Friseur*in (Stylist*in)

Erfolgsgeschichte von Gizem & Sibel,

Friseurin

Gizem macht gerade die Lehre zur Friseurin. Sie hat mit Sibel gesprochen, die mit ihrer Schwester gemeinsam eine Beauty Lounge betreibt.

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Friseurinnen (Stylistinnen) und Friseure (Stylisten) schneiden, pflegen und gestalten Haare und Frisuren von Damen, Herren, Jugendlichen und Kindern. Im Herrenservice pflegen sie auch Bärte. Sie vereinbaren Termine mit ihren Kundinnen und Kunden, beraten diese über modische Trends, typgerechte Frisuren und geeignete Haar- und Hautpflegeprodukte und setzen schließlich die Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden um. Dabei hantieren sie z. B. mit Kämmen, Scheren, Haarschneidemaschinen, Haartrockengeräten, Haarfärbe- und Haarpflegepräparaten und kosmetischen Produkten. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Räumlichkeiten von Friseursalons.

  • Wo man arbeitet

    Der Haarschnitt bzw. die Frisur macht einen wichtigen Teil des äußerlichen Erscheinungsbildes einer Person aus. Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) gestalten Haare in verschiedenen Stilen und Schnitt-Techniken für alle Haarlängen, erstellen Dauerwellen und führen Haarfärbungen, Haarverlängerungen usw. durch. Dabei nehmen die Gestaltungsmöglichkeiten durch neue Pflege-, Färbe- und Mèchentechniken (Farbstreifen ins Haar färben) sowie neue Schnittformen und zahlreiche technische Hilfsmittel, ständig zu. Es ist die Aufgabe von Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) den jeweiligen Modetrends zu folgen und diese, entsprechend den Wünschen ihrer Kundinnen und Kunden, mit handwerklichem Geschick und Kreativität umzusetzen.

    Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) empfangen ihre Kundinnen und Kunden, besprechen das durchzuführende Service, waschen schneiden und färben die Haare und stylen nach abschließendem Ausspülen und Trocknen die gewünschte Frisur.
    Die Beratung über aktuelle, typgerechte Schnitte, Farben und Haarlängen zählt dabei ebenso zu den kreativen Herausforderungen des Berufes, wie die Mischung der richtigen Farbtöne oder die Wahl der geeigneten Pflegeprodukte. Zur Kundenorientierung gehört auch das Eingehen auf individuelle Empfindungen, wie z. B. eine angenehme Wassertemperatur beim Waschen oder Föhntemperatur beim Trocknen.

    Zu den laufenden Tätigkeiten von Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseuren (Stylisten) zählen aber auch pflegende und kosmetische Behandlungen wie z. B. Wimpern färben, Augenbrauen zupfen und schneiden und Bart trimmen und pflegen. Auch Nagelpflege und Auftragen von Make-Up wird übernommen. Die Beratung über Schönheitspflege und der Verkauf von Kosmetikartikel zählen ebenfalls zu ihren Aufgaben. Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) fertigen außerdem manchmal noch von Hand Perücken, Toupets und andere Haarersatzteile an und führen mit Kunst- oder Naturhaar Haarverlängerungen durch.

    Zu ihren Tätigkeiten gehören auch Verwaltungsaufgaben: Sie stellen Rechnungen aus, kassieren den Rechnungsbetrag und halten die Kundenkarteien und -datenbanken aktuell. Außerdem nehmen sie Terminreservierungen entgegen und tragen diese in Datenbanken und Kalender ein.

  • Womit man arbeitet

    Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) arbeiten mit Werkzeugen und Materialien für Haarschnitt und -gestaltung (z. B. Kämmen, Bürsten, Scheren, Haarfärbe- und -tönungsmitteln, Dauerwellenpräparaten, Haarersatzteilen, Haarwicklern und Rasiermessern), Materialien zur Haar- und Bartpflege (z. B. Shampoos, Balsam, Haarsprays, Rasierschaum, Rasiermesser und -apparate), kosmetischen Produkten (z. B. Make-up, Schminkstiften, Nagellacken, Enthaarungspräparaten) und Manikürzeug für die Nagelpflege. Sie verwenden aber auch Maschinen und Geräte wie Haarschneidemaschinen, Elektrorasierer, Handföhns, Trockenhauben und Haarwaschbecken.

    Für die Pflege der Kundendatenbank und die Rechnungslegung arbeiten Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) mit Computern, Tablets, Drucker, verschiedenen Kommunikationsgeräten (Festnetztelefon, Mobiltelefon) und entsprechender Bürosoftware und Programme für Terminreservierungen. Für Reservierungen werden teilweise auch Messengerdienste eingesetzt.

    In der Frisur- und Stylingberatung kommen zum Teil speziellen Programmen zum Einsatz, die z. B. auf Basis eines Kundenbildes mögliche Friseuren und Styles (Schnitte, Farben etc.) virtuell visualisieren und den Kundinnen und Kunden damit die Vorstellung erleichtern, wie sie nach dem Service aussehen könnten.

  • Wie man arbeitet

    Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) arbeiten in den Räumlichkeiten von Friseursalons, aber auch in Drogeriegeschäften mit angeschlossenen Friseurstudios oder in Hotel- und Wellnessbetrieben, Kuranstalten oder Kliniken. Das Angebot mobiler Friseurdienste z. B. für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. ältere, pflegebedürftige Personen die in Heimen oder zu Hause aufgesucht werden) oder ein spezielles mobiles Service in der Ballsaison, ist ein wachsender Aufgabenbereich.

    Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) arbeiten zusammen mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen und haben neben ständigem Kundenkontakt auch Kontakt zu Produktvertreter*innen, Fachberater*innen und Lieferant*innen. Die Betreuung der Kundinnen und Kunden erfolgt meist eigenständig und eigenverantwortlich. In Theaterbetrieben und bei Filmproduktionsanstalten führen sie ihre Tätigkeiten im Team mit Maskenbildner*innen und Visagist*innen aus. In Schönheitssalons arbeiten sie gemeinsam mit Kosmetiker*innen, siehe Kosmetiker*in (Lehrberuf).

    Friseurinnen/Friseure (Stylistinnen/Stylisten) arbeiten häufig auch an Samstagen und am Abend. Ihr Arbeitsplatz ist durch intensive, teilweise chemische Gerüche (Färbemittel, Parfums, Shampoos) geprägt.

  • Was man macht

    • Termine mit Kundinnen und Kunden vereinbaren
    • Beratungs- und Informationsgespräche (Farb- und Typberatung) führen und die Kundinnen-/Kundenwünsche ermitteln
    • Farb-, Typ- und Stilberatungen unter Berücksichtigung der Gesichts- und Körperform sowie von Farbveränderungen und diese durch geeignete Applikationstechniken visualisieren
    • Harre und Kopfhaut mit geeigneten Produkten reinigen und pflegen
    • Haare schneiden, Frisuren für Damen, Herren, Kinder und Jugendliche gestalten
    • Dauerwellen erstellen, Haarfärbungen durchführen
    • Bärte trimmen, schneiden, rasieren und färben
    • Haar-, Haut- und Nagelpflege durchführen
    • kosmetische Arbeiten wie Augenbrauen und Wimpern färben und Make-up auftragen
    • haarkosmetische Produkte wie Shampoos, Conditioner, Balsam, Gels etc. verkaufen
    • Haarersatzteile wie z. B. Perücken, Toupets und Haarverlängerungen (Extensions) anfertigen, anbringen und instandhalten
    • verwendete Werkzeuge, Schneidmesser und Apparate (Waschbecken, Trockenhauben, Föhne etc.) reinigen und desinfizieren
    • Zahlungsverkehr abwickeln
  • Für wen man arbeitet

    • Friseursalons
    • Kosmetikinstitute, Schönheitssalons
    • Einzel- und Großhandelsgeschäfte mit Haarpflegeprodukten
    • Theater und Fernsehanstalten
    • Hotel- und Wellnessbetriebe, Krankenhäuser und Kliniken
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    • Frisur- und Stylingberatung, Kundenkommunikation und Fachberatung
    • Farbenlehre
    • Herren- und Damenhaarschnitte
    • Waschen, Schneiden, Fönen
    • Dauerwelle
    • Haare, Augenbrauen, Wimpern färben
    • Haarersatz (Perücken, Toupets, Haarersatzteile) anfertigen und instandhalten
    • Rasieren
    • Haar-, Haut- und Nagelpflege sowie Nageldesign
    • dekorative Kosmetik
    • Geräte handhaben, instandhalten desinfizieren
    • Materialienkunde (Haarpflegemittel, Haargels)
    • Beratung und Verkauf einschlägiger Produkte
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Um über aktuelle Trends und Neuerungen informiert zu sein, ist für Friseurinnen (Stylistinnen) und Friseure (Stylisten) ständige Weiterbildung wichtig. In Lehrgängen, Kursen und Seminaren können sie sich z. B. in folgenden Techniken schulen und weiterbilden:

    • Schnitttechniken
    • Trend- und Steckfrisuren
    • Farbtechniken
    • Farb- und Stilberatung
    • Simulationstechnik und Techniken zur virtuellen Darstellungen von Farb- und Styleveränderungen
    • (Natur-)Kosmetik
    • Datensicherheit und Datenschutz, Privacy
    • Verkaufsgespräch
    • Reklamationsgespräch

    IT-Kenntnisse sind ebenfalls sehr wichtig. Der Computer kommt nicht nur für die Verwaltung der Kundinnen- und Kundendatei und des Terminkalenders zum Einsatz. Spezielle Programme ermöglichen es auch, Frisurenmodelle am Bildschirm zu präsentieren und diese entsprechend den Kundinnen- und Kundenwünschen zu verändern.

    Mit entsprechender Berufserfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung, insb. auch in kaufmännischen Themenfeldern, können sich Friseurinnen (Stylistinnen) und Friseure (Stylisten) zu Teamleiter*innen oder Filialleiter*innen weiterentwickeln. Auch die Entwicklung zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine Erweiterung des Tätigkeitsfeldes dar. Für eine selbstständige Berufsausübung ist die Meisterprüfung erforderlich.

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie der Fachausschuss der Friseur*innen führen in den oben genannten Bereichen zahlreiche Kurse durch.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • ausgeprägter Tastsinn
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung – Stehen
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gute Deutschkenntnisse
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Bereitschaft zum Zuhören
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kritikfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Modebewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Fußpfleger*in (Lehrberuf)
    • Kosmetiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maskenbildner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Masseur*in (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Farb- und Typberater*in
    • Fotomodell (m./w./d.)
    • Fußpfleger*in (Lehrberuf)
    • Kosmetiker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kostümbildner*in
    • Mannequin / Dressman
    • Maskenbildner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Masseur*in (Lehrberuf)
    • Tätowierer*in und Piercer*in
    • Visagist*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk), BGBl. II Nr. 47/2003 (Novelle mit Artikel 14 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    b) Freies Gewerbe:

    • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Enisa Salihi

Friseurin

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