Elektronik – Mikrotechnik

Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.490,- €

Modullehrberuf

  • Worum es geht

    Elektroniker*innen in der Mikrotechnik entwickeln, erzeugen, montieren und reparieren mikrotechnische Bauteile, Komponenten und Produkte wie z. B. Mikrochips, Leiterplatten und Sensoren, Komponenten der optischen Elektronik, der Hochfrequenztechnik, der Automatisierungstechnik und Robotik oder der Fahrzeug- und Flugzeugtechnik.

    Sie entwerfen und entwickeln die Bauteile und Komponenten und bauen diese in Geräte, Maschinen und Anlagen ein, setzen sie in Betrieb und stellen die Funktionen ein. Sie beheben Störungen und führen Service- Wartungs- und Reparaturarbeiten durch.
    Elektroniker*innen in der Mikrotechnik arbeiten mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen aus den verschiedenen Anwendungsbereichen zusammen, z. B. mit Mechatroniker*innen, Kommunikationstechniker*innen oder Informatiker*innen. Sie arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors an und mit Laborgeräten sowie in industriellen Produktions- und Fertigungshallen und mitunter bei Montagearbeiten direkt bei den Kunden vor Ort.

  • Wo man arbeitet

    Elektroniker*innen in der Mikrotechnik stellen mikrotechnische Bauteile, Komponenten und Produkte wie Mikrochips, Leiterplatten, Sensoren und dergleichen her und bauen diese in Maschinen und Anlagen ein. Sie arbeiten in Forschungs- und Entwicklungslabors an und mit Laborgeräten sowie in industriellen Produktions- und Fertigungshallen. Dabei benützen sie auch chemische Werkstoffe wie Gase oder Ätzmittel, wobei sie streng auf die Einhaltung der Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsrichtlinien achten. Überhaupt spielen in der Mikrotechnik die sachgerechte Lagerung und Verwendung der Werkstoffe und die Instandhaltung der Reinräume, in denen sie arbeiten, eine große Rolle.

    Elektroniker*innen in der Mikrotechnik verfügen über Kenntnisse elektronischer und mikrotechnischer Fertigungs- und Montageprozesse wie z. B. Beschichten, Belichten, Dotieren, Ätzen, Montieren, Kontaktieren und Häusen von Leiterplatten und Mikrochips. Sie programmieren, bedienen, beschicken, prüfen und überwachen die Produktionsanlagen und führen prozessbegleitende Prüfungen und Endtests durch, beispielsweise durch optische, elektrische und mechanische Messungen. Dabei ermitteln sie elektrische und nichtelektrische Kennwerte von Bauelementen und halten die Daten in technischen Dokumentationen fest.

    Elektroniker*innen in der Mikrotechnik stellen die Werkzeuge und Geräte für den Einsatz bereit, legen anhand technischer Unterlagen Arbeitsmittel und Produktionsschritte fest und achten auf die Einhaltung von Qualitäts- und Umweltstandards und Sicherheitsrichtlinien. Im Kundenservice warten und reparieren sie mikrotechnischen Bauteile und Komponenten von Geräten und Anlagen und führen Schulungen und Beratungen durch.

     

  • Womit man arbeitet

    Elektroniker*innen in der Mikrotechnik arbeiten mit mikrotechnischen Bauteilen und Komponenten, mit Mikrochips, Leiterplatten, Mikrosensoren, Schaltungen, Schaltkreisen, Mikroleitungen und dergleichen mehr. Sie verwenden verschiedene Mess- und Prüfgeräte, lesen Installations- und Montage-, Schalt- und Bestückungspläne und hantieren mit den verschiedensten Geräten, Systemen und Anlagen, die mit mikrotechnischen Bauteile und Komponenten ausgestattet sind.

    Sie arbeiten unter Einhaltung der betrieblichen Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards mit Gasen, Ätzmitteln, Klebstoffen und anderen Arbeitsstoffen, verwenden Werkzeuge wie Schraubenzieher, Pinzetten, Zangen, Printbohrmaschinen, Lötgeräte und diverse Fein- und Spezialwerkzeuge. Computer und Kommunikationsanlagen gehören ebenso zum Arbeitsalltag. In Reinräumen tragen sie spezielle Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzbrillen, chemikalienbeständige Handschuhe usw.

  • Wie man arbeitet

    Elektroniker*innen in der Mikrotechnik arbeiten vor allem in Forschungs- und Entwicklungslabors (Reinräumen), Werkstätten, Produktions- und Fertigungshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben, in Ausnahmefällen auch bei Montage- und Serviceleistungen bei Kunden vor Ort. Je nach betrieblicher Funktion arbeiten sie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und Fachkräften anderer Abteilungen bzw. Spezialist*innen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche der Elektronik, wie z. B. Mikrotechniker*in / Mikrosystemtechniker*in, Elektrotechniker*in, Mechatroniker*in, Regelungs- und Automatisierungstechniker*in, Medizintechniker*in, Kommunikationstechniker*in, Telematiker*in, Informatiker*in, Produktionsleiter*in.

  • Was man macht

    • elektrische, elektronische und mikrotechnische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
    • Arbeitsvorbereitung: Arbeitsschritte und Methoden festlegen, Materialien vorbereiten
    • elektrische, elektronische und elektropneumatische Steuerungen einrichten und in Betrieb nehmen
    • Fehler und Störungen an Steuerungen suchen, eingrenzen und beheben
    • blanke und isolierte Leitungen sowie kabelähnlichen Leitungen und Kabel verlegen und anschließen
    • Klemm-, Löt-, Steck- und andere leitende Verbindungen herstellen
    • analoge und digitale Schaltungen mit komplexen Halbleiterbauelementen herstellen
    • Schaltungen mit elektromechanischen und elektronischen Bauelementen entwickeln und herstellen
    • Leiterplatten und Printplatten herstellen, bestücken, zusammenbauen, prüfen und instand setzen
    • Mess-, Steuer-, Regel- und Signalanlagen zusammenbauen, prüfen und instand setzen
    • Produktionsanlagen und -prozesse programmieren, steuern, überwachen und optimieren
    • prozessbegleitende Prüfungen und Endtests durchführen
    • Maßnahmen zur elektrostatischen (ESV) und elektromagnetischen (EMV) Verträglichkeit durchführen
    • Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen
    • Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden sowie von Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) einrichten, prüfen und dokumentieren
    • Betriebsbücher und Dokumentationen führen
  • Für wen man arbeitet

    • Industrie- und Gewerbebetriebe, die in der Erzeugung, Montage und Reparatur von elektronischen, kommunikations- und informationstechnischen Geräten, Maschinen und Anlagen tätig sind (Elektro- und Elektronikindustrie und -gewerbe, Telekommunikationsbetriebe)
    • Serviceunternehmen des Kommunikationselektronikgewerbes
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Modullehrberuf Elektronik – Mikrotechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Elektronik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodule Mikrotechnik.

    Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Hauptmodulen oder mit Spezialmodulen ist im Hauptmodul Mikrotechnik nicht vorgesehen.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Elektronik
    • Mikrotechnik
    • Informatik, Computertechnik
    • Angewandte Mathematik
    • Elektrotechnik und Mechatronik
    • Mikrotechnische Komponenten und Systeme
    • Mess-, Steuer-, Regelungstechnik
    • Qualitätsmanagement
    • technisches Projektmanagement
    • technische Dokumentation
    • Sicherheits- und Umweltstandards
    • Hygiene und Reinraum
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Elektroniker*innen in der Mikrotechnik bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche:

    • Nanotechnik
    • Digitale und analoge Kommunikationssysteme (z. B. ISDN, GSM)
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Maschinenbau, Mechatronik
    • Qualitätsmanagement

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Kursen für Elektroberufe (z. B. Mikrocomputertechnik/Mikroprozessoren, Speicherprogrammierbare Steuerungstechnik, Europäischer Installationsbus, Verkabelungstechnik) an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Konstrukteur*in – Elektroinstallationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kommunikationselektronik, BGBl. Nr. II 62/2003 (Novelle mit Art. 25 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Rechtskraftgewerbe:

    • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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