Platten- und Fliesenleger*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.980,- bis 2.030,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Platten- und Fliesenleger*innen bearbeiten und verlegen Platten und Fliesen aus Keramik, Naturstein, Beton und Kunststein als Wand- und Bodenbelag in Wohn- und Industriebauten sowie in öffentlichen Gebäuden. Dabei verwenden sie Werkzeuge wie Fliesenschneider, Flex mit Diamantscheiben, Wasserwaagen, Zahnspachteln, Fliesenzangen usw., aber auch Lasermessgeräte. Sie arbeiten auf Baustellen in den Innenräumen von Rohbauten sowie auch an Außenflächen.

    Platten- und Fliesenleger*innen sind vor allem in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt und arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Vorarbeiter*innen. Auf Baustellen haben sie Kontakt zu verschiedenen Fachkräften aus anderen bauhandwerklichen Bereichen und zu ihren Auftraggeber*innen.

  • Wo man arbeitet

    Platten- und Fliesenleger*innen bearbeiten und verlegen Boden- und Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein und Beton in Wohn- und Industriebauten und öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Schwimmanlagen, Toiletten, Großküchen, Krankenhäusern, Labors, U-Bahnstationen. Sie verfliesen Fassaden und Portale und gestalten Wände mit dekorativen Fliesen oder hochstrapazierbaren Steinzeugplatten.

    Vor Beginn der Verlegearbeiten steht oft eine intensive Beratung der Kundinnen und Kunden über die Gestaltungsmöglichkeiten und Farben, Größen und Materialien der Fliesen sowie möglicher Dekors. Die Berechnung der Flächen und erforderlichen Materialien gehört ebenfalls zu den Vorbereitungsarbeiten wie die Zeichnung von Entwürfen am Computer. Diese Entwürfe werden immer häufiger auch als 3D-Simulationen angeboten.

    Bei den Verlegeverfahren unterscheidet man das Dünnbettmörtelverfahren und das Klebeverfahren. In jedem Fall prüfen die Fliesenleger*innen zuerst, ob die nötigen Zu- und Ableitungen vorhanden und richtig verlegt wurden und säubern dann die zu bearbeitenden Wand- und Bodenflächen.

    Beim Dünn- und Mittelbettmörtelverfahren und Klebeverfahren, die heute in der Regel zur Anwendung kommen, bereiten Platten- und Fliesenleger*innen zunächst einen sauberen, ebenen und fettfreien Untergrund vor. Dazu glätten sie Unebenheiten mit Ausgleichsmassen und säubern den Untergrund mit Bürsten. Zur Verlegung der Fliesen verwenden sie synthetischen Klebemörtel, den sie mit einer gezahnten Spachtel auf den Untergrund auftragen. Danach drücken sie die Fliesen in den Klebemörtel ein. Sie verwenden Fugenkreuze und Fugenhölzer, um einen gleichmäßigen Fugenabstand zwischen den Fliesen sicherzustellen. Wenn Fliesen geschnitten werden müssen (z. B. für Wandränder, Abschlüsse), werden sie meist mit Glasschneidern angeritzt und an dieser Linie gebrochen. Es werden aber auch Nassschneider, die mit wasserbenetzten Diamanttrennscheiben arbeiten (Fliesenschneidemaschinen) eingesetzt. Runde Aussparungen für Wasseranschlüsse oder Abflüsse lochen sie mit dem Spitzhammer vor und brechen sie mit der Lochzange aus. Nach Antrocknen der Fugen- bzw. Klebemasse reinigen sie abschließend die Fliesenfläche mit einem Schwamm. Weiters reinigen und prüfen sie alle benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Mitunter bauen Platten- und Fliesenleger bei ihren Verlegearbeiten auch Wand- und Bodenheizungen ein.

    Beim traditionellen Dickbettmörtelverfahren (das aber kaum mehr angewandt wird), entfernen Platten- und Fliesenleger*innen den mürben Verputz von den Wänden, bringen mit einer Kelle eine Schicht feinen Kalkmörtel auf die Wand, befeuchten die Fliesen mit Wasser und tragen auf die Rückseite der Fliesen ebenfalls eine dünne Mörtelschicht auf. Sie drücken die Fliesen auf das vorher auf Wand oder Boden aufgebrachte Mörtelbett, richten sie unter Beachtung der gewünschten Fugenbreite aus und klopfen sie mit einem Hammer leicht fest.

