Kunststoffformgebung

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.550,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Kunststoffformgeber*innen stellen Kunststoffartikel und Kunststoffhalbfabrikate her. Zu ihren Erzeugnissen zählen z. B. Haushalts- und Küchengeräte, Dosen, Deckel, Gehäuse sowie Rohre, Folien und Kunststoffteile für diverse Bauzwecke. Sie bedienen verschiedene meist computergesteuerte Bearbeitungsmaschinen und wenden Verfahren wie z. B. Sägen, Bohren, Schneiden, Kleben, Löten oder Härten an. Kunststoffformgeber*innen arbeiten in Betrieben der Kunststoffverarbeitung in Werkstätten und Werkhallen mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln werden zunächst Formmassen aus Kunststoff (Granulat, Pulver, Paste) aufbereitet. Die KunststoffformgeberInnen vermischen dazu die Grundmasse mit Weichmacher, Stabilisatoren, Farb- und Füllstoffen in Knet- und Walzmaschinen. Anschließend erhitzen sie die Kunststoffmasse und stellen daraus in Spritzgussverarbeitung verschiedene Formteile für Haushalts-, Bedarfs- oder Spielzeugartikel (z. B. Dosen, Deckel, Griffe, Gehäuse) her. Weiters bedienen sie Maschinen mit denen Massenerzeugnisse wie Rohre, Platten, Schläuche oder Kabel herstellt werden, indem durch Düsenvorrichtungen die Kunststoffmasse in Formen hinein ausgepresst (‚extrudiert‘) wird.

    KunststoffformgeberInnen steuern und überwachen Produktionsprozesse, stellen die Maschinen ein und rüsten sie um. Sie sind für die laufende Qualitätskontrolle zuständig und führen an den Endprodukten mit Mess- und Prüfgeräten verschiedene Tests (z. B. um Festigkeit, Druck, Biegsamkeit, Hitzebeständigkeit usw. zu testen) durch.

    Bei der handwerklichen Bearbeitung von Kunststoff wenden die KunststoffformgeberInnen mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten mechanische Verfahren wie Stanzen, Sägen, Bohren, Feilen, Drehen, Fräsen, Schleifen oder Polieren an. Die fertigen Werkstücke werden gereinigt und poliert, gegebenenfalls lackiert, bedruckt, imprägniert oder geprägt und sachgerecht verpackt und gelagert.

    Hinweis: siehe hierzu auch Kunststofftechnik (Lehrberuf).

  • Womit man arbeitet

    Kunststoffformgeber*innen arbeiten mit Kunststoffmaterialien und Kunststoffgrundmassen (Granulate, Pulver, Pasten) aller Art. Sie verwenden Weichmacher, Stabilisatoren, Farb- und Füllstoffe und bedienen Maschinen und Anlagen wie Knet- und Walzmaschinen, Schneidmaschinen, Abfüll- und Spritzgussmaschinen. Zur Qualitätskontrolle der fertigen Produkte verwenden sie verschiedene Mess- und Prüfgeräte und hantieren auch mit anderen Laborgerätschaften z. B. mit Mikroskopen, Reagenzgläsern, Indikatoren sowie mit Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Sie führen Betriebsbücher, Material-, Lager- und Stücklisten.

  • Wie man arbeitet

    Kunststoffformgeber*innen arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben sowie in Werkshallen und Labors von Industriebetrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus den Bereichen Kunststoff, Chemie, Metallbearbeitung und Maschinen- und Fahrzeugfertigung zusammen (siehe z. B. die Berufe Kunststofftechniker*in, Chemiker*in, Verfahrenstechniker*in).

  • Was man macht

    • Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden
    • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • Arbeitsabläufe steuern und planen, Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätsmanagementsysteme anwenden
    • Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards ausführen
    • die erforderlichen Materialien auswählen, aufbereiten, beschaffen und überprüfen
    • Kunststoffe und Kunststoffhalbzeuge spanend und spanlos bearbeiten
    • Maschinen und Anlagen nach Vorgabe rüsten, prüfen und in Betrieb nehmen
    • Produkte aller Art aus Kunststoffen unter Verwendung von branchenüblichen Verarbeitungstechniken herstellen
    • Oberflächen veredeln
    • Restprodukte fachgerecht entsorgen und verwerten
    • technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren
    • Mängel erkennen und beheben
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe der kunststoffverarbeitenden Industrie
    • Mittel- und Großbetriebe des kunststoffverarbeitenden Gewerbes
    • Betriebe des Maschinen- und Fahrzeugbaues
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Kunststofftechnik
    • Technische Chemie
    • Kunststoffformgebung
    • mechanische Methoden und Verfahren
    • Kunststoffschweißen
    • Oberflächenbehandlungsmethoden
    • Werkstoff- und Materialienkunde
    • Gerätekunde
    • Maschinen- und Anlagenbedienung
    • Verfahrenstechnik, Werkstofftechnik
    • Labortechnik, Messtechnik
    • Umweltschutz
    • Projektmanagement
    • Qualitätsmanagement
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Durch die laufenden Veränderungen in der Kunststofftechnologie und den zunehmenden Einsatz elektronisch gesteuerter Werkzeugmaschinen in der Verarbeitung ist Weiterbildung für die erfolgreiche Berufsausübung sehr wichtig.

    Weiterbildungsbereiche für Kunststofftechniker*innen:

    • EDV
    • Steuer- und Regelungstechnik
    • Verbundstofftechnologie (CFK = Kohlefaserverstärkte Kunststoffe), Leichtbauweise
    • Spritzgusstechnik (Montagespritzguss, 2K Technologie), neue Produktionsverfahren und Verarbeitungsmethoden
    • Zusatzkenntnisse aus dem jeweiligen Beschäftigungsbereich (z. B. Fenster-, Möbel-, Geräte- und Maschinenteileproduktion)
    • Energieeffizienz
    • Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, prozessbegleitende Selbstkontrolle

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Kunststofftechnik an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Kunststofftechnik (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Kunststofftechnik (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Skibautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Handwerke:

    • Handwerk der Kunststoffverarbeitung, BGBl. Nr. II 66/2003, Novelle mit Artikel 29 BGBl. II Nr. 399/2008

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Chemische Laboratorien, BGBl. II Nr. 36/2003, Novelle Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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