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Streich- und Saiten-instrumentenbau – Bogen

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.840,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen mit Schwerpunkt Bogen stellen Bogenstangen, Bogenfrösche und Bogenbeine für Streichinstrumente (z. B. Violine, Viola, Cello, Bass) her bzw. reparieren diese. Sie bearbeiten die Bogenhölzer mit speziellen Handwerkszeugen und Maschinen. Nach dem Zusammenbau überprüfen sie die Klangwiedergabe. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Reparieren und Restaurieren von Bögen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in Werkstätten meist kleiner oder mittlerer Instrumentenbaubetriebe.

Wo man arbeitet

Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen mit Schwerpunkt Bogen bearbeiten mit speziellen Werkstoffen und Spezialwerkzeugen und -maschinen die Bogenbestandteile (Bogenstange, Bogenfrosch (Spannelement), Bogenbein (Drehgriff am Bogenende). Für ihre Arbeit brauchen sie nicht nur handwerkliches Geschick, sondern auch Musikalität und ein gutes Gehör, denn sie müssen für die Funktionsprüfung der Bögen ein Streichinstrument zumindest anspielen können.

Zunächst fertigen sie Werkzeichnungen an bzw. verwenden vorgegebene Vorlagen. Nach der Herstellung der Bogenstangen, der Froschrohlinge und der Beinchen werden die Teile zusammengesetzt. Für den Zusammenbau verwenden sie Leime und Kleber. Für die Oberflächenbehandlung werden Beizen, Öle und Lacke eingesetzt. Für die Behaarung der Bögen werden die Haare eingezogen und die Bewicklung angebracht. Der Bezug besteht aus ca. 150-170 Haaren vom Schweif eines Pferdes.

Sie verwenden für ihre Arbeit spezielle Hölzer, aber auch Kunststoff- und Metallteile, Haare für die Bogenbespannung sowie Lederteile zum Beziehen des Bogengriffs. Für Einlegearbeiten werden Horn oder Perlmutt verwendet.

Womit man arbeitet

Ein großer Teil der Tätigkeiten in der handwerklichen Herstellung von Bögen wird in Handarbeit durchgeführt. Bogenbauer*innen verwenden dazu Werkzeuge wie Sägen, Feilen, Hobel, Fräsen, Raspeln, Schleifpapier, Pinsel, Bürsten, Zwingen, Ahlen und Messinstrumente. Für einige Tätigkeiten werden auch Maschinen eingesetzt, beispielsweise Säge-, Bohr- und Schleifmaschinen.

Für Planungs-, Entwurfs-, Organisations- und Bürotätigkeiten arbeiten sie an Computern mit entsprechender Software und verwenden die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte.

Wie man arbeitet

Bogenbauer*innen arbeiten in Werkstätten von kleineren und mittleren Kunsthandwerksbetrieben. Sie arbeiten gemeinsam mit Kolleg*innen und haben Kontakt mit Kund*innen und Auftraggeber*innen sowie zu Lieferant*innen. Je nach Größe des Betriebes haben sie auch Kontakte zu Mitarbeiter*innen des Musikalienhandels sowie zu Kolleg*innen, die in der Herstellung der Streichinstrumente tätig sind, siehe z. B. die Lehrberufe °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Streichinstrumente (Lehrberuf)# und °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Zupfinstrumente (Lehrberuf)#.

Weitere Lehrberufe des Musikinstrumentenbaus sind °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#, °Klavierbau (Lehrberuf)#, °Blechblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#, °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)# und °Orgelbau (Lehrberuf)#.

Was man macht
  • technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • erforderliche Materialien fachgerecht auswählen, überprüfen und Reststoffe entsorgen oder wiederverwerten
  • Werkstoffe manuell und maschinell bearbeiten
  • Oberflächen behandeln
  • Leime und Kleber anwenden
  • Bogenstangen, -frösche und -beinchen herstellen und zusammenfügen
  • Bauteile zu Bogen zusammenfügen
  • Bogen spielfertig machen
  • Reparaturen ausführen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen im Schwerpunkt Bogen bestehen insbesondere in:

  • Klein- und Mittelbetrieben des Instrumentenbaus
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung zum*zur Streich- und Saiteninstrumentenbauer*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Instrumentenbau (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Wie man sich weiterbilden kann

Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen mit Schwerpunkt Bogen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen mit Schwerpunkt Bogen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vor allem in kaufmännischen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an, aber auch in handwerklichen und kunsthandwerklichen Methoden und Techniken, die für Streich- und Saiteninstrumentenbauer*innen interessant sein können.

Auch der Besuch von Fachtagungen, Branchenveranstaltungen (z. B. Messen, Exkursionen) und das Lesen von Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen im Fachbereich. Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung bzw. Art und Design sowie Meisterschulen für Instrumentenbau. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Hörvermögen
  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Musikalität

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Drechsler*in (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#
  • °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#
  • °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Klavierbau (Lehrberuf)#
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Orgelbau (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Drechsler*in (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#
  • °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#
  • °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Instrumentalmusiker*in#
  • °Klavierbau (Lehrberuf)#
  • °Möbelbautechniker*in#
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Orgelbau (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
  • °Tontechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

Reglementiertes Handwerk:

  • Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger, BGBl. II Nr. 72/2003, Novelle mit Artikel 34 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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