Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Siedlungswasserbau sind unter anderem in der Herstellung von Wasserleitungen, Kanalisation, Kläranlagen, Drainagierungen und Oberflächenentwässerungen tätig. Bei Beginn ihrer Arbeiten lesen sie Baupläne und -skizzen, vermessen das Gelände, richten die Baustelle ein, sichern sie ab und bereiten den Untergrund vor. Sie heben Gruben und Künetten aus, stellen Schächte, Fundamente und Kanäle her und verlegen Kabel- und Rohrleitungen. Dabei sind sie auch auf den grabenlosen Leitungsbau spezialisiert, bei dem z. B. Rohre durch Rohrpressverfahren vorgetrieben werden. Sie führen Betonierarbeiten durch, indem sie verschiedene Schalungen aufbauen, Beton und Stahlbeton in die Schalungen einbringen oder Fertigbauteile versetzen. Außerdem führen sie Sanierungsarbeiten durch.

    Tiefbauspezialist*innen arbeiten auf Baustellen für kleine, mittlere und große Tiefbaubetriebe. Sie arbeiten im Team mit Planer*innen, Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus anderen Bereichen des Bauwesens, wie z. B. Betonbauer*innen oder Wasserbautechniker*innen.

  • Wo man arbeitet

    Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Siedlungswasserbau sind auf die Herstellung von Tiefbauwerken und Tiefbauanlagen wie Wasserleitungen, Kanalisationen, Kläranlagen sowie Bewässerungs- oder Entwässerungssystemen spezialisiert.

    Auf den Baustellen führen die Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten gemeinsam mit Vermessungstechniker*innen (auch Vermessungstechniker*in (Lehrberuf)) und Bautechniker*innen Vermessungsarbeiten durch. Sie richten die Baustelle ein und sichern sie ab, indem sie Absperrungen und Zäune aufstellen sowie Überwachungskameras und Signal- und Funkanlagen installieren. Sie sorgen z. B. durch Drainagen für erforderliche Oberflächenentwässerungen, heben Gruben und Künetten aus, stellen Flachgründungen her und errichten nach Bauplänen und technischen Unterlagen Schächte und Kanäle. Dazu bauen sie konventionelle Schalungen auf oder verwenden Systemschalungen, setzen Fertigbauteile aus Beton ein und verlegen Wasserrohre und Wasserleitungen. Im grabenlosen Leitungsbau werden die Rohre und Kabel durch Rohrpressverfahren vorgetrieben.

    Im Rahmen von Sanierungsarbeiten prüfen Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten Rohre, Wasserleitungen, Kanäle und Kanalisationssysteme auf Schäden und beheben diese. Bei all ihren Arbeiten beachten sie gesetzlichen Vorschriften und Auflagen zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz. Am Ende des Arbeitstages warten und reinigen sie die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte und führen technische Aufzeichnungen zu den durchgeführten Arbeiten.

  • Womit man arbeitet

    Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Siedlungswasserbau verwenden verschiedene Werkzeuge, Geräte und Maschinen wie z. B. Schaufeln, Hacken, Sägen, Schweißgeräte, Trennscheiben, Presslufthämmer, Gesteinsbohrhämmer, Hydraulikhämmer, Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen, Kompressoren sowie Schalungen, Gerüste und Anlagen zur Materialbeförderung (z. B Schrägaufzüge, Seilwinden). Zu den Materialien und Bauteilen, mit denen sie arbeiten gehören beispielsweise Erde, Gestein, Beton, Stahlbeton, Beton-, Natursteinplatten und keramische Platten, Asphalt, Bitumen, Holz, Baustahl, Ziegel, Sand, Schotter, Rohre und Betonfertigteile.

    Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten arbeiten außerdem mit den verschiedensten Baumaschinen, die überwiegend von Kolleginnen und Kollegen im Schwerpunkt Baumaschinenbetrieb gesteuert und bedient werden, z. B. unterschiedlichste Bagger, diverse Walzen und Planierraupen, Mischwerke, Rüttelplatten, Laderaupen, Radlader, Umschlaggeräte, Rohrverleger, Kräne und Ladekräne, Asphaltiermaschinen, Abbruchbagger und andere Abrissmaschinen, Fahrmischer, verschiedene Betonpumpen usw.

