Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.390,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wurde mit 1. Mai 2020 durch den Schwerpunktlehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau mit den Schwerpunkten Bauträger, Makler sowie Verwalter ersetzt. Siehe:

    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau – Bauträger (Lehrberuf)
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau – Makler (Lehrberuf)
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau – Verwalter (Lehrberuf)

    Immobilienkaufleute suchen, vermitteln, kaufen und verkaufen Immobilien (z. B. Einfamilienhäuser, Zinshäuser, Wohnungen). Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden, betreuen die Kundenkarteien mittels Computer und Datenbankprogrammen und erledigen den Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr mittels Office-Programmen. Dabei unterstützen sie die Arbeit von Immobilienmakler*innen. Sie schalten Inserate und Anzeigen in Print- und Onlinemedien, führen Besichtigungen und Verkaufsgespräche durch und setzen Miet- und Kaufverträge auf. Immobilienkaufleute arbeiten im Team mit Immobilienmakler*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften von Immobilienbüros und Hausverwaltungen. Sie haben Kontakt mit Mieter*innen und Vermieter*innen, Käufer*innen und Verkäufer*innen, aber auch mit Mitarbeiter*innen von Behörden, Banken und Versicherungen.

  • Wo man arbeitet

    Immobilienkaufleute unterstützen Fachleute der Immobilienwirtschaft wie z. B. Immobilienmakler*innen und Immobilientreuhänder*innen bei der Suche und Vermittlung sowie beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien. Sie sind dabei für alle Büro- und Verwaltungstätigkeiten zuständig.

    Immobilienkaufleute führen mittels Verwaltungsprogramme Aufzeichnungen über die Bestandsobjekte (Häuser, Wohnungen, Büros usw.) die ihr Immobilienbüro in Verwaltung und Vermittlung übernommen hat. Sie führen Berechnungen zu Mieten, Kaufpreisen, Betriebskosten und Abgaben durch, wickeln den E-Mail- und Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden und Auftraggeber*innen ab und halten die Kundenkarteien und -datenbanken aktuell. Außerdem wickeln sie den Postein- und Postausgang ab und nehmen Telefonate entgegen.

    Immobilienkaufleute organisieren Haus- und Wohnungsbegehungen und -besichtigungen und koordinieren die Besprechungen zwischen Immobilienmakler*innen, Hausverwalter*innen und Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen. Im Rahmen von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten holen sie im Auftrag der Eigentümer*innen Angebote von Handwerksbetrieben ein und beauftragen die Arbeiten. Sie werten betriebsspezifische Kennzahlen und Statistiken aus und kontrollieren Zahlungseingänge.

    In der Immobilienvermittlung arbeiten sie an der Bewerbung von Immobilien mit, indem sie Inserate in Print- und Onlinemedien schalten. Sie geben Auskünfte an Kundinnen und Kunden und Interessent*innen, stellen Informationsmaterialien zusammen und führen Beratungen durch. Außerdem bereiten sie die Formalitäten für Vertragsabschlüsse vor.

  • Womit man arbeitet

    Immobilienkaufleute arbeiten mit Computer, Internet, E-Mail und betrieblicher Office-Software sowie speziellen Immobilienverwaltungsprogrammen. Sie bedienen alle gängigen Bürogeräte wie Drucker, Scanner, Kopiergeräte und Telefonanlagen, führen Ordner, Protokolle, Terminkalender und Datenbanken und benutzen die üblichen Büromaterialien. In der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, Auftraggeber*innen oder Behörden verwenden sie Telefone und Mobiltelefone, mitunter auch Internet- und Videotelefonie (z. B. Skype) und Messengerdienste. Außerdem kennen und verwenden sie die facheinschlägigen Gesetzestexte der Immobilienbranche wie z. B. Mietrechtsverordnungen, Vertragsrecht usw.

  • Wie man arbeitet

    Immobilienkaufleute arbeiten in Büros von Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen sowie bei Immobilienbesichtigungen und -begehungen im Außendienst vor Ort bei Kundinnen und Kunden. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und verschiedenen Fachkräften (siehe z. B. Immobilienmakler*in, Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), Facility-Manager*in) und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden sowie zu Mitarbeiter*innen von Behörden und Kammern.

    Immobilienkaufleute arbeiten viel am Computer im Sitzen. Sie arbeiten oft mit Zahlen und größeren Datenmengen, daher ist Konzentrationsfähigkeit eine wichtige Eigenschaft für sie.

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden betreuen und beraten, Anfragen bearbeiten, Auskünfte geben
    • Korrespondenz, Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr erledigen
    • Immobilien und Liegenschaften verwalten
    • Immobilienobjekte auffinden, analysieren und bewerten
    • Vertragsabschlüsse vorbereiten, Konditionen und Preise verhandeln und festlegen
    • Immobilienobjekte vermieten und verpachten
    • Miet- und Kaufverträge aufsetzen und abschließen
    • Finanzierungskonzepte erstellen und präsentieren
    • bei wohnbaulichen Sanierungsmaßnahmen mitwirken
    • Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten erledigen
    • Zahlungsverkehr, Ein- und Auszahlungen durchführen
    • Buchführung, Kostenrechnung und Kostenkontrolle erledigen
    • Kundenkarteien, Datenbanken, Akten führen
  • Für wen man arbeitet

    • Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungsunternehmen
    • Hausverwaltungen, Immobilientreuhänder
    • Banken und andere Unternehmen des Kredit- und Versicherungswesens
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung
    • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Rechtsbewusstsein
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Koordinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankangestellter / Bankangestellte
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Baukaufmann / Baukauffrau
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebswirt*in
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Büroangestellter / Büroangestellte
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Exportkaufmann / Exportkauffrau
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzberater*in
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fremdsprachensekretär*in
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Haustechniker*in
    • Hausverwalter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienmakler*in
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Steuerassistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungsberater*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Versicherungsvermittler*in
    • Vertriebswirt*in
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Immobilientreuhänder*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Für die selbstständige Ausübung des Berufes ist die Ablegung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Immobilienmakler bzw. Immobilienverwalter notwendig (BGBl. Nr. II 58/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung)).

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind: Nachweis einer fachlichen Tätigkeit bei einem/r Immobilienmakler*in bzw. Immobilienverwalter*in. Das erforderliche Ausmaß dieser Fachpraxis beträgt für Prüfungswerber*innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

    • mindestens sechs Jahre
    • nach erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung mindestens vier Jahre
    • nach erfolgreichem Besuch der Hochschule für Welthandel in Wien entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung (BGBl.Nr. 318/1930)
    • oder der rechtswissenschaftlichen, staatswissenschaftlichen, soziologischen, sozialwirtschaftlichen, sozial- und wirtschaftsstatistischen, volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, handelswissenschaftlichen oder wirtschaftspädagogischen Studienrichtung einer inländischen Universität mindestens zwei Jahre.

    Allgemeine Hinweise:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
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Martina Cerny

Investmentberaterin

Lukas Böckle

Real Estate

Ottokar Benesch

Leitung Immobilienentwicklung

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