Bautechnische Assistenz

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.630,- bis 2.400,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Bautechnische Assistent*innen betreuen alle Bereiche der Baustellenorganisation. Sie ermitteln Mengen, Lasten und Massen von Bauteilen und Stoffen, interpretieren Pläne und erstellen Berechnungen, Listen und Kalkulationen und koordinieren die Abläufe mit den durchführenden Unternehmen. Dabei beachten sie immer die gültigen Normen, Sicherheitsvorgaben und Qualitätsstandards für Bautechnik und Ausschreibungen, begleiten und dokumentieren das Bauvorhaben und erstellen die Abrechnung. Zu diesem Zweck arbeiten Bautechnische Assistent*innen teilweise auch mit BIM – Building Information Modeling (digitale Gebäudedaten-Modellierung), mit welcher die verschiedenen Bereiche und Stellen, die an einem Bauprojekt beteiligt sind, zentral koordiniert und aktualisiert werden können.

    Bautechnische Assistent*innen arbeiten in Bauunternehmen, für Architektur- und Ziviltechnikbüros und in öffentlichen Ämtern. Bei ihren Tätigkeiten verwenden sie Computer und spezielle bautechnische Softwareprogramme. Technisches und mathematisches Verständnis, Planungsfähigkeit und räumliches Vorstellungsvermögen sind besonders wichtig für ihre Tätigkeiten.

  • Wo man arbeitet

    Bautechnische Assistent*innen sind von Beginn an in alle Arbeitsschritte eines Bauprojekts involviert. Sie unterstützen Bautechniker*innnen, Baumeister*innen, Architekt*innen bzw. Ziviltechniker*innen bei der Planung, Organisation, Durchführung und Abrechnung der Bauprojekte.

    Mit verschiedenen Softwareprogrammen, insbesondere Office-Programme, Datenbanken und BIM (Building Information Modeling bzw. digitale Gebäudedaten-Modellierung) erstellen und verwalten Bautechnische Assistent*innen die Vielzahl an Dokumenten, Tabellen und Listen, die bei Bauvorhaben wichtig sind. Sie kennen die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der relevanten Baumaterialien, die Arbeitsabläufe der verschiedenen Handwerke sowie die Sicherheitsvorschriften, Qualitätsstandards und Baunormen. Sie führen einfache Ausmessungen des Geländes und der Bauteile durch, erstellen selbst einfache Bauzeichnungen und berechnen den Bedarf von Mengen, Materialien und Massen von verschiedenen Bauteilen und Baustoffen. Außerdem lesen und interpretieren sie die detaillierten Bauzeichnungen und Lagepläne (z. B. Ausführungszeichungen, Schalungs- und Bewährungszeichnungen) von Architekt*innen, Bautechniker*innen und den (Bau-)Technischen Zeichner*innen der ausführenden Unternehmen und erstellen für die Bauorganisation Stücklisten, Tabellen, Personallisten etc.

    Bautechnische Assistent*innen arbeiten bereits im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben mit; sie informieren sich über die relevanten Vorgaben und Normen und erstellen eine Beschreibung der Leistungen und Kosten. Sie kontrollieren Angebote, Leistungsverzeichnisse und Lieferscheine, dokumentieren und überwachen den gesamten Bauprozess und den Fortschritt, erstellen die Abrechnung und kontrollieren die Kosten.

  • Womit man arbeitet

    Bautechnische Assistent*innen arbeiten mit der branchenüblichen Büroausstattung wie Computer, Laptop, Notebooks und Tablets, sowie mit Telefone/Mobiltelefone, Drucker und Scanner. Sie verwenden bautechnische Computerprogramme wie z. B. Office und CAD und kennen sich mit der digitalen Planung im Bauwesen (z. B. BIM – Building Information Modeling) aus. Für das Aufnehmen und Vermessen bedienen sie Geräte aus der Bauaufnahmetechnik sowie Rollbänder, Stifte und Skizzenmaterial.

    Für die Ausschreibung, Dokumentation und Abrechnung verwenden sie Baupläne, Detailpläne und facheinschlägige Unterlagen für Baurecht, Bauverordnungen, Sicherheitsvorschriften, Baunormen und dergleichen.

  • Wie man arbeitet

    Bautechnische Assistent*innen arbeiten in Büros zusammen mit Architekt*innnen, Ziviltechniker*innen, Bautechniker*innen, Baustatiker*innen sowie mit Technischen und Bautechnischen Zeichner*innen (Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)). Im Rahmen von Besichtigungen, Begehungen und Überwachungsarbeiten halten sie sich auch auf Baustellen auf.

    Im Rahmen der Koordination und Organisation des Baustellenbetriebs haben sie Kontakt mit den ausführenden Unternehmen und Facharbeiter*innen z. B. Dachdecker*in (Lehrberuf), Hochbau (Lehrberuf), Zimmerei (Lehrberuf), Tiefbau (Lehrberuf), Betonbauer*in (siehe Betonbau (Lehrberuf)), Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), Bodenleger*in (Lehrberuf), etc. und zu Mitarbeiter*innen von Behörden (z. B. Bauamt, Umweltschutzbehörde).

  • Was man macht

    • Ausschreibungsvorgaben, -normen und Qualitätsstandards recherchieren
    • Bauteile- und Gelände aufmessen und aufnehmen und einfache Zeichnungen erstellen
    • Bauzeichnungen, Lagepläne, Detailzeichnungen lesen und interpretieren
    • Mengen, Massen und Lasten recherchieren, berechnen und auflisten
    • Leistungsverzeichnis (Tabellen, Skizzen, Zeichnungen) erstellen
    • Tabellen, Listen und Texte verwalten und aktualisieren
    • Dokumente und Abläufe mit den planerischen, technischen und durchführenden Partner*innen koordinieren
    • an der Baustellenorganisation mitarbeiten und laufend überwachen und dokumentieren
    • Sicherheitsmaßnahmen koordinieren
    • Baufortschritt, -abschnitte und -abläufe dokumentieren
    • Baumaßnahmen abrechnen
  • Für wen man arbeitet

    • gewerbliche und industrielle Bauunternehmen
    • Architekturbüros
    • Ziviltechnikerbüros/Ingenieurbüros
    • Öffentliche Bauämter
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Farbsehen
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • guter Orientierungssinn
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Durchsetzungsvermögen
    • interkulturelle Kompetenz
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Konfliktfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Eigeninitiative
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Rechtsbewusstsein
    • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • interdisziplinäres Denken
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Baumeister*in
    • Bauökologe / Bauökologin
    • Baustatiker*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Konstruktiver Betonbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betonbauspezialist*in – Stahlbetonhochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gebäudetechniker*in
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)
    • Hochbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)
    • Immobilienmakler*in
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)
    • Innenarchitekt*in
    • Innenausbauer*in
    • Konstruktionstechniker*in
    • Tiefbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Ziviltechniker*in

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Building Information Modeling (BIM) Manager*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Zeichenbüro (Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    b) reglementiertes Gewerbe:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    c) Rechtskraftgewerbe:

    • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008

    Voraussetzungen siehe unter Ausbildung.

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

    Weitere Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie Befähigungsprüfung und Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau: Baumeister

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

     

    Weitere Informationen und Kontakte:

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