Tiefbau

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Die Ausbildung im Lehrberuf Tiefbau ist seit 1. Jänner 2020 möglich. Der Lehrberuf ersetzt die bisherigen Lehrausbildung Tiefbauer*in.

    Der Tiefbau umfasst Bauprojekte wie den Straßenbau, Brückenbau, Tunnelbau, Kanalbau oder den Bau von Eisenbahnstrecken. Tiefbauer*innen sind bei Tiefbauunternehmen beschäftigt und mit verschiedenen Aufgaben des Tiefbauwesens befasst. Sie vermessen das Gelände, bereiten den Untergrund vor, richten die Baustellen ein und heben Gruben und Gräben aus. Sie stellen Fundamente, Wände und Mauerwerkteile her, führen sämtliche Betonierarbeiten aus (z. B. die Herstellung von Schalungen, Beton und Stahlbetonbauteilen) und verlegen Kabel- und Rohrleitungen in der Erde. Dabei verwenden sie u. a. Schaufeln, Hacken, Presslufthämmer und Bohrmaschinen.
    Tiefbauer*innen arbeiten auf Baustellen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen.

     

  • Wo man arbeitet

    Der Tiefbau umfasst den Straßen-, Brücken- und Tunnelbau, den Gleisbau, den Kanalbau und dergleichen mehr. Tiefbauer*innen richten die Baustellen ein und sichern sie entsprechend der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften ab (z. B. Aufstellen von Signal- und Funkanlagen). Sie vermessen das Gelände, heben Baugruben und Künetten aus und stellen Stützungen, Verbauten und Gerüste auf. Sie stellen Fundamente, Wände und Mauerwerk her (z. B. aus Ziegel, Naturstein, Holz, Beton) und verputzen sie. Außerdem führen sie sämtliche Betonierarbeiten aus, wie z. B. Herstellen von Schalungen, Verlegen von Baustahl in den Schalungen, Einfüllen und Verdichten des Betons.

    Im Straßen- und Tunnelbau stellen die Tiefbauer*innen Straßenunterbauten, den Straßenoberbau und Straßendecken aus Beton, Asphalt oder Mischgut her. Sie bringen Schüttungen ein, stellen Böschungen und Böschungssicherungen her und errichten Straßeneinbauten (z. B. Park- und Rastplätze, Fluchtwege in Tunnels). Weitere Aufgaben betreffen die Herstellung von Rohrkanälen und das Verlegen von Kabel- und Rohrleitungen.
    Im Bereich Kanalbau führen sie Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, Drainagierung und Abwasserbehandlung durch. Eine wichtige Aufgabe bei allen Arbeiten ist die Beachtung von Vorschriften und Auflagen bezüglich Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz.

  • Womit man arbeitet

    Tiefbauer*innen bedienen, reinigen und warten Werkzeuge, Geräte und kleinere Maschinen wie z. B. Schaufeln, Hacken, Sägen, Schweißgeräte, Presslufthämmer, Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen, aber auch große Baumaschinen. Sie setzen unterschiedliche Bau- und Hilfsstoffe ein wie z. B. Beton, Holz, Stahl, Ziegel, Sand, Schotter.

    Tiefbauer*innen lesen und verwenden technische Unterlagen wie Bau- und Montagepläne und tragen auf der Baustelle Schutzkleidung, Helme und festes Schuhwerk.

    Für Planungs- und Vermessungsarbeiten sowie für die Qualitätskontrollen setzen sie digitale Tools und Messgeräte sowie entsprechende Software ein. Zur Kommunikation auf der Baustelle verwenden sie Mobiltelefone und Funkgeräte.

  • Wie man arbeitet

    Tiefbauer*innen arbeiten für Tiefbauunternehmen an wechselnden Arbeitsorten auf Baustellen. Dabei sind sie überwiegend im Freien tätig und verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Nässe, Kälte, Wind sowie Staub und Lärm ausgesetzt. Im Rahmen von Sprengarbeiten (insbesondere im Tunnelbau) ist besondere Vorsicht geboten.

    Tiefbauer*innen arbeiten auf Baustellen im Team mit Vorgesetzten (Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Bauleiter*innen und Baumeister*innen), mit Berufskolleginnen und -kollegen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften (siehe z. B. Betonbau (Lehrberuf), Betonbauspezialist*in (Lehrberuf), Hochbau (Lehrberuf), Hochbauspezialist*in (Lehrberuf), Gleisbautechnik (Lehrberuf), Bautechniker*in, Verkehrsplaner*in, Polier*in, Asphaltierer*in.

    Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Tiefbauer*innen eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.

  • Was man macht

    • Gelände und Bauteile aufnehmen und vermessen
    • Bauablauf planen und besprechen, die Arbeitsschritte einteilen
    • die Baustelle unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften einrichten und absichern
    • Gruben und Künetten ausheben, Stützungen herstellen
    • Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen, reinigen und warten (z. B. Schaufeln, Hacken, Sägen, Schweißgeräte, Presslufthämmer, Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen)
    • Mörtel und Betonmischungen herstellen
    • Bodenmasse verfüllen und verdichten
    • Stahlbetonbauteile mit Schalungen herstellen
    • Straßenunter- und Straßenoberbauten herstellen
    • Straßendecken aus Beton, Asphalt, Schotter etc. herstellen
    • Böschungen errichten und absichern
    • erdverlegte Kabel- und Rohrleitungen herstellen
    • Vorschriften des Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und der Unfallverhütung beachten
  • Für wen man arbeitet

    • Bauunternehmen im Bereich Tiefbau (Straßen-, Brücken-, Tunnel-, Gleis- und Kanalbau)
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Trittsicherheit
    • Wetterfest

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Planungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baumaschinenführer*in
    • Baumeister*in
    • Bauökologe / Bauökologin
    • Baustatiker*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kranführer*in
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Polier*in
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wasserbautechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Rechtskraftgewerbe:

      • Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau/Betonbohren und -schneiden
      • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008
      • Gewerbe der Brunnenmeister, BGBl. II Nr. 31/2003, Novelle mit Artikel 3 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freie Gewerbe:

    • Erzeugung von Betonwaren

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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