Pharmatechnologie

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.460,- bis 2.530,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Pharmatechnologinnen und -technologen produzieren Arzneimittel und Pharmaprodukte. Sie wählen die erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe nach Rezepturen aus, überwachen den meist vollautomatisierten Produktionsprozess und nehmen während der Produktion erforderliche Prozessoptimierungen vor. Sie bedienen und überwachen Produktions-, Abfüll- und Verpackungsanlagen, erfassen technische Daten und kontrollieren laufend die Einhaltung der Produktions- und Personalhygiene. Sie entnehmen Produktproben und führen einfache labortechnische Untersuchungen auch selbst durch (z. B. Abwägen, pH-Wert-Bestimmung).

    Pharmatechnologinnen und -technologen arbeiten in Produktionshallen und Labors der chemischen Industrie und Pharmaindustrie. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Pharmakolog*innen (siehe Pharmakologe / Pharmakologin) und anderen Fach- und Assistenzkräften aus den Bereichen Pharmazie, Chemie, Biologie, Medizin und Technik.

  • Wo man arbeitet

    Pharmatechnologinnen und -technologen produzieren Arzneimittel und Pharmaprodukte wie z. B. Granulate, Tabletten, Kapseln (= feste Arzneiformen), Salben und Cremes (= halbfest) oder Lösungen, Suspensionen, Emulsionen (flüssig). Sie wählen die erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe nach vorgegebenen Rezepturen aus (Extrakte, Pulver, Tinkturen usw.) und steuern und überwachen den meist vollautomatisierten Produktionsprozess. Während der Produktion nehmen sie erforderliche Prozessoptimierungen vor und greifen ein, wenn Störungen auftreten.

    Pharmatechnologinnen und -technologen bedienen und überwachen die Produktions-, Abfüll- und Verpackungsanlagen. Sie messen laufend die Betriebszustandgrößen der Anlagen wie z. B. Druck, Füllstand, Leitfähigkeit oder pH-Wert, erfassen technische Daten und kontrollieren die Einhaltung der Produktions- und Personalhygiene. Die fertigen Arzneimittel lagern sie sachgerecht ein und überprüfen z. B. die Sterilität (Keimfreiheit) der Lagerplätze für sterile Mischungen, Ampullen oder Lösungen.

    Pharmatechnologinnen und -technologen wirken auch bei labortechnischen Untersuchungen mit und führen einfache Untersuchungen selbst durch. Sie entnehmen Proben fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe, bereiten die Proben für die Analyse vor und führen Arbeiten wie Abmessen, Wägen, Filtrieren, Destillieren, Extrahieren, Siebanalyse, Trocknen und Glühen, Dichtebestimmungen usw. selbst durch, oder unterstützen Pharmakologinnen und Pharmakologen und andere wissenschaftliche Mitarbeiter*innen bei der Analyse.

  • Womit man arbeitet

    Pharmatechnologinnen und -technologen verwenden Roh- und Hilfsstoffe für feste, halbfeste und flüssige Arzneimittel (Tabletten, Granulate, Puder, Salben, Emulsionen, Lösungen etc.). Sie überwachen Produktions-, Abfüll- und Verpackungsmaschinen und -anlagen und bedienen dabei Computersteuerungen und -Kontrollsysteme. Sie hantieren mit Laborgeräten und -instrumenten wie Apothekerwaagen, Mikroskopen, Reagenzgläsern, Zentrifugen, Indikatoren usw. In sterilen Produktions-, Labor- und Lagerräumen tragen sie Schutzkleidung.

    Als Arbeitsunterlagen verwenden sie Rezepturen, Arzneimittellisten, Herstellungsvorschriften, Untersuchungs- und Prüfprotokolle und wissenschaftliche Dokumentationsbücher. Sie arbeiten mit Computer, Laptops und entsprechenden Softwareprogrammen um technische Daten und Prüfdaten zu dokumentieren und Auswertungen zu erstellen (z. B. in Form von Statistiken, Tabellen, Diagrammen).

  • Wie man arbeitet

    Pharmatechnologinnen und -technologen arbeiten in Produktionshallen und Labors von Betrieben der pharmazeutischen und chemischen Industrie. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, mit technischen Fachkräften der Produktion, siehe z. B. Prozesstechnik (Lehrberuf), Verfahrenstechniker*in und mit Kolleg*innen aus der Verwaltung und dem Lagerbereich.

    Im Labor arbeiten sie mit Forschungsfachkräften (z. B. Pharmakologe / Pharmakologin, Biotechnologe / Biotechnologin) und mit Laborfach- und -assistenzkräften zusammen (siehe z. B. Labortechnik (Modullehrberuf)). Sie haben außerdem Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Behörden, Lieferfirmen und Pharmareferent*innen, welche die pharmazeutischen Erzeugnisse vertreiben.

  • Was man macht

    • Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe für feste (Tabletten, Kapseln, Dragees usw.), halbfeste (Salben, Cremes) und flüssige (Lösungen, Suspensionen usw.) Arzneimittel auf Basis von Rezepturen auswählen, sachgerecht lagern und für die Produktion bereitstellen
    • Qualitätskontrollen und Eignungskontrollen an den Rohmaterialien durchführen
    • Produktion vorbereiten, Produktionsanlagen einstellen
    • Produktionsprozesse, Abfüll- und Verpackungsprozesse steuern und überwachen
    • erforderliche Prozessoptimierungen während der Produktion durchführen
    • Einhaltung der Produktions- und Personalhygiene überwachen
    • bei Störungen die Anlagen abschalten, Ursachen suchen und beheben
    • Qualität der fertigen Produkte überprüfen, Proben entnehmen
    • Maschinen und Anlagen warten, reinigen und desinfizieren
    • einfache Reparaturen selbst durchführen
    • alle produktionsrelevanten Daten dokumentieren
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe der pharmazeutischen und chemischen Industrie
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Pharmatechnologinnen und -technologen müssen sich laufend weiterbilden, um am neuesten Stand der technischen und pharmazeutischen Entwicklung zu sein. Wichtige Weiterbildungsbereiche sind z. B. Labortechnik, Hygiene, Qualitätsmanagement, Biotechnologie, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Fingerfertigkeit
    • gute Reaktionsfähigkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
    • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • medizinisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • interdisziplinäres Denken
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Labortechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen des folgenden Rechtskraftgewerbes möglich:

    • Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften, BGBl. II Nr. 128/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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