Textilgestaltung

Lehrzeit: 3 Jahre

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Textilgestalter*innen stellen verschiedene Arten von Textilwaren her. Im Schwerpunkt Weberei erzeugen sie gewebte Stoffbahnen (z. B. für Kleidung, Heimtextilien) aus Natur-, Kunst-, Metall- und Mineralfasern und im Schwerpunkt Strickwaren Strickwaren (Pullover, Kostüme, Kleider, Handschuhe aber auch Textilteile). Textilgestalter*innen mit dem Schwerpunkt Stickerei entwickeln und gestalten Stickereien für Bekleidung, Bett- und Tischwäsche oder Ziertextilien und bringen diese an den Textilien an. Im Schwerpunkt Posamentiererei fertigen sie Posamente (Dekorationsmaterialien) aus Textil-, Gummi- und Metallfäden an. Textilgestalter*innen stellen die Produkte sowohl mit (oft computergesteuerten) Produktionsmaschinen als auch händisch her.

    Textilgestalter*innen arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen von Klein- und Mittelbetrieben der Textilherstellung und in Großbetrieben der Textilindustrie. Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und Kollegen und haben Kontakt zu Fach- und Hilfskräften und fallweise auch Kundinnen und Kunden.

    Der Lehrberuf Textilgestaltung ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zu Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:

    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Die Berufsaussichten für Textilgestalter*innen hängen wesentlich von ihrer Weiterbildungsbereitschaft ab. Für Fachkräfte mit guten Kenntnissen für Einstell- und Umstellarbeiten an einzelnen Maschinentypen und für die Entwurfsarbeiten sind die Beschäftigungsaussichten günstiger.

    Weiterbildung ist daher insbesondere in den Bereichen IT, CAD = Computer aided design und Maschinensteuerung, aber auch Textildesign, Mustergestaltung, Arbeitstechnik, Qualitätsmanagement und Umwelttechnik wichtig.

    Für Textilgestalter*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet in Wien und Dornbirn von Zeit zu Zeit Kurse an, die auch für diesen Beruf interessant sind (z. B. textile Grundlagen).

    Der Besuch von Modeschauen und Messen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.

    Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • gutes Sehvermögen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf)
    • Gold-, Silber- und Perlensticker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf)
    • Gold-, Silber- und Perlensticker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Schmuckdesigner*in
    • Seiler*in
    • Textilchemie (Lehrberuf)
    • Textildesigner*in
    • Textilkaufmann / Textilkauffrau
    • Textilmusterzeichner*in
    • Textilreiniger*in (Lehrberuf)
    • Textiltechniker*in
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Vergolder*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    freies Gewerbe:

    Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung im Rahmen eines freien Gewerbes sind je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich, vergleiche dazu bitte die Infos zur Selbständigkeit bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

    • Textilgestaltung – Weberei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Stickerei (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Strickwaren (Lehrberuf)
    • Textilgestaltung – Posamentiererei (Lehrberuf)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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