Zahntechnische Fachassistenz

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.310,- bis 1.550,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Zahntechnische Fachassistent*innen arbeiten in zahntechnischen Labors, Zahnarztpraxen oder Zahnkliniken und stellen Zahnersatz, Prothesen und kieferorthopädische Behelfe her. Außerdem reparieren, reinigen und erneuern sie die Zahnersatzstücke.

    Sie stellen Zeichnungen und Modelle her und bearbeiten die verschiedenen Werk- und Hilfsstoffe (Keramik, Metalle, Kunststoffe) mittels Press- oder Gusstechnik und Feinwerkzeugen. Dabei achten sie genau auf Farbe, Form, Oberflächen und Passform der Zahnersatzstücke.

    Zahntechnische Fachassistent*innen arbeiten zusammen mit Zahntechniker*innen, Zahnärzt*innen, Zahnärztlichen Assistent*innen und haben fallweise auch Kontakt zu Patient*innen.

  • Wo man arbeitet

    Zahntechnische Fachassistent*innen stellen die verschiedensten Arten von Zahnersatz her, die dann benötigt werden, wenn ein Teil, ein ganzer Zahn oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Auch bei kieferorthopädische Maßnahmen (Regulierungen) arbeiten Zahntechnische Fachassistent*innen mit.

    Sie erhalten die Vorgaben für die Zahnersatzstücke von Zahnärzt*innen, mit denen sie den Ablauf des Behandlungsprozesses abstimmen. Als Basis für ihre Arbeit erstellen sie Skizzen, Zeichnungen und fertigen Modelle und Registrierbehelfe aus Gips oder Wachs an, die ihnen alles über die Form, Position, Winkel etc. des Gebisses bzw. der Zähne der Patient*innen verraten. Sie stellen die Teil- oder Totalprothesen sowie Zahnersatzstücke (z. B. Implantate, Kronen, Brücken, Inlays) mittels Guss- oder Presstechnik und Zahntechnischen Verbundtechnologien her. Sie modellieren Stiftaufbauten, Kronen, Brücken und mehrflächige Gussformen aus Keramik, Metall oder Kunststoff, stellen Teil- oder Vollverblendungen her, um den Prothesen das Aussehen von Zähnen zu geben und bearbeiten die Feinheiten der Zahnersatzstücke, damit diese in Form, Farbe und Oberfläche genau passen.

    Neben dem Herstellen von Zahnersatzstücken planen Zahntechnische Fachassistent*innen zusammen mit Zahnärzt*innen kieferorthopädische Behandlungen (Regulierungen) und stellen bei Bedarf therapeutische Behelfe und kieferorthopädische Geräte her. Außerdem reparieren, erweitern oder erneuern sie Zahnersatzstücke, z. B. Teil- oder Vollprothesen, und dokumentieren ihre Arbeiten.

    Für ihre Tätigkeit benötigen Zahntechnische Fachassistent*innen handwerkliche Geschicklichkeit, räumliches Vorstellungsvermögen, Genauigkeit sowie Kenntnisse der Anatomie des Kiefers und der Zähne, der Biokompatibilität, Toxikologie sowie der Statik und Dynamik von Zähnen. Im Bereich Zahntechnik werden laufend neue Techniken, Materialien und Fertigungsprozesse z. B. Computergestützte Visualisierung, Planung und Herstellung von Zahnersatzstücken und orthopädischen Behelfen mittels CAD -, CAM -Software und -Geräten.

  • Womit man arbeitet

    Zahntechnische Fachassistent*innen arbeiten mit unterschiedlichen Werk- und Hilfsstoffen (z. B. Wachs, Gips, Keramik, Edelmetallen, Kunststoffen) sowie Spezialgeräten und -maschinen zum Modellieren, Gießen, Pressen, Fräsen, Löten, Polieren von Zahnersatzstücken. Für die manuelle Feinarbeit verwenden sie Pinsel, Messer, Pinzetten, Schablonen sowie Messgeräte.

    Durch die fortschreitende Digitalisierung im Beruf Zahntechnik kommen zunehmend computergesteuerte Maschinen zum Einsatz. Auch in der Planung und Herstellung werden immer öfter branchenspezifische CAD -, CAM -Software und -Geräte eingesetzt.

  • Wie man arbeitet

    Zahntechnische Fachassistent*innen arbeiten zusammen mit Berufskolleg*innen (insbesondere Zahntechnik (Lehrberuf)) sowie mit Zahnärzt*innen (Zahnarzt / Zahnärztin) und zahnärztlichen Assistent*innen (Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf), Zahnärztlicher Assistent / Zahnärztliche Assistentin) und haben fallweise auch Kontakt zu Patient*innen.

    Sie arbeiten in Labors und Werkstätten von Zahntechnischen Betrieben, Zahnarztpraxen und Zahnkliniken.

  • Was man macht

    • Skizzen, Zeichnungen herstellen und Pläne für kieferorthopädische Maßnahmen erstellen
    • Materialien auswählen und prüfen, Maschinen-, Geräte und Instrumente reinigen und vorbereiten
    • Modelle und Registrierbehelfe erstellen
    • kieferorthopädische Behelfe und Geräte herstellen
    • Teil- und Totalprothesen herstellen und anpassen
    • Kronen, Brücken, Stiftaufbauten und mehrflächige Gussfüllungen modellieren
    • Festsitzenden Zahnersatz herstellen und diesen teil- oder vollverblenden
    • Zahnersatzstücke verfeinern, färben, polieren etc.
    • Zahnersatzstücke reparieren, instandsetzen oder erweitern
    • Arbeiten und Behandlungsprozesse dokumentieren
  • Für wen man arbeitet

    • Zahntechnische Betriebe
    • Zahnarztpraxen mit zahntechnischen Labors
    • Zahnambulatorien und Kliniken
    • Betriebe der Dentalindustrie
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Lehrausbildung zum/zur Zahntechnischen Fachassistent*in kann seit 1. Juni 2018 begonnen werden.

  • Wie man sich weiterbilden kann

    Da Arbeitsmethoden von Zahntechnischen Fachassistent*innen ständig den neuen Erkenntnissen der technischen Entwicklung angepasst werden und sich auch Werkstoffen laufend weiterentwickeln, müssen sie sich kontinuierlich fort- und weiterbilden, z. B. durch die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z. B. über Keramikokklusion – biomechanisches Kauflächenkonzept, Kunststoff- und Keramikverblendtechnik, Farblehre, Keramikinlay, Frästechnik, Teilprothetik / Modellguss, Totalprothetik, Kieferorthopädie in der Zahntechnik, Betriebliche Organisation, Digitalisierung und virtuelle Simulation. Für neue Materialien werden seitens der Dentalindustrie oft Einführungskurse angeboten. Zunehmend wird auch die additive Produktion von Zahnersatz (beispielsweise 3D-Druck) ein wichtiges Thema.

    Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die Bundesinnung der österreichischen Zahntechniker.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • chemisches Verständnis
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • medizinisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Geduld
    • Gesundheitsbewusstsein
    • Selbstorganisation
    • Sicherheitsbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Planungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)
    • Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)
    • Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zahntechnik (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Biomedizinischer Analytiker / Biomedizinische Analytikerin
    • Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in
    • Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)
    • Medizintechniker*in
    • Medizintechnischer Fachberater / Medizintechnische Fachberaterin
    • Ordinationsassistent*in
    • Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)
    • Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)
    • Pflegeassistent*in
    • Pflegefachassistent*in
    • Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)
    • Zahnarzt / Zahnärztin
    • Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Zahntechnik (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Zahntechniker, BGBl. II Nr. 101/2003.

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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