Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.570,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Baumaschinen warten und reparieren alle Arten von Maschinen, Gerätschaften und Anlagen, die im Bauwesen verwendet werden, wie z. B. Bagger, Kräne, Raupenfahrzeuge, Transportmaschinen, Lauf- und Förderbänder usw. Je nach Spezialisierung sind sie auch mit der Konstruktion, Herstellung und Montage von Baumaschinen befasst. Sie prüfen die Baumaschinen auf ihre Funktionstüchtigkeit, bauen Zubehörteile ein und führen Reparaturen, Umbauten, Montage- und Prüfarbeiten an Fahrwerken, Motoren, Kraftübertagungsanlagen und anderen Teilen von Baumaschinen durch.

    Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Baumaschinen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Unternehmen der Baubranche, von Service- und Reparaturbetrieben für Baumaschinen sowie direkt auf den Baustellen im Team mit Berufskolleg*innen und anderen (bau-)technischen Fachkräften und Spezialist*innen.

  • Wo man arbeitet

    „Bereits ein halbes Jahr nach Beginn meiner Lehre als Baumaschinentechniker bei Zeppelin Österreich fahre ich mit auf Montage, dabei gefällt mir besonders der direkte Kontakt mit den Kunden. Neben meinem Interesse für Caterpillar-Baumaschinen, welche mich schon als Kind fasziniert haben, bestätigen auch die abwechslungsreichen Problemlösungen im Team, dass ich die richtige Berufswahl getroffen habe.“
    Marvin Kitzberger, Lehrling bei Zeppelin Austria GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

    Land- und Baumaschinentechniker*innen in Schwerpunkt Baumaschinen warten und reparieren Baumaschinen und -geräte aller Art, wie z. B. Raupenfahrzeuge, Bagger, Kettenlader, Walzen, Stapler, Transportmaschinen, Förderbänder, Hebebühnen, Kräne, Betonaufbereitungsmaschinen, Hydraulikhämmer und dergleichen mehr. Dabei testen und überprüfen sie Motoren, hydraulische, pneumatische oder computergesteuerte Einrichtungen sowie Elektrik, Elektronik, Lenk- und Bremseinrichtungen und Fahrwerke, tauschen Ersatzteile und Einzelkomponenten aus und führen sowohl an mechanischen als auch an elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen Wartungs-, Reparatur- und Umbauarbeiten durch. Dabei führen sie Blecharbeiten an der Karosserie ebenso durch wie Funktionsprüfungen und Einstellungen an den elektrischen und elektronischen Bauteilen und Baugruppen. Sie nehmen elektrische, pneumatische, hydraulische und kälteanlagentechnische Nachjustierungen und Umstellungen z. B. an Elektromotoren, Spannungserzeugern, Hydraulikpumpen, Ventilen und Zylindern vor und erfassen technische Daten und dokumentieren diese in Betriebsbüchern und Wartungsprotokollen.

    Land- und Baumaschinentechniker*innen im Schwerpunkt Baumaschinen arbeiten auch im Bereich der Konstruktion, Herstellung und Montage von Baumaschinen. Sie zeichnen technische Skizzen und Pläne, fertigen einzelne Bauteile und Baugruppen an und bauen die Maschinen und Anlagen zusammen. Dabei wenden sie verschiedene Methoden und Verfahren der Metallbearbeitung an; sie bearbeiten die herzustellenden Werkstücke teils manuell, z. B. mittels Feilen, Sägen, Schneiden, Polieren, teils maschinell, z. B. mittels Drehen, Fräsen, Bohren oder Schleifen und arbeiten dabei auch an computergesteuerten Werkzeugmaschinen. Sie führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch und gewährleisten auf diese Weise die Betriebssicherheit von Baumaschinen.

  • Womit man arbeitet

    Baumaschinentechniker*innen arbeiten an und mit den unterschiedlichsten Baumaschinen und Baugeräten und deren Komponenten, wie Motoren, Lenk- und Bremseinrichtungen, hydraulischen und pneumatischen Schaltungen, Sensoren und Steuerungssystemen, Fahrwerke usw. Im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten hantieren sie mit (rechnergestützten) Metallbearbeitungsmaschinen und -geräten, wie z. B. Fräs-, Bohr-, Schleif- und Drehmaschinen, CNC-Werkzeugmaschinen, Löt- und Schweißgeräte sowie mit Handwerkzeugen, wie z. B. Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Hämmer, Sägen oder Feilen.

    Weiters verwenden sie Einzelteile, wie Schrauben, Nieten, Stifte, Nägel, Leitungen und Kabel. Bei allen ihren Arbeiten lesen und verwenden sie technische Montage- und Schaltpläne und führen technische Dokumentationen, Betriebsbücher, Arbeits- und Wartungsprotokolle. Sie tragen Schutzkleidung, wie Schutzhelme, Schutzbrille und Handschuhe.

