Mechatronik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Mechatronik bedeutet die Verbindung von mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Teilen. Mechatroniker*innen stellen mechatronische Bauteile, Komponenten und Systeme für den Maschinen-, Anlagen- und Gerätebau her. Dabei bauen sie mechanische, elektrisch/elektronische, pneumatisch/hydraulische und informationstechnische Teile zusammen und warten und reparieren sie. Sie nehmen die unterschiedlichsten mechatronischen Anlagen in Betrieb (neben industriellen Maschinen und Produktionsanlagen z. B. auch Anlagen der Büro-, EDV-Systemtechnik und der Kommunikationstechnik, Elektromaschinen und Hybridantriebe, Medizingerätetechnik), stellen die Funktionen ein und programmieren und bedienen sie. Sie suchen nach Fehlern, grenzen diese ein und beheben die Störungen.

    Mechatroniker*innen arbeiten in Konstruktionsbüros, Werkstätten und Produktionshallen im Team mit Berufskolleg*innen und weiteren Fachkräften aus den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik, IT und Maschinenbau zusammen. Bei Montage-, Einstellungs- und Servicearbeiten sind sie an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kund*innen im Einsatz.

    Weiterführende Informationen zu den Hauptmodulen findest du unter:

    • Mechatronik – Alternative Antriebstechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Automatisierungstechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Elektromaschinentechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Fertigungstechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Medizingerätetechnik (Modullehrberuf)
  • Wo man arbeitet

    Mechanik und Elektronik waren früher getrennte Fach- und Berufsbereiche. Moderne Technologien sind aber gerade durch die Verbindung dieser Fachrichtungen gekennzeichnet. Mechatronik bedeutet eben diese Verbindung von mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen. Außerdem werden in mechatronischen Systemen Hard- und Software-Komponenten aus der Informationstechnologie integriert.

    Mechatroniker*innen stellen mechatronische Bauteile, Komponenten und Systeme für den Maschinen-, Anlagen-, Fahrzeug- und Gerätebau und für ganze Fertigungsprozesse her, wie z. B. Wicklungen, Motoren (auch mit alternativen Antrieben wie z. B. Hybridmotoren), Transformatoren, Generatoren, Gleichrichter, Trennschalter, Antriebs- und Förderanlagen, Schalttafeln, Steuer- und Regelanlagen, Signal- und Sicherungsanlagen, Mess- und Prüfanlagen, Medizingeräte, IT- und Kommunikationssysteme. Dabei bauen sie mechanische, elektrisch/elektronische, pneumatisch/hydraulische und informationstechnische Teile zusammen und warten und reparieren sie. Sie montieren Bauteile und Komponenten, richten Leitungen ein, verlegen sie und schließen sie an. Sie messen elektrische und nichtelektrische Größen, stellen Steuerungen und Funktionen ein und programmieren computergesteuerte Maschinen- und Anlagenteile.

    Mechatroniker*innen nehmen die unterschiedlichsten mechatronischen Anlagen und Geräte in Betrieb, stellen die Funktionen und Steuerungen nach Schaltplänen ein, programmieren sie und prüfen die Funktionen. Bei der Suche nach Fehlern und Störungen zerlegen sie Geräte und Maschinen, führen Messungen mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten und entsprechender Test- und Diagnosesoftware durch und grenzen so mögliche Ursachen für Fehler ein. Sie beheben die Störungen und tauschen schadhafte Teile aus. In Fertigungsprozessen programmieren und überwachen sie außerdem laufend die Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen der automatisierten Produktionsabläufe und nehmen Anpassungen und Umstellungen an den Maschinen vor.
    Ihre Tätigkeiten reicht auch in den IT-Bereich hinein: Mechatroniker*innen installieren und prüfen mechatronische Hardware- und Software-Komponenten. Sie stellen System-Komponenten zusammen, installieren Software, Netzwerke und Bussysteme, konfigurieren Hardware-Teile und montieren, programmieren die mechatronischen Systemkomponenten.

    Mit der fortschreitenden Automatisierung von Maschinen und Produktionsanalgen spielen die Automatisierungstechnik, Robotik und speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) in der Arbeit von Mechatroniker*innen eine zunehmende Rolle. Sie installieren und prüfen messtechnische Einrichtungen der Steuerungs- und Regelungstechnik, konfigurieren Automatisierungssysteme, programmieren Industrieroboter und SPS-Programme.
    Auch die Medizingerätetechnik (Geräte für Labor und Forschung, Röntgen, OP und Rehabilitation oder Elektro- und Nuklearmedizingeräte) ist ein stark wachsendes Aufgabengebiet für Mechatroniker*innen, in dem die Beratung und Schulung von Kundinnen und Kunden eine besondere Rolle spielt.

    Mechatroniker*innen haben auch zahlreiche organisatorische Aufgaben: Sie legen anhand der technischen Unterlagen die Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden fest, planen und steuern die Arbeitsabläufe und achten auf die Einhaltung der Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards. Sie dokumentieren die Arbeitsabläufe und -ergebnisse und führen Fehlerprotokolle.

    Zu den spezifischen Arbeitsschwerpunkten von Mechatroniker*innen vergleiche Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick.

