Einzelhandel – Allgemeiner Einzelhandel

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.640,- bis 1.740,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Einzelhandelskaufleute arbeiten in Einzelhandelsunternehmen oder in Filialen von Einzelhandelsketten. Sie übernehmen dort in der Regel eine Vielzahl von Aufgaben. Sie bestellen Waren, übernehmen Lieferungen und sorgen für deren fachgerechte Lagerung bzw. Präsentation im Verkaufsraum. Außerdem führen sie verkaufsfördernde Maßnahmen durch, z. B. dekorieren sie das Geschäftslokal passend zu den jahreszeitlichen Besonderheiten (Weihnachten, Ostern). Beim Verkauf der Waren beraten sie die Kundinnen und Kunden und wickeln den Zahlungsverkehr ab. Die anfallenden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten erledigen sie mithilfe von Computerprogrammen.

    Einzelhandelskaufleute arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und haben Kontakt zu Fachkräften aus anderen Abteilungen (z. B. Lagerhaltung, Rechnungswesen) sowie zu ihren Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute führen in Einzelhandelsbetrieben (Fachgeschäfte, Großkaufhäuser, Supermärkte, Einkaufszentren) den Einkauf, die Lagerung und den Verkauf von Waren sowie damit verbundene Bürotätigkeiten durch.

    Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Verkauf von Waren (z. B. Haushaltsartikel, Nahrungs- und Genussmittel, Textilien, Spielwaren) an die Kundinnen und Kunden (Konsumentinnen/Konsumenten). Im Einkauf ermitteln die Einzelhandelskaufleute anhand des Lagerbestandes und der aktuellen Nachfrage den Warenbedarf des Betriebes. Bei der Warenübernahme kontrollieren sie, ob Menge, Qualität und Preis der gelieferten Ware mit der Bestellung übereinstimmen. Bei Mängeln (falsche Ware, falsche Qualität usw.) oder Schäden, die durch den Transport verursacht wurden, verständigen sie die Lieferanten. Anschließend nehmen sie die gelieferten Waren in die Lagerbuchhaltung auf, indem sie die entsprechenden Daten per Computer, Tablet oder speziellen Handhelds erfassen. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, sind die Verkaufspreise anzugeben. Diese Preisauszeichnung erfolgt im Lager oder direkt beim Einschlichten der Waren in Verkaufsregale.

    Die zentrale Aufgabe der Einzelhandelskaufleute ist aber der Verkauf der Waren. Sie beraten ihre Kunden und Kundinnen über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Sie informieren über mögliche Alternativen, Preise, Mengen und wickeln auch die Zahlung ab. Je nach Art der Waren nehmen sie Einstellungen vor oder tauschen Verschleißteile aus (z. B. bei technischen Produkten). Sie informieren über den sachgemäßen Gebrauch und erforderliche Zusatz- und Hilfsmaterialien (z. B. Batterien, Kabel). Die Intensität der Beratung und Zusatzleistungen ist dabei sehr vom jeweiligen Sortiment abhängig.
    Einzelhandelskaufleute bestellen auf Kundenwunsch nicht lagernde Waren bei Produzenten oder Großhändlern oder fordern sie aus anderen Filialen an. Sie nehmen Änderungswünsche von Kundinnen und Kunden entgegen und leiten diese an die zuständigen Abteilungen weiter.

    Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist, das Ablaufdatum überschritten ist oder eine falsche Größe, Form, Farbe etc. gewählt wurde, nehmen Einzelhandelskaufleute die Beschwerde entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

    Im Einzelhandel spielt der Verkauf über Onlineplattformen und Webshops (E-Commerce) eine immer größere Rolle. Für viele Einzelhandelskaufleute wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei geht es sowohl um die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen.

  • Womit man arbeitet

    Je nach Warensortiment ihres Betriebes hantieren Einzelhandelskaufleute mit den unterschiedlichsten Produkten. Außerdem verwenden sie für ihre Arbeit spezielle Kassen-, Bestell- und Lagersysteme, die durch Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Sie tragen häufig eigene Verkaufskleidung und müssen besonders beim Umgang mit Lebensmittel strenge Hygienevorschriften einhalten.

    Auch der Internethandel gehört für viele Einzelhandelskaufleute mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h., immer häufiger werden Bestellungen über das Internet durchgeführt. Aber auch im Verkaufslokal selbst kommen in der Kundenberatung, zur Recherche, für Bestellungen usw. immer öfter elektronische und digitale Hilfsmittel zum Einsatz. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen Einzelhandelskaufleute auch gut für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, E-Mail, etc. besonders wichtig.

  • Wie man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute arbeiten in Verkaufs-, Lager und Büroräumen im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und Hilfskräften sowie mit Fachkräften aus anderen Abteilungen (z. B. Buchhaltung, Lagerwesen, Kundendienst). Dabei haben sie ständig Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Bei der Warenlieferung haben sie außerdem Kontakt zu den Lieferanten.

    Einzelhandelskaufleute arbeiten vor allem im Stehen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass sie auch an Samstagen und in Abendstunden arbeiten.

  • Was man macht

    • Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln
    • Warenbestellungen durchführen
    • Warenlieferungen überwachen und bearbeiten
    • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren
    • Kundinnen und Kunden bei der Produktauswahl beraten und über Serviceleistungen informieren
    • Waren verkaufen, Verkaufsgespräche führen
    • sortimentsspezifische Anpassungen, Zubereitungen vornehmen
    • Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln, inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
    • Kassa bedienen und Kassaabrechnungen durchführen
    • Reklamationen betreuen
    • E-Commerce, Bestellungen über Internet abwickeln
  • Für wen man arbeitet

    • Einzelhandelsunternehmen
    • Filialen von Einzelhandelsketten
    • Kaufhäuser
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Einzelhandel – Allgemein
    • Buchhaltung, Kostenrechnung
    • Material- und Warenwirtschaft
    • Waren- und Produktkunde
    • Lagerhaltung und Logistik
    • Werbung, Verkaufsförderung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • Kundenberatung, Kundenservice
    • Reklamationswesen
    • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Einzelhandelskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Einzelhandelskaufleute betreffen z. B.:

    • Betriebswirtschaft
    • Lagerhaltung, Logistik
    • Kundenservice
    • Reklamationswesen/li>
    • Marketing und Werbung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Umgang mit sozialen Medien

    Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Einzelhandelskaufleute zu Category Manager*innen, Teamleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Filialleiter*innen oder Gebietsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Vor allem große Einzelhandelsketten bieten diesbezüglich meist gute innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten. Auch Spezialisierungen auf bestimmte Sortimente oder die Qualifizierung zum/zur Ausbilder*in sind Entwicklungsmöglichkeiten.

     

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • gutes Gedächtnis
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“ *
      * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder FleischerIn zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen.
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Autoverkäufer*in
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dekorateur*in
    • Direktberater*in
    • Disponent*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Regalbetreuer*in
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Textilkaufmann / Textilkauffrau
    • Verkäufer*in
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Filialleiter*in
    • Sortimentsmanager*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Verkaufsmitarbeiterin mit Führungsverantwortung

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