  • Womit man arbeitet

    Platten- und Fliesenleger*innen verwenden bei ihrer Arbeit Werkzeuge und Maschinen wie Kellen, Hämmer, Bürsten, Zahnspachteln, Fugenkreuze und -hölzer, Wasserwaagen und andere Mess- und Richtgeräte, Fliesenschneidemaschinen, Flex, Diamantwerkzeuge wie Trockenbohrkrone, Spitzhämmer, Fliesenzangen, Glasschneider, Silikonspritzen, Waschtröge usw. Zu Vermessungsarbeiten verwenden sie beispielsweise auch Lasermessgeräte. Bei der Arbeit mit Natursteinen benutzen sie außerdem Steinbrennmaschinen. Sie arbeiten mit Boden- und Wandbelagsmaterialien, Kalkmörtel und synthetischem Klebemörtel, speziellen Fugen- und Ausgleichsmassen und verwenden zum Teil Leitern und Gerüste.

    Bei der Planung, für Verwaltungsarbeiten und in der Kundenbetreuung arbeiten Pflasterer/Pflasterinnen mit Computern, Laptops, Tablets, Smartphones und setzen beispielsweise Planungs-, Zeichen- und Bürosoftware ein. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen wie Bau- und Montagepläne und tragen auf der Baustelle Schutzkleidung und festes Schuhwerk.

  • Wie man arbeitet

    Platten- und Fliesenleger*innen arbeiten vor allem in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben in Werkstätten und auf Baustellen bzw. am Einsatzort bei Kundinnen und Kunden. Sie sind sowohl in Innenräumen als auch an Außenflächen tätig, arbeiten also teilweise auch im Freien. Bei kleineren Aufträgen arbeiten sie teilweise auch alleine, meistens aber im Team mit Berufskolleginnen und Kollegen und Vorarbeiter*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften. Sie haben Kontakt zu Ihren Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen, zu Bauträger*innen und anderen Handwerkern auf der Baustelle (z. B. Installations- und Gebäudetechniker*innen, Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen usw.) sowie zu Lieferant*innen.

    Auf Baustellen bzw. bei der Arbeit in Rohbauten sind sie verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe oder Zugluft ausgesetzt. Platten- und Fliesenleger*innen arbeiten viel auf ihren Knien und zum Teil unter beengten Bedingungen (z. B. in Ecken, unter Treppenabgängen). Auch Lärmbelastung durch Schneidemaschinen und Staubbelastung gehört in diesem Beruf zu den Arbeitsbedingungen.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden beraten und informieren, Aufträge besprechen
    • Räume ausmessen, Materialbedarf berechnen, Kostenvoranschläge erstellen
    • Materialien auswählen, Skizzen und Verlegepläne anfertigen
    • Untergrund vorbehandeln, reinigen und glätten
    • Mörtelbett herstellen, Klebemasse auftragen
    • Fliesen, Platten, Mosaike, aber auch andere Belagselemente zuschneiden, verlegen
    • Dämmstoffe für Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz einbauen
    • Fliesen für Randabschlüsse zuschneiden, Fliesen reinigen und verfugen
    • Alternativ- und Verbundabdichtungen sowie elastische Verfugungen herstellen
    • Wand- und Bodenheizungen einbauen
    • Bauteile wie Säulen, Treppen, Bögen usw. verkleiden
    • chemisch beständige Beläge für Labors, Produktionshallen etc. herstellen
    • Fehler und Mängel erkennen und beheben
    • Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Platten- und Fliesenleger*innengewerbes
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Beweglichkeit
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – Bücken/Hocken
    • gute körperliche Verfassung – über Kopf arbeiten

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • chemisches Verständnis
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf)
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf)
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Hafner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbau (Lehrberuf)
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf)
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf)
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tiefbau (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf)
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf)
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf)
    • Hafner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbau (Lehrberuf)
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf)
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf)
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf)
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tiefbau (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Keramiker*innen und der Platten- und Fliesenleger*innen, BGBl. II Nr. 61/2003 (Novelle mit Artikel 24 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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