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Landwirtschaft

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.830,- bis 2.640,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Landwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Landwirt*in.

Landwirte und Landwirtinnen bauen Nutzpflanzen wie Getreide und Gemüsesorten an, pflegen und ernten sie. Sie betreuen landwirtschaftliche Nutztiere wie Kühe, Schafe oder Geflügel und helfen bei Forstarbeiten mit. Weiters warten und reparieren sie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und halten die betrieblichen Gebäude instand. Landwirte und Landwirtinnen arbeiten in landwirtschaftlichen Klein-, Mittel- und Großbetrieben mit Berufskolleg*innen und landwirtschaftlichen Hilfskräften zusammen.

Wo man arbeitet

Landwirte und Landwirtinnen arbeiten im Bereich des landwirtschaftlichen Ackerbaus, im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und in der Forstwirtschaft. Bei der Feldarbeit bereiten die Landwirte und Landwirtinnen in den ersten Frühlingswochen durch Pflügen und Eggen die Felder zur Aussaat vor und düngen den Boden mit Stallmist oder Kunstdünger. Sie bringen das Saatgut mit Sämaschinen aus, pflegen die Pflanzen während ihres Wachstums und ernten sie. Die wichtigsten Ernteprodukte im Bereich des Pflanzenanbaues sind Getreide (Weizen, Roggen, Mais), Futterpflanzen, Feldgemüse (Erbsen, Kartoffel, Rüben) oder Obst.

Im Rahmen der Tierbetreuung kontrollieren die Landwirte und Landwirtinnen regelmäßig den Gesundheitszustand der Tiere. Sie füttern und tränken die Tiere und bereiten aus gemahlenem Korn und Mineralstoffen Futterzusatzmischungen („Kraftfutter“) zu. Bei der Milchviehhaltung (Kühe, Ziegen, Schafe) werden die Tiere täglich mit Melkvorrichtungen gemolken und die Milch für die Weiterverarbeitung kühl eingelagert. Bei der Stallreinigung kommen in der Regel mechanische Reinigungsanlagen zum Einsatz, die den in einer Rinne gesammelten Mist zum Mistplatz abtransportieren.

Im Bereich der Forstwirtschaft schlägern die Landwirte und Landwirtinnen Holz und forsten gerodete Waldflächen mit Jungbäumen auf. Die Arbeit von Landwirte und Landwirtinnen stellt hohe körperliche Anforderungen. Von Frühjahr bis Herbst wird hauptsächlich im Freien gearbeitet, im Winter werden vorwiegend Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Geräten oder andere Innenarbeiten verrichtet.

Womit man arbeitet

Landwirte und Landwirtinnen verwenden für ihre Arbeit diverse Maschinen und Geräte wie z. B. Melkmaschinen, Motorsägen, Sä-, Ernte und Mähmaschinen sowie Pflüge, Eggen, die meist an einen Traktor angeschlossen werden. Darüber hinaus verwenden sie Arbeitshilfsmittel wie beispielsweise diverse Behälter (Kübel und Kisten), Rechen, Schaufeln, Besen.

Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Saatgut- und Düngemittelverbrauches setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.

Wie man arbeitet

Landwirte und Landwirtinnen arbeiten als selbstständige Bauern /Bäuerinnen, als mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben oder als Angestellte in landwirtschaftlichen Groß- und Gutsbetrieben. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen, landwirtschaftlichen Hilfskräften oder °Forstwirt*in#nen zusammen. Einen großen Teil ihrer Arbeit verrichten sie im Freien.

Was man macht
  • Vorbereitungsarbeiten an Acker- und Anbauflächen durchführen; Boden umpflügen, lockern, jäten und düngen
  • Saatgut auf den Ackerflächen mit Sämaschinen aussäen
  • Pflanzenwachstum beobachten; Nachdüngen, Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (z. B. Aussprühen von Pflanzenschutzmitteln) durchführen
  • Erntearbeiten mit verschiedenen Erntemaschinen (z. B. Mähdrescher) durchführen
  • Ernteprodukte abtransportieren, einlagern und weiterverarbeiten
  • Arbeiten im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung durchführen; Futter austeilen und Tränken befüllen; Ställe reinigen; Gesundheitszustand der Tiere regelmäßig kontrollieren
  • landwirtschaftliche Produkte und Bauernhof-Spezialitäten (z. B. Butter, Käse, Wurst- und Selchwaren, Kuchen, Strudel) herstellen und vermarkten
  • Wald- und Forstarbeiten durchführen (z. B. Bäume schlägern, Jungbäume pflanzen)
  • landwirtschaftliche Maschinen, Anlagen und Geräten warten und reparieren (z. B. Pflüge, Traktoren, Mäh- und Häckselmaschinen, Melkmaschinen, Motorsägen, Schaufeln, Rechen)
  • landwirtschaftliche Betriebsmitteln (z. B. Saatgut, Düngemittel, Futtermittel) einkaufen und einlagern
Für wen man arbeitet
  • landwirtschaftliche Klein- und Mittelbetriebe
  • landwirtschaftliche Groß- und Gutsbetriebe
  • landwirtschaftliche Gemeindebetriebe
  • landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Landwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

    • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

    • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Landwirte und Landwirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Berufe an, z. B. in Agrartechnik, Nutztierhaltung, biologische/nachhaltige Landwirtschaft, Ökologie aber auch in Buchhaltung, Kostenrechnung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Darüber hinaus bieten die verschiedenen Institutionen und Bildungsträger der landwirtschaftlichen Berufsverbände Weiterbildungsmöglichkeiten für Landwirte und Landwirtinnen an. So führen die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Betriebszweige durch.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine facheinschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung sowie für die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalten) sowie die Meisterprüfung. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mit Pflanzen umgehen können
  • mit Tieren umgehen können
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Naturliebe
  • Selbstmotivation
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • unternehmerisches Denken
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Agrarmanager*in#
  • °Agrartechniker*in#
  • °Agrarwirt*in – landwirtschaftliche Direktvermarktung#
  • °Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)#
  • °Feldgemüsebau (Lehrberuf)#
  • °Forstwirt*in#
  • °Gartenbau (Lehrberuf)#
  • °Geflügelwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Hofberater*in#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaftliche Lagerhaltung (Lehrberuf)#
  • °Landwirtschaftliche*r Berater*in#
  • °Landwirtschaftliche*r Haushaltsberater*in#
  • °Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)#
  • °Pferdewirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele freie Berufe gibt es eigene Rechtsvorschriften, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: