Einzelhandel – Digitaler Verkauf

Lehrzeit: 3 Jahre

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Der Lehrberuf Einzelhandel kann seit 1. Juni 2017 im jeweiligen Fachschwerpunkt mit der Zusatzausbildung Digitaler Verkauf erlernt werden.

    Einzelhandelskaufleute können zu ihrer Ausbildung im jeweiligen Schwerpunkt (z. B. Lebensmittelhandel, Allgemeiner Einzelhandel, Textilhandel) eine Zusatzausbildung Digitaler Verkauf wählen. Digitale Einzelhandelskaufleute (Digitale Verkäufer*innen) unterstützen ihre Verkaufstätigkeiten mit Hilfe mobiler oder stationärer digitaler Endgeräte. Das sind tragbare oder fix montierte Kommunikationsgeräte, die zur Sprach- und Datenübertragung eingesetzt werden, wie z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Netbooks, Notebooks, Tablets oder Terminals.

    Wie in anderen Einzelhandelsberufen auch, liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Betreuung und Beratung von Kundinnen und Kunden, in der Verkaufsabwicklung und der Pflege ihrer Waren. Das besondere an Digitalen Verkäufer*innen ist, dass sie bei allen ihren Tätigkeiten, insbesondere in der Beratung und Kommunikation mit Kundinnen und Kunden gezielt digitale Geräte und Anwendungen zur Recherche, Beratung und Abwicklung des Verkaufs einsetzen.

  • Wo man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Schwerpunkt Digitaler Verkauf (Digitale Verkäufer*innen) sind universell für den Einsatz von mobilen Endgeräten im Verkauf ausgebildet. Sie sind für den Ein- und Verkauf, für die Betreuung des Lagers und der Geschäftsräumlichkeiten zuständig und erledigen verschiedene kaufmännische Arbeiten. Sie ermitteln den Warenbedarf, holen Angebote von Lieferanten ein, bestellen die Waren und führen Inventuren durch. Im Verkauf sind sie Spezialisten/Spezialistinnen für die jeweilige stationäre und digitale Angebotspalette (Online-Shop) des Unternehmens. Sie informiert und beraten die Kundinnen und Kunden mit Unterstützung digitaler Endgeräte zu allen Fragen rund um die gewünschten Produkte.

    Digitale Verkäufer*innen präsentieren ihre Waren auf Verkaufsflächen und beraten die Kundinnen und Kunden über die Verwendung, Eigenschaften und Pflegebedingungen der vom Unternehmen angebotenen Produkte. Sind Waren nicht vorrätig oder werden sie auch individualisiert bzw. personalisiert angeboten oder werden Ergänzungs- und Zusatzartikel benötigt, weisen Digitale Verkäufer*innen auf die Beschaffungsmöglichkeiten hin. Ebenso bieten sie andere Serviceleistungen des Betriebes in Verbindung mit digitalen Endgeräten an. Außerdem bestellen sie Waren nach, übernehmen diese und lagern sie fachgerecht. Sie erstellen Rechnungen und fertigen Lieferscheine aus.

    Digitale Verkäufer*innen wissen, wie Waren im Multi-Channel-System präsentiert werden und kennen verschiedene verkaufsfördernde Werbemaßnahmen im E-Commerce-Bereich. Sie wissen über die Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsabwicklungen bei Online-Geschäften Bescheid und kennen die digitalen Grundlagen, mit denen die Warenbewegung im Unternehmen erfolgt. Die Abwicklung von Retouren aus dem Multi-Channel-Selling (online kaufen – offline retournieren) und das Beantworten von Online-Anfragen gehören ebenso zu ihren Aufgaben.

  • Womit man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute im Digitalen Verkauf verwenden für ihre Arbeit Kassen-, Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). In ihrem Schwerpunkt als Digitale Verkäufer*innen setzen sie mobile und stationäre digitale Endgeräte ein, beispielsweise Mobiltelefone, Smartphones, Netbooks, Notebooks, Tablets oder andere betriebsspezifische Handhelds, aber auch Terminals. Der Einsatz richtet sich dabei danach, welche Geräte dem Bedarf des jeweiligen Einzelhandelsbetriebs im Verkauf am besten gerecht werden.

    Für die kaufmännischen Arbeiten setzen sie IT-Anlagen (Computer), verschiedene Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Kopierer) und Bürokommunikationsgeräte (Telefone, Mobiltelefone) ein. Sie bedienen Scannerkassen und verwenden Formulare wie z. B. Rechnungen, Bestell- und Lieferscheine. Darüber hinaus hantieren sie mit den unterschiedlichsten Produkten, je nach Warensortiment des Handelsbetriebes.

