Rauchfangkehrer*in

Erfolgsgeschichte von Natalie,

Rauchfangkehrmeisterin

Ein Beruf, bei dem man auch mal schwarz werden darf? Natalie hat ihn gefunden – sie ist Rauchfangkehrerin und bis heute glücklich mit ihrer Berufswahl. Sie teilt sich ihren Tag selbst ein und genießt gerne den Ausblick über die Dächer der Stadt. „Die Entscheidung Rauchfangkehrerin zu werden, war das beste überhaupt“.

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.310,- bis 1.860,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Rauchfangkehrer*innen kehren, reinigen und kontrollieren auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen private, öffentliche und industrielle Feuerungs- und Abgasanlagen (Kamine, Schornsteine) sowie Luft- und Dunstleitungen. Sie erstellen bei nachträglichen Ein- und Umbauten Kaminbefunde, beraten Kundinnen und Kunden in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen, in Energiespar-, Umwelt- und Klimaschutzfragen usw. Rauchfangkehrer*innen arbeiten bei den Kundinnen und Kunden vor Ort, auf hohen Dächern im Freien, auf Dachböden und in Kellern. Dabei tragen sie Schutzbekleidung. Sie arbeiten in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben gemeinsam mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Behörden und zu ihren Kundinnen und Kunden.

  • Wo man arbeitet

    „Der Rauchfangkehrerberuf ist eine sehr interessante, abwechslungsreiche aber auch anstrengende Tätigkeit. Zu meinen Tätigkeiten zählen z. B. das Kehren von Rauchfängen und Lüftungen, das Reinigen von Öfen und Zentralheizungskesseln sowie die Befundaufnahme bei neuen Heizungen. Auch bei Heizungsproblemen bin ich in kurzer Zeit vor Ort und finde meistens rasch eine Lösung.“
    Daniel Kaufmann, Lehrling bei Fa. Ing. Wilhelm Wagner, ibw Fotowettbewerb 2007

    Ein wichtiger Aufgabenbereich von Rauchfangkehrer*innen ist die Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen sowie Luft- und Dunstleitungen zum Zweck des Umwelt-, Klima- und Brandschutzes sowie der Energieeffizienz. Sie nehmen Emissionsmessungen (Abgasmessungen) vor und vergleichen diese mit den Sollwerten. Rauchfangkehrer*innen überprüfen Dachboden und Kellerräume auf eventuell vorhandene brennbare Gegenstände, überprüfen Feuerlöscher und Rauchwarnmelder. Viele ihrer Tätigkeiten sind durch gesetzliche Bestimmungen, wie Kehr- und Feuerpolizeiordnungen festgelegt. Sie weisen Mieter*innen bzw. Eigentümer*innen auf vorgefundene Mängel hin und setzen eine angemessene Frist zur Behebung oder veranlassen bei Bedarf Sanierungen. All diese Arbeiten vermerken sie in einem Kehrbuch.

    Bei Kehrarbeiten untersuchen sie zunächst den Rauchfangkopf auf allfällige Schäden. Sie reinigen die Kamine durch die Kamintüre am Dachboden und putzen den Kamin mit verschiedenen Bürsten. Verstopfte Rauchfänge reinigen sie mit Ableingeräten, das sind ca. 5 kg schwere Eisenkugeln, die in den Kamin abgeseilt werden können. Anschließend reinigen sie die Kamine durch Putztüren in den einzelnen Wohnungen, entfernen Rückstände und Ablagerungen mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten und kontrollieren Feuerstätten und Verbindungsstücke wie Rohre und Kanäle. Auch Abgasanlagen und Verbindungsstücke in den Wohnungen sowie Luft- und Dunstleitungen werden von ihnen überprüft und bei Bedarf mechanische oder chemische Reinigungsschritte durchgeführt.

    Neben den regelmäßigen gesetzlich geregelten Überprüfungstätigkeiten werden Rauchfangkehrer*innen bei Neubau- oder Änderungen von Feuerstätten, Abgasanlagen, Luft- und Dunstleitungen aktiv. Hier prüfen sie die ordnungsgemäße Einrichtung, führen Luftverbund- und Abgasmessungen durch und überprüfen die Betriebsdichtheit, den freien Querschnitt bei Abgasanlagen, etc. bevor sie die Anlagen freigeben.

