Dachdecker*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.140,- bis 2.330,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Dachdecker*innen führen die verschiedensten Arten von Dacheindeckungen sowie alle anfallenden Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Dächern durch. Sie verlegen Flach- und Steildächer mit Materialien wie Schiefer, Ziegel, Faserzementplatten oder Betondachsteinen und bauen Lichtkuppeln und Dachfenster ein. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Herstellung und Montage von Wärmedämmungen, Fassaden- und Kaminverkleidungen. Sie montieren Dachrinnen, Dachleitern, Blitzschutzanlagen oder Solarsysteme. Dachdecker*innen arbeiten in Betrieben des Dachdeckergewerbes mit Berufskolleginnen und -kollegen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Dachdecker*innen stellen alle Arten von Dachdeckungen her und führen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Dächern durch. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem Maßnahmen zur Wärmedämmung von Dächern und die Eindeckung von Fassadenflächen mit vorgehängten Natursteinplatten, Metallplatten und Dachziegeln.

    Dachdecker*innen bauen Arbeits- und Sicherheitsgerüste auf und befördern Materialien und Werkzeuge mit Seilwinden oder Schrägaufzügen auf das Dach. Steildächer (Neigungswinkel von mehr als 25 Grad) werden mit Dachziegeln, Betondachsteinen, Schiefer, Schindeln oder Wellplatten gedeckt, die mit Hammer, Trennfräse oder Stichsäge in die gewünschte Form gebracht werden. Die Dachziegel werden auf die Latten des Dachstuhles montiert und mit Seitenfalzklammern befestigt. Nach Abdecken der gesamten Dachfläche wird der Dachfirst (oberste Kante des Daches) und die Dachgrate (schräg verlaufende Kanten) mit First- bzw. Gratziegeln gedeckt, die zur Sturmsicherung in Mörtel eingebettet werden.

    Die Betondecke von Flachdächern wird mit einem Voranstrich und einer Isolier- und Wärmedämmschicht versehen. Darauf wird die Dachhaut aufgeklebt bzw. aufgeflämmt. Die Dachdecker*innen erhitzen dazu Flämmvliesbahnen mit einem Gasbrenner, wodurch das Bitumen flüssig wird und die Bitumendachbahnen mit der Betondecke des Flachdaches verbindet. Zum Teil werden die Flachdächer mit einer Kiesauflage versehen.

    Neben dem Dachdecken sind sie auch für das Instandsetzen von Dächern (z. B. bei alten Dächern oder nach Sturmschäden) und von Rauchfängen zuständig und montieren Dachrinnen, Sonnenkollektoren, Dachleitern und Schneefanggitter.

  • Womit man arbeitet

    Dachdecker*innen arbeiten mit unterschiedlichen Materialien wie z. B. Dachziegel, Betondachsteine, Schiefer, Holzschindeln oder Bitumen und Beton. Sie bauen Arbeits- und Sicherheitsgerüste auf, bedienen Seilwinden und Schrägaufzüge und setzen Handwerkzeuge und Geräte wie Dach- und Schieferdeckerwerkzeuge, Hämmer, Trennfräse, Stichsäge, Zangen, Blechscheren und Markier- und Messwerkzeuge ein. Sie hantieren mit Dämm- und Isoliermaterialien und Gasbrenner.

    Dachdecker*innen tragen Schutzhelme und bei der Arbeit in größeren Höhen legen sie auch Sicherungsgurte und -seile an.

  • Wie man arbeitet

    Dachdecker*innen arbeiten auf Baustellen für Betriebe des Dachdeckergewerbes oder große Bauunternehmen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu anderen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens, siehe z. B. Zimmerei (Lehrberuf), Spengler*in (Lehrberuf), Maurer*in (Lehrberuf).

    Dachdecker*innen arbeiten meist im Freien und oft in großer Höhe. Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und Witterungsunempfindlichkeit sind daher wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf.

  • Was man macht

    • die Baustelle absichern, Gerüste, Dachaufzüge und Mobilkräne aufstellen
    • Vorrichtungen zum Ableiten von Oberflächenwasser herstellen (z. B. Dachgullys)
    • Dächer abdecken (Steildächer, Flachdächer, Rund- und Turmdächer, Dachaufbauten herstellen)
    • Dächer und Wandflächen mit verschiedenen Deckungsarten und Deckungsmaterialien eindecken
    • Flachdächer sowie Balkonen, Terrassen und Parkdecks abdichten
    • Dächer instandhalten und reparieren
    • Dämmstoffe, Trenn-, Ausgleichs oder Abdichtungsschichten sowie Dampfsperren und Oberflächenschutz einbauen
    • Ein- und Aufbauteile für Dächer und Wände montieren: z. B. Lüfter, Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachrinnen, Schneefanggitter, Solaranalgen, Fotovoltaikanalgen etc.
    • beim Ein- und Aufbau von Dachsicherungssystemen mitarbeiten
    • Dächer und Fassaden für Begrünung vorbereiten (z. B. Abdichten, Trennlagen und Filterlagen herstellen)
    • vorgehängte Fassadenbekleidungen herstellen
  • Für wen man arbeitet

    • Betriebe des Dachdeckergewerbes
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Beweglichkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Schwindelfreiheit
    • Unempfindlichkeit gegen Hitze
    • Wetterfest

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Bewegungsfreudigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Metalltechnik – Metallbau- und Blechtechnik (Modullehrberuf)
    • Metalltechnik – Stahlbautechnik (Modullehrberuf)
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Industriekletterer / Industriekletterin
    • Innenausbauer*in
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Metalltechnik – Metallbau- und Blechtechnik (Modullehrberuf)
    • Metalltechnik – Stahlbautechnik (Modullehrberuf)
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Dachdecker, BGBl. II Nr. 37/2003 (Novelle mit Artikel 7 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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