Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Orthopädietechniker*innen im Bereich Rehabilitationstechnik stellen medizinische Geräte und Hilfsmittel wie z. B. Rollstühle, Sitz- und Liegehilfen, Geh- Steh- und Badehilfen nach medizinischen Unterlagen her. Dabei setzen sie mechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Bauelemente zusammen und bedienen computergesteuerte Messeinrichtungen. Sie arbeiten in Werkstätten von orthopädischen Fachgeschäften oder in orthopädischen Abteilungen von Krankenhäusern oder Rehabilitationszentren gemeinsam mit Berufskolleg*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften. Sie haben Kontakt zu Spezialist*innen aus dem medizinischen Bereich, wie z. B. Fachärzt*innen für Orthopädie (siehe Arzt / Ärztin) oder Physiotherapeut*innen.

  • Wo man arbeitet

    Die Orthopädie ist ein Teilbereich der Medizin, welcher Deformationen des Körpers korrigiert. Für den medizinisch-chirurgischen Bereich sind Fachärzt*innen für Orthopädie zuständig, für den technischen und handwerklichen Bereich die Orthopädietechniker*innen, die orthopädische Hilfsmittel anfertigen. Moderne Technik, wie z. B. das Maßnehmen per Laser, unterstützen bei der Ausführung dieser Arbeiten. Durch neue Technologien werden aber auch die Funktionen von orthopädischen Hilfsmitteln verfeinert. So gibt es heute z. B. moderne elektronisch gesteuerte Produkte, weshalb Orthopädietechniker*innen auch über Kenntnisse in den Bereichen Elektronik, Pneumatik, Hydraulik und Biomechanik verfügen.

    Orthopädietechniker*innen im Bereich Rehabilitationstechnik stellen medizinische Produkte her, die für die Rehabilitation, also für den Genesungsprozess nach Unfällen und Erkrankungen wichtig sind. Zu diesen Produkten zählen z. B. Rollstühle, Sitz- und Liegehilfen, Geh- und Stehhilfen, Lagerungssystemen und Badelifte. Sie verarbeiten Materialien wie Holz, Metall, Kunststoff und Silikon, hantieren mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten und wenden diverse Techniken der Holz- und Metallverarbeitung wie Schneiden, Sägen, Löten, Nieten, Schweißen usw. an. Weiters bedienen sie computergesteuerte Mess- und Fertigungseinrichtungen.

    Durch den Einsatz von rehabilitationstechnischen Geräten und Systemen kann die Lebensführung von verletzten, behinderten und gebrechlichen Menschen wesentlich erleichtert werden. Der Einsatz technischer Hilfen ist nicht nur ein Gewinn für die betroffenen Personen, sondern erleichtert oft auch die Pflege und Betreuung dieser Personen.

  • Womit man arbeitet

    Orthopädietechniker*innen im Bereich Rehabilitationstechnik verwenden und verarbeiten Materialien wie Titan, Karbonfasern, Kunststoffe und Silikon sowie Holz, Metall, Baumwolle, Leinen und Filz. Dabei wenden sie verschiedene Bearbeitungstechniken wie Sägen, Formen, Löten, Kleben, Leimen, Schleifen, Bohren, Fräsen etc. an und hantieren mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten wie Zangen, Scheren, Feilen, Hämmer, Fräs-, Löt- und Schweißmaschinen. Weiters programmieren und bedienen sie computergestützte Mess- und Fertigungsgeräte.

  • Wie man arbeitet

    Orthopädietechniker*innen im Bereich Rehabilitationstechnik arbeiten mit Berufskolleg*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften in Werkstätten von gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben. Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Patient*innen (beim Maßnehmen, bei der Anprobe, beim Verkauf). Sie arbeiten weiters eng mit Physiotherapeut*innen und mit Fachärzt*innen für Orthopädie zusammen (siehe Arzt / Ärztin).

  • Was man macht

    • auf der Grundlage von ärztlichen Verordnungen rehabilitationstechnische Geräte und Systeme herstellen
    • Kund*innen und Patient*innen beraten und informieren
    • Handhabung und Verwendung der Produkte erklären
    • technische und medizinische Unterlagen anfertigen, lesen und anwenden
    • Werkstücke abmessen, abformen und modellieren; Einzelstücke in Handarbeit anfertigen
    • dabei verschiedene Holz- und Metallverarbeitungstechniken anwenden, wie z. B. Schneiden, Sägen, Schleifen, Bohren, Fräsen Formen, Löten, Nieten, Kleben, Leimen
    • rehabilitationstechnische Geräte und Systeme reparieren und instandhalten
    • Maschinen, Geräte und Werkzeuge reinigen, pflegen und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe
    • orthopädische Fachgeschäfte
    • orthopädische Abteilungen von Krankenhäusern und Rehabilitationszentren
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet Meisterprüfungskurse sowie Kurse über Metall- und Kunststoffverarbeitung an. Die Bundesinnung der Gesundheitsberufe führt in unregelmäßigen Abständen berufsspezifische Weiterbildungskurse durch. Innerbetriebliche Weiterbildungsangebote sind z. B. Seminare bzw. Kurse über neue Produkte und Arbeitsverfahren (z. B. Kunststoffverarbeitung), die meist von Lieferfirmen abgehalten werden.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • medizinisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Einfühlungsvermögen
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Miedererzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Miedererzeuger*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Podologe / Podologin
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • verbundene Handwerke der Orthopädietechnik, Bandagisten und Miederwarenerzeugung, BGBl. II Nr. 29/2003,

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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