    Weiterführende Informationen zu den einzelnen Hauptmodulen finden Sie unter:

    • Mechatronik – Alternative Antriebstechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Automatisierungstechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Elektromaschinentechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Fertigungstechnik (Modullehrberuf)
    • Mechatronik – Medizingerätetechnik (Modullehrberuf)
  • Womit man arbeitet

    Mechatroniker*innen lesen Werkzeichnungen, Montage-, Stromlauf- und Schaltpläne. Oft erstellen Sie diese selbst anhand von speziellen Computerprogrammen (z. B. CAD – Computer Aided Design). Für handwerkliche Arbeiten verwenden sie Handwerkzeuge und Maschinen wie Bohr-, Schleif- und Schweißgeräte, Biegewerkzeuge, Gewindeschneider und arbeiten an Drehbänken und Fräsmaschinen. Zum Herstellen elektrischer und mechanischer Verbindungen verwenden sie Löt- und Schweißgeräte, Klemmen, Schraubenzieher und elektronische Mess- und Prüfgeräte zur Prüfung der Anlagen und zum Aufsuchen von Störungen. Vor allem aber arbeiten sie an halb- und vollautomatischen Maschinen und Anlagen (CNC-Maschinen), mit Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Wicklungen, Schaltgeräten, Steuer- und Regelanlagen, Signalanlagen, Mess- und Prüfanlagen und immer häufiger auch mit Robotern. Zur Programmierung, Steuerung und Einstellung von Maschinen bedienen sie Steuerungsprogramme wie z. B. SPS.

    Sie be- und verarbeiten bei ihrer Tätigkeit Materialien wie Eisen, Stahl, Kupfer und Kunststoff, zu selbst gefertigten Maschinen- und Geräteteilen und verbauen bereits vorgefertigte Baugruppen (z. B. Relais, Motoren, Steuerungen) in den Anlagen.

  • Wie man arbeitet

    Mechatroniker*innen arbeiten in Konstrukstionsbüros, Werkstätten und Werkhallen von Gewerbe- und Industriebetrieben unter anderem der Metall-, Elektro-, Fahrzeugbau-, Maschinenbau-, Kunststoff-, IT- und Medizingerätebranche. Bei Montagen, Wartungs- und Servicearbeiten sind sie an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kundinnen und Kunden im Einsatz. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und weiteren Fachkräften aus den genannten Branchen und allgemein der Produktion und Entwicklung, siehe z. B. Metalltechnik (Modullehrberuf), Maschinenbautechniker*in, Elektrotechnik (Modullehrberuf), Prozesstechnik (Lehrberuf), Produktionsleiter*in, Verfahrenstechniker*in.

    Die Arbeit in Werkstätten und Produktionshallen bringt teilweise Lärmbelastung mit sich, gegen den sich Mechatroniker*innen mit Hörschutz schützen. Außerdem wird in der industriellen Fertigung häufig im Schichtdienst gearbeitet.

  • Was man macht

    im Bereich Automatisierungstechnik:

    • messtechnischen Einrichtungen und Bauteile der Steuerungs- und Regelungstechnik, von Bussystemen, von Maschinen und Geräten sowie der Pneumatik und Hydraulik errichten, inbetriebnehmen und prüfen
    • Automatisierungssysteme für mechatronische Anlagen einstellen, inbetriebnehmen und prüfen
    • Fehler, Mängel und Störungen an den Automatisierungssystemen systematisch aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • Systeme instandhalten, warten und Änderungen und Anpassungen ausführen
    • mechatronische Anlagen laut Angabe und Plänen ändern und erweitern

    im Bereich Alternative Antriebsysteme:

    • alternative Antriebsysteme wie z. B. Elektromaschinen, Hybridantriebe sowie die dafür benötigten Aggregate zusammenbauen, inbetriebnehmen und prüfen
    • Fehler, Mängel und Störungen systematisch aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • alternative Antriebsysteme und Aggregate instandhalten und warten
    • Bauteile und Geräte nach Zeichnungen und Skizzen anfertigen sowie Konstruktionen inklusive Oberflächenschutz herstellen
    • Kunden und Kundinnen beraten und in alternativen Antriebsystemen einweisen

    im Bereich IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik:

    • Anlagen der IT-, Digitalsystem und Netzwerktechnik (z. B. EDV-Systeme, Bürogeräte) sowie analoge und digitale Kommunikationssysteme errichten, inbetriebnehmen, prüfen und entstören
    • Fehler, Mängel und Störungen diesen Anlagen und Systemen systematisch aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • Kommunikationssysteme und deren Komponenten instandhalten und warten

    im Bereich Elektromaschinentechnik:

    • Spulen, Transformatoren und Motoren manuell und maschinelle wickeln
    • Wicklungen einlegen, schalten und aufnehmen
    • mechatronische Geräte und Maschinen nach Anleitungen und Plänen einrichten, inbetriebnehmen, prüfen und entstören
    • Fehler, Mängel und Störungen systematisch aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • mechatronische Geräte und Maschinen instandhalten und warten

    im Bereich Fertigungstechnik:

    • Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Konstruktionen auch in Verbindung mit mechanischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen fertigen, errichten, konfigurieren, inbetriebnehmen, prüfen und dokumentieren
    • Fehler, Mängel und Störungen suchen, eingrenzen und beseitigen
    • die Geräte und Systeme einrichten und warten und nach Anleitung und Plänen optimieren und Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen durchführen
    • technischen Daten über den Arbeitsverlauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren

    im Bereich Medizingerätetechnik:

    • Geräte und Systeme der Medizingerätetechnik aufbauen, inbetriebnehmen und prüfen, insbesondere elektronische und elektromechanische Medizingeräte für Labor- und Forschung, für Röntgen-, Nuklear- und Elektromedizin, für Rehabilitationstechnik, für OP- und Dentaltechnik
    • Geräte und Systeme programmieren, instandhalten und warten
    • Fehler, Mängel und Störungen an Geräten und Systemen der Medizingerätetechnik systematisch aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • sicherheitstechnische Prüfung (STK) und messtechnische Kontrolle (MTK) gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) durchführen und dokumentieren
    • Kunden und Kundinnen (Medizinprodukteberater/Medizinprodukteberaterin) einweisen, informieren und beraten
  • Für wen man arbeitet

    • Industrie- und Gewerbebetriebe des Fahrzeug-/Motoren-, Maschinen- und Elektromaschinen-, Werkzeug-, Geräte- und Anlagenbaus
    • andere Produktionsbetriebe (z. B. Elektro- und Elektronikbetriebe, Kunststofftechnik usw.)
    • Betriebe der Medizingerätetechnik
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Mechatronik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Mechatronik und eine eineinhalbjährige Ausbildung in einem der folgenden Hauptmodule:

    • Automatisierungstechnik
    • Elektromaschinentechnik
    • Fertigungstechnik
    • IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik
    • Alternative Antriebstechnik
    • Medizingerätetechnik

    Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:

    • Robotik
    • SPS-Technik

    Dauer der Lehrzeit:

    • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
    • 4 Jahre: Grundmodul + ein Spezialmodul

    Kombinationsmöglichkeiten: Zwischen den Hauptmodule bestehen unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten. Vergleiche dazu die Ausbildungsordnung. Das Hauptmodul „Medizingerätetechnik“ ist mit keinem anderen Hauptmodul kombinierbar. ALLE Hauptmodule sind mit beiden Spezialmodulen kombinierbar.

    Das Grundmodul „Mechatronik“ in Verbindung mit dem Hauptmodul „Automatisierungstechnik“ kann auch mit folgenden Spezialmodulen des Modullehrberufes Elektrotechnik kombiniert werden:

    • Eisenbahnelektrotechnik
    • Eisenbahnsicherheitstechnik
    • Eisenbahnfahrzeugtechnik
    • Eisenbahntransporttechnik
    • Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik
    • Eisenbahnbetriebstechnik

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Technische Physik
    • Technische Mathematik
    • Informatik, Computertechnik
    • Kybernetik, Systemtechnik, Künstliche Intelligenz
    • Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik, Pneumatik
    • Büro- und Kommunikationstechnik, EDV-Systemtechnik
    • Fertigungstechnik, Automatisierungstechnik
    • Modellbildung, Simulation
    • Maschinentechnik, Mechatronik
    • Medizingerätetechnik
    • Mess-, Steuer-, Regelungstechnik
    • Robotologie
    • manuelle und maschinelle Metallbearbeitung (Drehen, Fräsen, Schweißen etc.)
    • Qualitätsmanagement
    • technisches Projektmanagement
    • technische Dokumentation
    • Sicherheits- und Umweltstandards
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Weiterbildung für Mechatroniker*innen bedeutet, sich kontinuierlich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse u. a. in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Elektrotechnik, Elektronik, Mechanik, z. B. Digital- und Analogtechnik, Wartungselektronik
    • EDV (Hard- und Software, Netzwerke und Bussysteme)
    • Robotik, Automatisierungstechnik
    • Simulationstechnik
    • Elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungstechnik
    • Fachenglisch
    • Rechts- und Sicherheitsvorschriften (z. B. Arbeitssicherheit, Unfallverhütung)
    • Qualitätsmanagement
    • Technische Dokumentation, Projektmanagement

    Weiterbildungsmöglichkeiten für Mechatroniker*innen bieten vor allem die zahlreichen Angebote des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und des Berufsförderungsinstitutes (bfi) mit Kursen für z. B. Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungstechnik, Installationsbussysteme, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Vorbereitungskurs fachlicher Teil Meister*innenprüfung.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • gutes Sehvermögen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Fremdsprachenkenntnisse
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Betriebstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Systemtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Anwendungstechniker*in
    • Apparatebautechniker*in
    • Automatisierungstechniker*in
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektroniker*in
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informatiker*in
    • Informationstechnologie – Betriebstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Informationstechnologie – Systemtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Innovationstechniker*in
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Maschinenbautechniker*in
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Qualitätssicherungstechniker*in
    • Robotiktechniker*in
    • Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Antriebstechniker*in (Elektrotechnik)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008),

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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