Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau – Bauträger

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Immobilienkaufleute errichten, suchen, vermitteln, kaufen, verkaufen und verwalten Immobilien (z. B. Einfamilienhäuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien). Je nach Ausbildungsschwerpunkt liegt ihr Fokus auf der Immobilienerrichtung (Bauträger), der Immobilienvermittlung (Makler) oder der Immobilienverwaltung (Verwalter).

    Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Bauträger arbeiten bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen zur Errichtung oder Sanierung von Gebäuden mit und führen die kaufmännische und organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens durch. Sierecherchieren verfügbare Grundstücke und arbeiten bei der Analyse und Bewertung mit. Im Zuge einer Bautätigkeit erstellen sie Kalkulationen sowie Unterlagen für Ausschreibungen und nehmen Abnahmen der Bauleistungen vor. Außerdem arbeiten sie bei der Beratung potentieller Käufer*innen mit. Sie erstellen Kaufangebote, führen einfach Vertragsabwicklungen durch und bereiten Unterlag für die Übergabe an die Käufer*in vor.

    Immobilienkaufleute arbeiten im Team mit Hausverwalter*innen, Immobilienmakler*innen und weiteren Fachkräften der Immobilienbranche und haben Kontakt zu Bauunternehmen, Handwerker*innen, Behörden, Banken, Versicherungen und mit Eigentümer*innen und Mieter*innen.

  • Wo man arbeitet

    Immobilienkaufleute mit Schwerpunkt Bauträger unterstützen Fachleute der Immobilienwirtschaft (Bauträger*innen, Immobilientreuhänder*innen) bei der Umsetzung neuer Bauprojekte oder Sanierung/Revitalisierung bestehender Objekte. Sie recherchieren verfügbare Grundstücke, analysieren und bewerten diese und wirken bei der Aufnahme neuer Grundstücke mit. Im Zuge einer Bautätigkeit erstellen sie Kalkulationen und Zeitpläne sowie Unterlagen für Ausschreibungen, nehmen Abnahmen der Bauleistungen vor und erledigen alle damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Organisationsarbeiten.

    Immobilienkaufleute mit Schwerpunkt Bauträger übernehmen Marketingarbeiten, erstellen Verkaufsunterlagen und führen Besichtigungen mit Kauf- oder Mietinteressent*innen durch. Sie unterstützen außerdem den jeweiligen Bauträger bei der Beratung potentieller Käufer*innen oder Mieter*innen, erstellen Kaufangebote, führen einfach Vertragsabwicklungen durch und bereiten alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente für die Übergabe an die Käufer*in bzw. Mieter*in vor. Für diese Tätigkeiten ist es wichtig, dass sie gut über relevante Gesetze Bescheid wissen, insbesondere über das Wohnungsgemeinnützigkeits- und das Bauträgervertragsgesetz, und sich mit der Bauordnung und der Flächenwidmung auskennen.

    Immobilienkaufleute in allen Schwerpunkten verfügen über Grundkenntnisse im Zivil-, Grundbuch- und Mietrecht, im Wohnungseigentums- und Konsumentenschutzgesetz sowie im Steuer- und Abgabenrecht. Sie kennen sich in den Grundlagen der Gebäudetechnik aus und können so ihre Kund*innen kompetent beraten und externe Handwerker*innen anweisen. Sie erledigen Brief-, E-Mail- und Schriftverkehr in Büros, planen und managen Termine und Besprechungen und verwalten Datenbanken, Akten, Immobilienpläne, Grundbuchauszüge usw. Außerdem wirken Immobilienkaufleute auch bei Marketingarbeiten mit, wie z. B. das Gestalten von Newslettern, Presseaussendungen und Social-Media Beiträgen sowie das Schalten von Anzeigen und Inseraten in Printmedien, Onlinemedien und auf Onlineplattformen. Auch Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen, in der Buchführung, Belegorganisation und Rechnungslegung werden von ihnen übernommen.

  • Womit man arbeitet

    Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Bauträger arbeiten mit Computer, Laptops, Notebooks oder anderen mobilen Devices und verwenden Internetanwendungen und betrieblicher Office-Software sowie speziellen Immobilienverwaltungs- und -planungsprogramme. Immer häufiger kommen dabei auch BIM-Softwarelösungen (Building Information Modeling) zum Einsatz. Sie bedienen Drucker, Scanner, Kopiergeräte, Telefonanlagen und andere Bürogeräte und führen Kund*innendatenbanken, Terminkalender usw.

    Immobilienkaufleute hantieren mit Grundrissen, Haus- und Wohnungsplänen sowie Abrechnungen von Hausverwaltungen, Handwerker*innen usw. In der Kommunikation mit Kolleg*innen, Kund*innen, Auftraggeber*innen und Behörden verwenden sie Telefone und Mobiltelefone (Smartphones), Internet- und Videotelefonie und Onlinemeetingtools sowie Messengerdienste. Außerdem kennen und verwenden sie facheinschlägige Gesetzestexte der Immobilienbranche wie z. B. Mietrechtsordnung, Vertragsrecht usw.

  • Wie man arbeitet

    Immobilienkaufleute im Schwerpunkt Bauträger arbeiten überwiegend in Büros und Besprechungsräumen von Bauträgerunternehmen und Immobilientreuhänder*innen sowie bei Grundstücks- und Immobilienbesichtigungen und -begehungen im Außendienst bei Kundinnen und Kunden. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften der Immobilienwirtschaft (z. B. Immobilienmakler*in, Facility-Manager*in, Hausverwalter*in), aber auch mit unterschiedlichen Gewerken der Baubranchen, mit Architekt*innen, Bautechniker*innen usw. Sie haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden (Mieter*innen, Eigentümer*innen) sowie zu Mitarbeiter*innen von Banken, Versicherungen, Behörden (z. B. Grundbuchgericht) und Kammern.

    Immobilienkaufleute arbeiten einerseits viel am Computer im Sitzen, andererseits müssen sie mobil sein, weil sie viel bei Besichtigungen unterwegs sind. Sie arbeiten oft mit Zahlen und größeren Datenmengen, daher ist Konzentrationsfähigkeit eine wichtige Eigenschaft für sie. Im Kundenkontakt müssen sie auch zeitlich flexibel sein, weil Begehungstermine sich zum Teil nach den Wünschen der Kundinnen und Kunden richten müssen.

  • Was man macht

    • Verfügbare Grundstücke recherchieren, analysieren und bewerten
    • Neue Grundstücke in das Portfolio aufnehmen
    • Bauträgerkalkulationen und Zeitpläne erstellen
    • Bautätigkeiten ausschreiben und an Handwerksbetriebe vergeben, Bauleistungen abnehmen
    • Kundinnen und Kunden (Eigentümer*innen) betreuen und beraten, Anfragen bearbeiten, Auskünfte geben
    • Korrespondenz, Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr erledigen
    • Immobilien und Grundstücke verwalten
    • Vertragsabschlüsse vorbereiten, Konditionen und Preise verhandeln und festlegen
    • Miet- und Kaufverträge aufsetzen und abschließen
    • Finanzierungskonzepte erstellen und präsentieren
    • Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten erledigen
    • Zahlungsverkehr, Ein- und Auszahlungen durchführen
    • Buchführung, Kostenrechnung und Kostenkontrolle erledigen
    • Kundenkarteien, Datenbanken, Akten führen
    • Marketingmaterialien wie Newsletter, Inserate usw. erstellen
  • Für wen man arbeitet

    • Bauträger
    • Immobilienverwaltungsunternehmen, Immobilientreuhänder
    • Banken und andere Unternehmen des Kredit- und Versicherungswesens
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Ausbildung im Lehrberuf Immobilienkaufmann/-kauffrau im Schwerpunkt Bauträger ist seit 1. Mai 2020 möglich.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Grundstückakquise, Grundstückanalyse
    • Bauträgerkalkulation, Bauzeitplan
    • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
    • Immobilienrecht
    • Immobilienvermittlung
    • Betriebswirtschaft
    • Rechnungswesen, Buchhaltung
    • Kostenrechnung
    • Kalkulation, Controlling
    • Wirtschaft und Recht
    • Marketing und Werbung
    • Kundenberatung und -betreuung
    • Zielgruppengerechte Kommunikation
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Software und digitale Anwendung
    • Aktenführung, Dateien- und Ablageorganisation
    • Office Management
    • Daten aufbereiten und interpretieren
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Immobilienkaufleute sind die Berufsaussichten gut, da am Markt ausgebildete Fachkräfte laufend gefragt sind. Ständige Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind aber entscheidend für den beruflichen Erfolg.

    Zur Weiterbildung und Höherqualifizierung von Immobilienkaufleuten werden von der Immobilienwirtschaft Kurse, Seminare oder Lehrgänge (zum Teil innerbetrieblich) durchgeführt. das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) ebenso wie andere Weiterbildungseinrichtungen bieten beispielsweise Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Kursen und Lehrgängen in den Bereichen IT, Betriebswirtschaft und Organisation, Persönlichkeitsbildung und Fremdsprachen.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Handelsakademien), z. B. im Bereich Immobilienwirtschaft. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Konzentrationsfähigkeit
    • Rechtsbewusstsein
    • Selbstorganisation
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Koordinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Prozessverständnis
    • systematische Arbeitsweise
    • Umgang mit sozialen Medien
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Immobilienkaufmann*frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankangestellter / Bankangestellte
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Büroangestellter / Büroangestellte
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Direktberater*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Facility-Manager*in
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzberater*in
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Haustechniker*in
    • Hausverwalter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienmakler*in
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kund*innenbetreuer*in
    • Managementassistent*in
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungsberater*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Für die selbstständige Ausübung des Berufes ist die Ablegung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Immobilienmakler bzw. Immobilienverwalter notwendig (BGBl. Nr. II 58/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung)).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind: Nachweis einer fachlichen Tätigkeit bei einem/r Immobilienmakler*in bzw. Immobilienverwalter*in. Das erforderliche Ausmaß dieser Fachpraxis beträgt für Prüfungswerber*innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

    • mindestens sechs Jahre
    • nach erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung mindestens vier Jahre
    • nach erfolgreichem Besuch der Hochschule für Welthandel in Wien entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung (BGBl.Nr. 318/1930)
    • oder der rechtswissenschaftlichen, staatswissenschaftlichen, soziologischen, sozialwirtschaftlichen, sozial- und wirtschaftsstatistischen, volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, handelswissenschaftlichen oder wirtschaftspädagogischen Studienrichtung einer inländischen Universität mindestens zwei Jahre.

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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