    Besonders bei großen Einzelhandelsketten tragen Einzelhändler*innen bei ihrer Arbeit häufig eigene Arbeitskleidung.

  • Wie man arbeitet

    Einzelhandelskaufleute mit Zusatzausbildung Digitaler Verkauf arbeiten genauso wie im Fachschwerpunkt in selbstständigen Einzelhandelsgeschäften, in Filialen großer Einzelhandelsketten, in Kaufhäusern, in Baumärkten und Gartenmärkten. Dabei sind sie in Verkaufs- und Lagerräumen, aber auch in Büros tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen und mit Hilfskräften zusammen (siehe z.B. Lagerarbeiter*innen, Magazineur*innen, Regalbetreuer*innen) und stehen in direktem Kontakt mit Kundinnen/Kunden und Lieferanten.

    Wie in anderen Einzelhandelsberufen arbeiten Digitale Verkäufer*innen häufig in Teilzeit und teilweise auch an Samstagen und am Abend, an speziellen Standorten auch an Sonntagen. Im Einzelhandel arbeitet man viel im Stehen, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

  • Was man macht

    • Warenbedarf ermitteln
    • Warenbestellungen durchführen
    • Warenlieferungen überwachen, Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
    • betriebliches Warensortiment verkaufsgerecht präsentieren
    • die Einsatzmöglichkeiten von mobilen Endgeräten im Rahmen der Verkaufstätigkeit abschätzen
    • Kundinnen und Kunden mit Unterstützung digitaler Geräte bei der Produktauswahl informieren und beraten
    • Ergänzungs- und Ersatzartikeln und andere betriebliche Serviceleistungen unter Anwendung digitaler Geräte recherchieren und anbieten
    • online-Anfragen im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches beantworten
    • Waren verkaufen, Verkaufsgespräche führen
    • Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln, inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
    • Kassa bedienen und Kassaabrechnungen durchführen
    • Reklamationen betreuen; Retouren aus dem Multi-Channel-Selling (online kaufen – offline retournieren) bearbeiten
  • Für wen man arbeitet

    • Einzelhandelsbetriebe aller Sortimente
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Der Lehrberuf Einzelhandel kann seit 1. Juni 2017 im jeweiligen Fachschwerpunkt mit der optionalen Zusatzausbildung Digitaler Verkauf erlernt werden. Der Lehrberuf ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. Die Ausbildung kann vorerst bis 30. Juni 2022 begonnen werden.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Einzelhandel – Allgemein
  • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Material- und Warenwirtschaft
  • Waren- und Produktkunde
  • Lagerhaltung und Logistik
  • Werbung, Verkaufsförderung
  • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
  • Kundenberatung, Kundenservice
  • Reklamationswesen
  • Datensicherheit, Datenschutz, Privacy
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Einzelhandelskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Einzelhandelskaufleute betreffen z. B.:

    • Betriebswirtschaft
    • Lagerhaltung, Logistik
    • Kundenservice
    • Reklamationswesen/li>
    • Marketing und Werbung
    • Verkaufsflächengestaltung, Warenpräsentation
    • E-Commerce
    • Datensicherheit, Datenschutz
    • Umgang mit sozialen Medien

    Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Einzelhandelskaufleute zu Category Manager*innen, Teamleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Filialleiter*innen oder Gebietsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Vor allem große Einzelhandelsketten bieten diesbezüglich meist gute innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten. Auch Spezialisierungen auf bestimmte Sortimente oder die Qualifizierung zum/zur Ausbilder*in sind Entwicklungsmöglichkeiten.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • gute Deutschkenntnisse
    • gute rhetorische Fähigkeit
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Hilfsbereitschaft
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Geduld
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Organisationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“ *
      * Anmerkung: Lehrzeiten, die in einem Fleischerbetrieb im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau oder FleischerIn zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Fleischverkauf in vollem Ausmaß anzurechnen.
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dekorateur*in
    • Digital-Marketing-Specialist (m./w./d.)
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll, 2. erste Hälfte“
    • E-Commerce-Manager*in
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fitnessbetreuung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fleischverkauf (Lehrberuf), „1. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Handelsvertreter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kassier*in – Einzelhandel
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Regalbetreuer*in
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Social Media Experte / Social Media Expertin
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportgerätefachkraft (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe:

    • Handelsgewerbe

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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