Personaldienstleistung

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.480,- bis 3.010,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Personaldienstleistungskaufmänner und Personaldienstleistungskauffrauen sind bei Zeitarbeitsunternehmen und Personalagenturen beschäftigt. Sie vermitteln Arbeitskräfte an Unternehmen. Dazu ermitteln sie den Personalbedarf ihrer Kundinnen/Kunden und stellen die entsprechenden Dienstnehmer*innen bereit. Sie nehmen Aufträge entgegen, führen die anfallenden Verwaltungstätigkeiten der Personal- und Kundenbetreuung durch und werten Daten und Statistiken aus. Personaldienstleistungskaufleute haben direkten Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen, das sind einerseits die Unternehmen die Arbeitskräfte suchen und andererseits die arbeitsuchenden Bewerber*innen.

  • Wo man arbeitet

    Personaldienstleistung bzw. Personalmanagement liegt voll im Trend. Unternehmen suchen vermehrt nach Arbeitnehmer*innen, die sich flexibel auf Situationen einstellen können. Personaldienstleistungskaufmänner und -kauffrauen arbeiten in Personalagenturen. Sie ermitteln den Personalbedarf ihrer Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen (Unternehmen, Organisationen) und kümmern sich um die Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften.

    Die Personalvermittlung umfasst verschiedene Aufgabenbereiche wie z. B. Kundinnen/Kunden beraten und informieren, Personalbedarfsermittlungen durchführen, Personal rekrutieren und anwerben, Arbeitsaufträge vergeben und abwickeln, Personaldaten, Karteien, Statistiken verwalten und auswerten.

    Zeitarbeitsunternehmen und Personalagenturen sind häufig auf verschiedene Arbeitsbereiche bzw. Personalbereiche spezialisiert (z. B. kaufmännisches Personal, technisches Personal, IT-Personal) und bieten Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen, ein umfassendes Service, geeignete Fachkräfte zu finden. Sie beraten sowohl die Unternehmen, die Dienstnehmer*innen suchen, als auch die Bewerber*innen, die sich bei Personalagenturen für die Vermittlung bewerben. Dabei bewerten und prüfen sie die Bewerbungsunterlagen und führen Gespräche mit den Bewerber*innen durch und bereiten diese auf die Bewerbungsgespräche vor.

    In Zeitarbeitsunternehmen bereiten Personaldienstleistungskaufleute die Zeitarbeitsverträge mit dem Auftraggeber vor. Sie kontrollieren die Erfüllung der Arbeitsverträge und führen die monatliche (periodische) Zeit- und Honorarabrechnungen durch.

  • Womit man arbeitet

    Personaldienstleistungskaufleute arbeiten in Büros an modern ausgestatteten Arbeitsplätzen. Sie arbeiten mit Computer, Laptop, Internet und verschiedenen Software-Programmen. Sie bedienen Fax- und Kopiergeräten, Drucker, Telefonanlagen und Mobiltelefone. Sie führen Datenbanken, Karteien, Listen, Statistiken, Terminkalender und benutzen diverses Büromaterial und Formulare.

  • Wie man arbeitet

    Personaldienstleistungskaufleute arbeiten in Büros von Personalagenturen und Zeitarbeitsunternehmen im Team mit Berufskolleginnen/-kollegen und weiteren Fachkräften, z. B. mit Bürokaufleuten (siehe Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)). Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen sowie zu den Bewerber*innen. Kontaktfreude und Kommunikationsgeschick sind sehr wichtige Eigenschaften in diesem Beruf.

    Personaldienstleistungskaufleute arbeiten hauptsächlich zu den betriebsüblichen Bürozeiten an Bildschirmarbeitsplätzen.

  • Was man macht

    • Kundinnen/Kunden beraten und informieren
    • Personalbedarfsermittlungen bei den Kundinnen/Kunden durchführen
    • Personal rekrutieren und anwerben, Stellenanzeigen in Medien wie Tageszeitungen etc. schalten
    • Bewerbungsgespräche führen, Bewerber*innen auswählen
    • Arbeitsverträge verfassen, Verträge abwickeln
    • Erfüllung der Arbeitsverträge kontrollieren, monatliche (periodische) Honorarabrechnungen durchführen
    • diverse Tätigkeiten der Personal- und Kundenbetreuung durchführen
    • Datenbanken, Karteien, Listen und Statistiken führen, verwalten und auswerten
    • Daten, Kennzahlen etc. im Rechnungswesen erfassen und auswerten
  • Für wen man arbeitet

    • Zeitarbeitsunternehmen, Personalüberlasser*innen
    • Arbeitsvermittlungen, Personalagenturen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • kaufmännische Kenntnisse
    • Rechnungswesen, Buchhaltung
    • Personalentwicklung
    • Personalmanagement
    • Personaldienstleistung
    • Organisationsentwicklung
    • Bildungsmanagement, Bildungsplanung
    • Arbeits- und Wirtschaftsrecht
    • Kostenrechnung, Controlling
    • Rhetorik, Argumentationstechnik
    • Mitarbeiter*innenmotivation und -coaching
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Personaldienstleistungskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Weiterbildungsbereiche für Personaldienstleistungskaufleute sind beispielsweise:

    • Gesprächs- und Verhandlungsführung
    • Kommunikation, Mediation
    • Personal- und betriebliches Sozialwesen
    • Betriebswirtschaft, Rechnungswesen
    • Arbeits- und Organisationspsychologie
    • betriebliche Software, Recrutingsoftware
    • neue Recruitingtools
    • Datenanalyse, Big Data
    • Datensicherheit, Datenschutz

    Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. dasBerufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für viele Tätigkeitsbereich von Personaldienstleistungskaufleute Weiterbildungsangebote durch.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Personaldienstleistungskaufleute zu Teamleiter*innen, Projekt- oder Abteilungsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • kaufmännisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Motivationsfähigkeit
    • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Koordinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Personaldienstleistung ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankangestellter / Bankangestellte
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bildungs- und Berufsberater*in
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzberater*in
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hausverwalter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • HR-Manager*in (Human Resources Manager*in)
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Immobilienmakler*in
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personalberater*in
    • Personalentwickler*in
    • Personalverrechner*in
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Unternehmensberater*in
    • Versicherungsberater*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Versicherungsvermittler*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) reglementierte Gewerbe:

    • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003,
    • Überlassung von Arbeitskräften, BGBl. Nr. 92/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freies Gewerbe:

    • Beratung über und Vermittlung von Studienplätzen an Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen
    • Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-, Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation und den Arbeitsvermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten
    • Arbeitsvermittlung

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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