Worum es geht
Hotel- und Restaurantfachleute arbeiten an der Rezeption, im Backoffice von Hotels, Pensionen, Wellness Resorts und in den damit verbundenen Restaurants, wo sie Gäste bedienen und beraten. Im Bereich der Rezeption und im Backoffice bearbeiten sie Buchungsanfragen, erstellen Angebote und wickeln Reservierungen ab. Sie empfangen die Gäste und betreuen sie während des gesamten Aufenthalts. Im Restaurantbereich beraten sie Gäste bei der Auswahl von Speisen und Getränken, nehmen Bestellungen auf, servieren und kassieren den Rechnungsbetrag.
Hotel- und Restaurantfachleute tragen meist Berufskleidung und arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen aus dem Hotel-, Gastronomie- und Tourismusbereich.
Wo man arbeitet
Die Aufgaben von Hotel- und Restaurantfachleuten umfassen die Kombination aus Tätigkeiten in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Wellness-Resorts und Kulturanstalten und in Gastronomiebetrieben wie Restaurants und Kaffeehäuser. In beiden Bereichen steht die Betreuung der Gäste an erster Stelle.
Hotel- und Restaurantfachleute betreuen Gäste an der Rezeption während ihres Aufenthaltes, wickeln Check-in und Check-out ab und sind Ansprechpartner*innen für Wünsche, Reklamationen und Fragen während des gesamten Aufenthalts. Sie informieren Gäste über Angebote im Hotel sowie Freizeitaktivitäten und öffentliche Verkehrsmittel in der Umgebung. Zusätzlich reservieren sie auf Anfrage Restaurantplätze, Theater- und Konzerttickets, verkaufen Ansichtskarten, bestellen Taxis und organisieren bei Bedarf auch medizinische Betreuung. Bei der Abreise von Gästen führen sie die Abrechnung durch, überprüfen die Konsumationen (Hotelbar, Minibar, Restaurant usw.) und kassieren die Beträge bar oder mittels Kredit- oder Bankomatkarte.
Im Back-Office eines Beherbergungsbetriebes führen Hotel- und Restaurantfachleute verschiedenste kaufmännische Arbeiten durch und bearbeiten Buchungen und Anfragen telefonisch, per E-Mail, über die eigene Website oder andere Buchungsportale bzw. Reisebüros. Sie koordinieren Zimmerbelegungspläne, führen Schriftverkehr mit Gästen, Behörden, Geschäftspartnern (wie z. B. Reiseveranstaltern und Tourismusverbänden) und Lieferanten. Sie unterstützen bei Buchhaltung und Dienstplänen und entwickeln gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen Werbemaßnahmen.
Im Hotellerie und Gastronomie wird auch die Nutzung von Social Media und die aktive Beobachtung und Betreuung Social Media Kanälen und Bewertungsportalen immer wichtiger.Im Gastronomiebereich führt der Hotel- und Restaurantfachmann bzw. die Hotel- und Restaurantfachfrau Vorbereitungsarbeiten im Servicebereich aus, z. B. Tische, Tafeln und Buffets stellen, vorbereiten von Dekorationen und Gedecken, vorbereiten von Speise- und Getränkekarten allein oder im Team. Sie beraten Gäste bei der Speisen- und Getränkewahl, geben Auskunft über regionale und saisonale Menüs, empfehlen zu den Speisen passende alkoholische und alkoholfreie Getränke und geben Auskunft über Zutaten und Allergene. Sie betreuen die Gäste von der Ankunft bis zur finalen Abrechnung, nehmen Reservierungen und Reklamationen entgegen. Hotel- und Restaurantfachleute wenden verschiedene Trage-, Servier- und Einstelltechniken an, um warme und kalte Speisen sowie Getränke zu servieren. Sie bereiten Speisen und Getränke am Tisch oder an der Schank nach entsprechenden Rezepten zu, schenken Getränke nach, servieren ab, stellen die Rechnungen aus und kassieren den Rechnungsbetrag.
Womit man arbeitet
Hotel- und Restaurantfachleute arbeiten an modernen Computerarbeitsplätzen und benutzen Telefonanlagen, Mobiltelefone (Smartphones), Drucker, Scanner, Kopiergeräte. Sie arbeiten mit diversen digitalen Geräten wie Kredit- und Bankomatlesegeräten und Kassa- und Boniersystemen, Schließsysteme usw. Sie benutzen spezifische Softwareprogramme für Buchungen und Reservierungen, Tischpläne, Online-Buchungs- und Bewertungsportale, Zimmerbelegungspläne usw.
Im Rezeptionsbereich verwenden sie Gästekarteien und -datenbanken und geben Zimmerschlüssel aus bzw. schalten Zimmerkarten frei. Für die Aufnahme von Bestellungen im Restaurantbereich verwenden sie tragbare Bestellcomputer und Notizblöcke. Hier arbeiten sie mit verschiedenen Speisen und Getränken, arrangieren Tische und Stühle, verwenden Tischwäsche, Bestecke, Teller, Gläser und Dekorartikel wie Blumen und Kerzen. Bei ihrer Arbeit tragen sie meist spezielle Berufskleidung.
