Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.570,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Konstrukteur*innen mit Schwerpunkt Maschinenbautechnik entwerfen, planen und bauen Maschinen und Anlagen aller Art wie z. B. Werkzeugmaschinen, Industrieroboter, Produktionsanlagen, Fließ- und Förderbänder. Sie arbeiten in den Bereichen Entwicklung und Konstruktion oder Fertigungsvorbereitung und Produktion. Für die Ausführung von Berechnungen, Zeichnungen und Simulationen arbeiten sie mit Computern und speziellen Softwareprogrammen (z. B. CAD = Computer Aided Design). Mit diesen erstellen sie Konstruktions- und Baupläne für Maschinen sowie Montagepläne und andere technische Unterlagen. Konstrukteur*innen für Maschinenbautechnik arbeiten in Planungsbüros, Werkstätten und Produktionshallen im Team mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Wo man arbeitet

    Konstrukteur*innen für Maschinenbautechnik planen, entwerfen und fertigen Maschinen und Anlagen aller Art wie z. B. Maschinen für verschiedene Fertigungszweige (z. B. Papier-, Textil-, Lebensmittelverarbeitung), Werkzeugmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie auch Einrichtungen wie z. B. Montagebühnen, Hebe- und Transportvorrichtungen, Aufzüge und vieles mehr.

    Für ihre Entwurfs- und Planungsarbeiten verwenden Konstrukteur*innen – Maschinenbautechnik moderne CAD-Programme (CAD = Computer Aided Design). Die mit CAD erstellten Zeichnungen und Pläne sind so aufbereitet, dass die technischen Daten an andere Funktionsbereiche weiter geleitet werden können, z. B. an mittels CAM (= Computer Aided Manufacturing) computergesteuerte Fertigungsstraßen und Produktionsanlagen. Auch bei der Herstellung der Maschinen und Anlagen kommen computergesteuerte (CNC-)Werkzeugmaschinen zum Einsatz, z. B. Dreh-, Fräs-, Zerspanungs-, Schneideanlagen und Schweißroboter.

    Konstrukteur*innen für Maschinenbautechnik steuern und bedienen diese Anlagen, sie programmieren über eine Eingabetastatur die technischen Daten und steuern und koordinieren die Fertigungsprozesse. Sie lesen und erstellen technische Unterlagen, Werkzeichnungen und Montagepläne, legen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden fest, beurteilen die Arbeitsergebnisse und führen Qualitätskontrollen durch.

  • Womit man arbeitet

    Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik arbeiten mit Maschinen und Anlagen aller Art wie z. B. Werkzeugmaschinen, Industrieroboter, Produktionsanlagen, Fließ- und Förderbänder, land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte, Montagebühnen, Hebe- und Transportvorrichtungen, Aufzüge und dergleichen mehr. Für Planungs- und Konstruktionsarbeiten verwenden sie Computer und spezielle Zeichen- und Konstruktionsprogramme wie z. B. CAD (= Computer Aided Design). Sie hantieren mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten, z. B. mit Schweiß- und Lötgeräten, Bohrer, Feilen, Sägen, Schraubenzieher, und führen technische Unterlagen und Pläne, Betriebsbücher, Material- und Stücklisten, Arbeitsprotokolle und Wartungsjournale.

  • Wie man arbeitet

    Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik arbeiten in Planungs- und Konstruktionsbüros sowie in Werkstätten und Werkhallen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften, aber auch mit Spezialist*innen aus den Bereichen der Elektrotechnik, Informatik oder Robotertechnik zusammen, siehe z. B. die Berufe: Maschinenbautechniker*in, Elektrotechniker*in, Informatiker*in, Mathematiker*in, Verfahrenstechniker*in, Metalltechnik (Modullehrberuf). Außerdem haben sie Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Was man macht

    • Werkzeichnungen, Modellaufnahmen und Skizzen anfertigen
    • normgerechte Zeichnungen von Bauteilen, Baugruppen und Komponenten erstellen
    • Bauteile in Aufriss, Grundriss, Kreuzriss, Schrägriss und Perspektiven darstellen
    • technische Berechnungen durchführen
    • moderne Computertechnologien und Konstruktions- und Fertigungssoftware wie z. B. CAD, CAM, CNC kennen und anwenden
    • Materialbedarf kalkulieren, Materialien und Werkstoffe auswählen und bereitstellen
    • Maschinen, Anlagen, Bauteile und Komponenten konstruieren und fertigen
    • Herstellungsprozesse planen, steuern und koordinieren
    • Maschinen und Anlagen zusammenbauen und montieren
    • Maschinen und Anlagen einstellen, programmieren, in Betrieb nehmen, optimieren
    • technische Daten erfassen, Dokumentationen erstellen
    • technische Unterlagen, Pläne, Betriebsbücher, Protokolle, Listen und Journale führen
    • Gespräche mit Kund*innen und Lieferant*innen führen
  • Für wen man arbeitet

    • Industriebetriebe verschiedener Branchen
    • Mittel- und Großbetriebe des Maschinen-, Apparate- und Anlagenbaus
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Maschinenbautechnik
    • Maschinen- und Anlagenkunde
    • Technische Physik, Technische Mathematik
    • Technisches Zeichnen
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Umwelttechnik
    • CAD (Computer Aided Design)
    • CAM (Computer Aided Manufactoring)
    • Werkstoffe und Materialien
    • technische Dokumentation
    • technisches Projektmanagement
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Konstrukteur*innen im Bereich Maschinenbautechnik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche betreffen z. B.:

    • technische Konstruktions- und Zeichenprogramme
    • Steuer- und Regelungstechnik
    • Sicherheitstechnik
    • Energie- und Umwelttechnik
    • technische Dokumentation, technisches Projektmanagement
    • Simulationstechnologie, Augmented Reality, Virtual Reality
    • 3D-Druck
    • Datensicherheit, Datenschutz

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gutes Sehvermögen

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mathematisches Verständnis
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf KonstrukteurIn im Schwerpunkt Maschinenbautechnik ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Büchsenmacher*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hufschmied*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kristallschleiftechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1., 2., 3., 4. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffenmechaniker*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Büchsenmacher*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Elektronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Elektrotechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf), „1. voll“
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hufschmied*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kälteanlagentechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Kristallschleiftechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Orthopädietechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Papiertechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf), „1., 2., 3., 4. voll“
    • Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
    • Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verpackungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waagenhersteller*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Waffenmechaniker*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe:

    • Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)

    (Info: Die Führung eines Zeichenbüros berechtigt ausschließlich zur Durchführung von Zeichenarbeiten, nicht jedoch von Planungsarbeiten. Die Durchführung von Planungsarbeiten ist durch das reglementierte gebundene Gewerbe „Technisches Büro – Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)“.)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

     

    b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Elektronik, Maschinen- und Fertigungstechnik BGBl. Nr. II 69/2003
      (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
    • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
    • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede u Fahrzeugbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Sieh dir an, was andere
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Raphael Kogler

Maschinenbautechniker

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