozialkompetenzen anbieten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Kanzleiassistent*innen zur Teamleiter*innen oder Büroleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. In großen Kanzleien ist auch die Weiterentwicklung zum/zur Managementassistent*in möglich.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- gute Deutschkenntnisse
- gute rhetorische Fähigkeit
- gutes Gedächtnis
- kaufmännisches Verständnis
- schriftliches Ausdrucksvermögen
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- Rechtsbewusstsein
- Selbstorganisation
- Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
- Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Informationsrecherche und Wissensmanagement
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Prozessverständnis
- systematische Arbeitsweise
- Umgang mit sozialen Medien
Was es noch gibt
Ersatz von Lehrabschlussprüfung
Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf KanzleiassistentIn ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Europa Assistent*in
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Facility-Manager*in
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanzbeamter / Finanzbeamtin
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hausverwalter*in
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Immobilienmakler*in
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Informationsbroker (m./w./d.)
- Informationsmanager*in
- Jurist*in
- Managementassistent*in
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
- Patent Professional (m./w./d.)
- Patentanwalt / Patentanwältin
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
- Rechtspfleger*in
- Rechtswissenschafter*in
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Revisionsassistent*in
- Revisor*in
- Richter*in
- Sachbearbeiter*in
- Sachwalter*in
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Steuerberater*in
- Unternehmensberater*in
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Gewerbe:
- Handelsgewerbe
- Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die Durchführung von Büroarbeiten, eingeschränkt auf Schreibarbeiten, die Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten)
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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