    Rauchfangkehrer*innen beraten Kundinnen und Kunden auch in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen, wie beispielsweise Wärmenutzung, Brennstoffeinsparungen, Umweltbelastungen oder Vorbeugung gegen Brände.

  • Womit man arbeitet

    Rauchfangkehrer*innen tragen Schutzkleidung wie Kehrjacke, -hose und -kappe und manchmal auch Atemmasken. Sie arbeiten auf Grundlage technischer Unterlagen wie Bauzeichnungen und lesen Gesetzestexte, Normen und Richtlinien, z. B. bezüglich Sollwerten von Emissionsmessungen (Abgasmessungen). Sie vermerken durchgeführte Arbeiten im Kehrbuch, zum Teil noch händisch, immer öfter aber digital in einem entsprechenden Programm.

    Rauchfangkehrer*innen verwenden zum Reinigen Kehrbesen, Kugel (Ableingerät) und Kratzhammer, Rund- und Stoßbürste, Vierkant- und Rollmeißel, Schöpflöffel, Bürsten aus Stahldraht, wie Kesselbürsten, Schereisen usw. sowie chemische Reinigungsmittel. Sie benutzen elektronische Mess- und Prüfgeräte wie Rauchgasthermometer, Temperaturmessgeräte, elektronische Abgasanalysecomputer etc.

    Für die Organisation und Verwaltung bedienen sie Bürogeräte wie Computer/Laptop/Tablets und Drucker, für die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden oder Behörden verwenden sie Telefone, Smartphones und E-Mail oder auch Messengerdienste. Mit entsprechenden Datenbanken und Programmen erfassen sie Kehraufzeichnungen, Prüfbefunden und Messprotokollen.

  • Wie man arbeitet

    Rauchfangkehrer*innen arbeiten in handwerklichen Klein- und Mittelbetrieben mit einem festgelegten Kehrbezirk. Sie arbeiten bei Kundinnen und Kunden auf hohen Dächern im Freien bei jeder Witterung, in Wohnungen, Dachböden und Kellern, an Heizungs- und Lüftungsanlagen. Für ihre Arbeit an den Kaminen auf Dächern sollten sie trittsicher und schwindelfrei sein.

    Rauchfangkehrer*innen arbeiten zumeist eigenständig oder zu zweit mit einer weiteren Fachkraft oder einem Lehrling. Sie haben viel Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden (Haus- und Wohnungseigentümer*innen, Mieter*innen usw.) sowie, je nach Einsatz, zu Ofenbauer*innen (Hafner*in (Lehrberuf), Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)) sowie Installations- und Gebäudetechniker*innen (Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)), Bauarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen von Behörden.

  • Was man macht

    • Gesetzestexte, Normen und Richtlinien zu Abgas-, Umwelt- und Brandschutz lesen und anwenden
    • private, öffentliche und industrielle Feuerungs- und Abgasanlagen sowie Luft- und Dunstleitungen kehren, reinigen und kontrollieren
    • Anlagen bei Neu- und Umbauten kontrollieren, Kaminbefunde bei nachträglichen Ein- und Umbauten erstellen
    • sicherheitstechnische Überprüfungen und Messungen vornehmen, z. B. Schadstoffausstoß (Emission) messen
    • Kundinnen und Kunden in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen, in Energiesparfragen etc. beraten und informieren
    • Rauchfänge, Kamine, Schornsteine und Entlüftungsanlagen auf ihre technische Sicherheit überprüfen
    • bei der Überprüfung von Feuerlöscher und Rauchwarnmeldern mitarbeiten
    • Prüfbefunde und Messprotokolle erstellen
    • technische Daten aufnehmen und dokumentieren
    • baurechtliche Prüfungen und Begutachtungen durchführen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Rauchfangkehrer*innengewerbes
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Beweglichkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • guter Gleichgewichtssinn
    • Schwindelfreiheit
    • Trittsicherheit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Beobachtungsgabe
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kontaktfreude
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Freundlichkeit
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Koordinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Für den Lehrberuf RauchfangkehrerIn gibt es keine verwandten Lehrberufe.

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)
    • Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Brandschutzbeauftragter / Brandschutzbeauftragte
    • Energietechniker*in
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abfall (Lehrberuf)
    • Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser (Lehrberuf)
    • Gebäudetechniker*in
    • Haustechniker*in
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)
    • Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf)
    • Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Rauchfangkehrer*innen, BGBl. II Nr. 75/2003

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Andreas Niesner

Rauchfangkehrermeister

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