    Für die Steuerung von Maschinen und -geräten, für Vermessungs- und Kontrollarbeiten sowie zur Baudokumentation werden zunehmend digitale Tools und Messgeräte sowie spezielle Handhelds mit entsprechender Software eingesetzt (insb. elektronisches Datenmanagement, EDM), die Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten bedienen müssen.

    Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit tragen sie Schutzbekleidung, Helme und Sicherheitsschuhe und bei bestimmten Arbeiten Schutzbrillen.

  • Wie man arbeitet

    Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten im Schwerpunkt Siedlungswasserbau arbeiten für Tiefbauunternehmen an wechselnden Arbeitsorten auf Baustellen. Dabei sind sie überwiegend im Freien tätig und verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Nässe, Kälte, Wind sowie Staub und Lärm ausgesetzt. Im Rahmen von Sprengarbeiten (insbesondere im Tunnelbau) ist besondere Vorsicht geboten, außerdem ist Trittsicherheit eine wichtige Eigenschaft.

    Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten arbeiten auf Baustellen im Team mit Vorgesetzten (Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Bauleiter*innen und Baumeister*innen), mit Berufskolleginnen und -kollegen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften (siehe z. B. Betonbau (Lehrberuf), Betonbauspezialist*in (Lehrberuf), Hochbau (Lehrberuf), Hochbauspezialist*in (Lehrberuf), Gleisbautechnik (Lehrberuf), Bautechniker*in, Asphaltierer*in), aber auch mit Wasserbautechniker*innen, Verkehrsplaner*innen und anderen Planer*innen.

    Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Tiefbauspezialistinnen und -spezialisten eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.

  • Was man macht

    • Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur umsetzen
    • Lohn-, Geräte- und Materialeinsatz berechnen
    • Baustellen einrichten und absichern, Vorleistungen prüfen und dokumentieren
    • einfaches Gelände vermessen und Vermessungsarbeiten fachgerecht dokumentieren
    • Baugruben, Künetten und Flachgründungen herstellen
    • Schalungen (z. B. konventionelle Schalungen, Systemschalungen) für Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen
    • Bauteile, Bauwerksteile und Bauwerken insb. für den Siedlungswasserbau (z. B. Straßen, Kanal- und Kläranlagen) herstellen und adaptieren
    • Beton- und Stahlbetonbauteilen instandhalten und sanieren
    • Schüttungen, Böschungen und Böschungssicherungen herstellen
    • Rohrkanäle verlegen samt Schachtherstellung und Straßeneinbauten
    • Oberflächenentwässerungen herstellen sowie Wasserhaltungsmaßnahmen und deren Ableitung ausführen
    • Beton, Asphalt und Leitungen im Siedlungswasserbau sanieren
  • Für wen man arbeitet

    • Bauunternehmen im Bereich Tiefbau (Straßen-, Brücken-, Tunnel-, Gleis-, Kanal- und Wasserbau)
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Kraft
    • Trittsicherheit
    • Wetterfest

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Ausdauer / Durchhaltevermögen
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf TiefbauspezialistIn im Schwerpunkt Siedlungswasserbau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baumaschinenführer*in
    • Baumeister*in
    • Bauökologe / Bauökologin
    • Baustatiker*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)
    • Bergbautechniker*in
    • Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bodenleger*in (Lehrberuf)
    • Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)
    • Erdöltechniker*in
    • Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kranführer*in
    • Maurer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Mineur*in
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf), „1. voll“
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wasserbautechniker*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Rechtskraftgewerbe:

    • Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau/Betonbohren und -schneiden
    • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Gewerbe der Brunnenmeister, BGBl. II Nr. 31/2003, Novelle mit Artikel 3 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freie Gewerbe:

    • Erzeugung von Betonwaren

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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