  • Wie man arbeitet

    Baumaschinentechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen sowie direkt vor Ort auf Baustellen (meist zu Montagezwecken). In den Werkstätten sind sie teils Lärm ausgesetzt und arbeiten bei künstlichem Licht, auf den Baustellen kann es manchmal heiß (im Sommer), aber auch kalt (in Winter und den Übergangszeiten) und auch staubig werden.

    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit anderen (bau-) technischen Fachkräften und Spezialist*innen, siehe z. B.: Maschinenbautechniker*in, Baumaschinenführer*in, Baumeister*in, Bautechniker*in, Polier*in und haben direkten Kontakt mit ihren Auftraggeber*innen sowie zu Lieferant*innen und Zulieferbetrieben von Komponenten und Zubehörteilen.

  • Was man macht

    • Wartungs-, Reparatur- und Umbauarbeiten an Baumaschinen aller Art durchführen
    • dabei mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische und kältetechnischen Teile von Baumaschinen testen und prüfen, Einstellungen und Nachstellungen vornehmen
    • Zubehörteile und Ersatzteile aus- und einbauen
    • Motoren, Lenk- und Bremseinrichtungen, Fahrwerke etc. kontrollieren, einstellen, warten und reparieren
    • Betriebsstoffe (Öl, Wasser) wechseln, Filter, Dichtungen etc. austauschen
    • Service- und Montagepläne, Funktionszeichnungen und Schaltpläne lesen
    • im Bereich der Konstruktion technische Pläne und Skizzen anfertigen
    • Bauteile, Baugruppen und Komponenten herstellen und bearbeiten, z. B. durch Feilen, Sägen, Bohren, Schleifen, Gewindeschneiden, Meißeln, Schmieden, Drehen, Fräsen, Polieren
    • Bauteile in Maschinen montieren, z. B. durch Weichlöten, Hartlöten, Kleben, Gasschmelzschweißen, Elektroschweißen, Schutzgasschweißen
    • Bauteile und Maschinenfunktionen mittels computergestützter Diagnoseverfahren überprüfen und dabei diverse elektronische Mess- und Prüfwerkzeuge einsetzen
    • Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
    • Kundinnen und Kunden in der Handhabung und Anwendung der Baumaschinen einschulen und über erforderliche Serviceintervalle informieren
  • Für wen man arbeitet

    • Service- und Reparaturbetriebe für Baumaschinen
    • Unternehmen der Baubranche mit eigener Werkstätte
    • Herstellerbetriebe von Baumaschinen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Fahrzeugtechnik
    • Land- und Baumaschinentechnik
    • Spezialisierung: Baumaschinentechnik
    • Antriebstechnik
    • KFZ-Technik, Elektronik
    • Technische Physik
    • Hydraulik, Pneumatik
    • Sensortechnik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Wartung und Reparatur
    • Qualitätssicherung
    • Fachenglisch
    • technische Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Für Land- und Baumaschinentechniker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf neue Maschinen- und Anlagentypen und andere technische Neuerungen zu aktualisieren und zu ergänzen:

    Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche für Land- und Baumaschinentechniker*innen:

    • Elektronik (Steuerungstechnik)
    • computergesteuerte Systeme
    • computergesteuerte Diagnoseinstrumente
    • alternative Antriebstechnologien
    • Fachenglisch
    • Projektmanagement, Dokumentation
    • Qualitätssicherung

    Möglichkeiten zur Weiterbildung in den genannten Bereichen bieten Kurse der Hersteller-Firmen sowie der Erwachsenenbildungs-Einrichtungen, v. a. Berufsförderungsinstitut (bfi) und Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung nach Absolvierung der Lehre bieten insbesondere Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B. im Bereich Maschinenbau/Fahrzeugbau. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation auch die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Mit entsprechender Weiterbildung und Zusatzausbildung sind für Land- und Baumaschinentechniker*innen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten z.B. in Richtung Fahrzeugtechnik, Elektronik oder Mechatronik möglich.

    Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Land- und Baumaschinentechniker*innen zu Teamleiter*innen, Montageleiter*innen oder Werkstättenleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baumaschinenführer*in
    • Bergbautechniker*in
    • Berufskraftfahrer*in – Güterbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebstechniker*in
    • Elektrotechniker*in
    • Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kranführer*in
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maschinenbautechniker*in
    • Mechatroniker*in
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Produktionsleiter*in
    • Prozesstechnik (Lehrberuf)
    • Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf)

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Kranmonteur*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, Landmaschinentechnik, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).
    • Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr. 399/2008,
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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