Wie man arbeitet
Hotel- und Restaurantfachleute arbeiten an der Rezeption, im Back-Office und in Restaurants von Hotels, Wellness Resorts und Kuranstalten. Je nach Betriebsgröße arbeiten sie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Hotellerie, Gastronomie und der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zusammen, z. B. Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), Hotelsekretär*in, Hotelportier*in, Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau, Stubenmädchen / Stubenbursch, Servierkraft (m./w./d.), Koch / Köchin (Lehrberuf), Sommelier / Sommelière aber auch Reiseleiter*in oder Tourismusmanager*in.
Hotel- und Restaurantfachleute arbeiten auch häufig dann, wenn andere frei haben z. B. am Abend, in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen. Sie müssen auch stressige und unvorhergesehene Situationen meistern. Langes Stehen und Gehen sowie das Tragen von Speisen und Getränken, vor allem im Restaurantbereich, erfordert körperliche Fitness.
Was man macht
- Gäste empfangen, beraten, verabschieden
- Zimmerbelegung und Tischreservierungen planen, Reservierungen und Stornierungen annehmen
- Reklamationen kundenorientiert bearbeiten
- Gäste in einer oder mehreren Fremdsprachen beraten und betreuen
- Rechnungen erstellen, Konsumationen kontrollieren und finale Beträge abrechnen
- Tische stellen, eindecken und bei Bedarf dekorieren
- Bestellungen aufnehmen, Speisen und Getränke bonieren und servieren
- Speise- und Getränkekarten zusammenstellen
- Lagerbestände kontrollieren, auffüllen und bei Lieferanten nachbestellen
- Sonderveranstaltungen z. B. Hochzeiten und Banketts vorbereiten und betreuen
- Reservierungssysteme, Abrechnungssysteme, Bonierungssysteme bedienen
Für wen man arbeitet
Die Ausbildung zum/zur Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau erfolgt in der Regel in Hotels, Seminarhotels, Wellness Resorts und anderen Beherbergungsbetrieben jeweils mit angeschlossenem Restaurant.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich sowohl national als auch international in:
- Hotels und Gastronomiebetrieben
- Ferien- und Freizeitzentren, Wellness Resorts, Clubs, Thermen
- Kuranstalten
- größere Pensionen
- Restaurants und Cafés
- aber auch auf Kreuzfahrtschiffen und Flusskreuzfahrtschiffen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Die Ausbildung im Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau ist seit 1. Mai 2020 möglich.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Gäste- und Kund*innenmanagement
- Fremdsprachen
- Office-Management (Angebotserstellung, Rechnungslegung, Rechnungswesen, Posteingang – Postausgang usw.)
- Schriftverkehr
- zielgruppengerechte Kommunikation
- Reklamationsmanagement
- Marketing
- Veranstaltungsmanagement und -durchführung
- planen und durchführen von Facility-Management
- Beschaffungswesen
- Mise en place (Vorbereitung des Arbeitsplatzes im Gastronomiebereich, z. B. anordnen von Gedecken und Dekorationen)
- Service-Grundlagen, z. B. Trage-, Servier- und Einstelltechniken, Buffet Vorlegearbeiten
- spezifische Softwareprogramme
- Datensicherheit, Datenschutz
Wie man sich weiterbilden kann
Weiterbildung bedeutet für Hotel- und Restaurantfachleute sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Tourismus, Gastronomie und Hotellerie anzueignen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Seminare und Lehrgänge für relevante Themenbereiche an.
In größeren Betrieben werden sowohl zur kaufmännischen Weiterbildung als auch im Bereich soziale Kompetenzen, Kundenservice, Gastro und Hotellerie auch innerbetriebliche Kurse bzw. Seminare durchgeführt.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- Fremdsprachenkenntnisse
- kaufmännisches Verständnis
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Hilfsbereitschaft
- interkulturelle Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Problemlösungsfähigkeit
- Umgang mit sozialen Medien
Was es noch gibt
Ersatz von Lehrabschlussprüfungen
Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)
- Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
- Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Barkeeper / Barmaid
- Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
- Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Catering-Spezialist*in
- Concierge Service Provider (m./w./d.)
- Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Einkäufer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
- Event-Manager*in
- Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Freizeitberater*in
- Fremdenführer*in
- Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Hoteldirektor*in
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
- Koch / Köchin (Lehrberuf), „1. voll“
- Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Messe- u. Ausstellungsgestalter*in
- Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
- Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Regionalberater*in
- Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Reiseleiter*in
- Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
- Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Tourismusberater*in
- Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
- Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Wellnesstrainer*in
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im folgenden Rahmen möglich
a) Reglementierte Gewerbe und Handwerke:
- Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.
b) Freie Gewerbe:
- freiberufliche Tätigkeit durch diverse genau definierte Gastgewerbe-Betriebsarten – Details siehe Liste der freien Gewerbe.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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