Spengler*in

Erfolgsgeschichte von Hannes,

Dachdecker/Spengler

Hannes ist bei seiner Schnupperlehre hoch hinaus gekommen! Denn als Dachdecker*in erledigt man einen Großteil seiner Arbeit – no na ned – am Dach. Bei der Firma, bei der Hannes geschnuppert hat, könnte er auch die Doppellehre Dachdecker*in/Spengler*in machen. Wir sind gespannt, wie er sich entscheidet!

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.130,- bis 2.290,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Spengler*innen montieren bzw. stellen Blechteile für Dächer, Dachrinnen, Gesimse, Kamine, Fassaden, Lüftungen und dergleichen bzw. ganze Blechdächer her. Dabei bearbeiten sie Bleche wie z. B. verzinkte oder Edelstahlbleche, Aluminium-, Zink oder Kupferbleche mit Blechscheren und Zangen sowie mit Schweiß-, Löt- und Nietgeräten bis hin zu CNC-gesteuerten Maschinen. Weiters führen sie Montage-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Abdichtungsarbeiten durch, erstellen und montieren Dachsicherheitsanlagen und beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden.

    Spenglereibetriebe sind in der Regel auf die Bereiche Bauspenglerei, Lüftungsspenglerei oder Galanteriespenglerei spezialisiert. Spengler*innen arbeiten in Werkstätten und auf Baustellen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

     

  • Wo man arbeitet

    Spengler*innen bearbeiten Bleche (z. B. Eisen-, Aluminium-, Stahl- und Kupferbleche) unter Anwendung von Metall bearbeitenden Verfahren wie z. B. Aufreißen, Hämmern, Biegen, Abkanten, Zuschneiden, Wulsten, Falzen, Runden, Umformen, Fräsen, Schleifen oder Polieren. Sie arbeiten nach Werkzeichnungen und technischen Plänen, wählen Materialien und Geräte aus und teilen die Arbeitsschritte ein. Mit einer Blechschere schneiden sie zunächst aus Blechplatten oder Blechtafeln die einzelnen Teile in gewünschter Größe aus und bearbeiten sie mit Rundbiegemaschinen, Zangen, Klemmen oder Bohr- und Fräsmaschinen. Sie verbinden die zugerichteten Blechteile durch Löten, Nieten oder Schweißen und führen bestimmte Oberflächenbehandlungsarbeiten wie z. B. Polieren, Schleifen, Lackieren oder Imprägnieren durch.

    Auf Baustellen oder bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort stellen sie die Teile zusammen und montieren sie. Im Bereich Bauspenglerei stellen Spengler*innen Dachverblechungen, Dachrinnen oder Ablaufrohre her und montieren sie, aber auch Ein- und Aufbauteile für Dächer und Wände, z. B. Lichtkuppeln, Lichtbänder, Durchgänge, Fenster, Solaranalgen, Fotovoltaikanlagen usw. Im Bereich Lüftungsspenglerei sind sie mit der Herstellung von Klima- und Lüftungsanlagen befasst. Sie montieren Leitungen, Rohre, Lüftungsschächte und Steuerungssysteme und warten und reparieren die Anlagen. Galanterie- oder Kunstspengler*innen stellen verschiedene Gebrauchsgegenstände wie z. B. Wannen, Kessel, Kannen und sonstige Metallbehälter für den Spitals- oder Industriebedarf her, aber auch Ziergegenstände wie z. B. Figuren oder Verzierungen für Dächer und Gesimse. Im Bereich Autospenglerei (=Karosseriebau) stellen Karosseriebautechniker*innen (siehe Karosseriebautechnik (Lehrberuf)) Autokarosserieteile her und bauen sie ein oder reparieren sie.

  • Womit man arbeitet

    Spengler*innen arbeiten mit unterschiedlichen Blechen (z. B. Eisen-, Aluminium-, Stahl- und Kupferbleche, Profile und Rohre), aber auch Kunststoffen, die sie mit diversen Werkzeugen und Geräten wie z. B. Blechscheren, Zangen, Klemmen, Hämmer und dergleichen bearbeiten. Weiters bedienen sie Bohr-, Fräs- und Rundbiegemaschinen und Abkantpressen sowie Schweiß-, Löt- und Nietgeräte.

    Sie lesen und verwenden technische Unterlagen wie z. B. Baupläne, Installations- und Montagepläne, Betriebsanleitungen usw., führen erforderliche Berechnungen durch, erstellen selbst Montagezeichnungen und Pläne und führen technische Dokumentationen, Wartungs- und Serviceprotokolle, Arbeitslisten und Kundenkarteien.

    In der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden und für Verwaltungs- und Abrechnungstätigkeiten verwenden sie alle gängigen Büro- und Kommunikationsgeräte und Anwendungen, wie Telefone, Mobiltelefone, Computer, Tablets, Drucker usw. sowie Büro-, Planungs- und Abrechnungs- und Dokumentationssoftware. Der sichere Umgang mit einschlägigen gewinnen digitale Tools und Anwendungen gewinnt sowohl in der Baudokumentation, als auch bei Mess- und Prüfarbeiten zunehmend an Bedeutung.

  • Wie man arbeitet

    Spengler*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Spenglereibetrieben sowie in Produktionshallen von Betrieben der Metallindustrie. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt sind sie außerdem häufig auf Baustellen in Rohbauten sowie bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort tätig.
    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bau- und Metallbereiches, siehe z. B. Metalltechnik (Modullehrberuf) oder Karosseriebautechnik (Lehrberuf), Dachdecker*in (Lehrberuf), Hochbau (Lehrberuf).

    In der Produktion und Werkstätte müssen Spengler*innen mitunter auch mit größerem Maschinenlärm rechnen. Bei Montagen auf Baustellen, sind sie bei unterschiedlicher Witterung z. B. auch bei großer Hitze tätig und arbeiten speziell bei Dachspenglereien in größerer Höhe. Sicherheitsbewusstsein und die Anwendung erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind dabei besonders wichtig.

  • Was man macht

    Bereich Bauspenglerei:

    • Blechdächer, Dachöffnungen, Dachentwässerungs- und Entlüftungsanlagen (innen und außen) herstellen und montieren
    • Fassaden- und Wandverkleidungen, Befestigungskonstruktionen aus Blech, Metall und Kunststoff herstellen und montieren
    • Ein- und Aufbauteile für Dächer und Wände montieren, z. B. Lichtkuppeln/-bänder, Durchgänge, Fenster, Solaranlagen, Schneehalte- und Schneefangsysteme
    • beim Ein- und Aufbauen von Dachsicherungssystemen mitarbeiten
    • Blechdächer, Fensterbänke oder Fassaden- und Wandverkleidungen Instand halten und reparieren

    Bereich Lüftungsspenglerei:

    • Blechbauteile für Rohrleitungen sowie für Lüftungs- und Klimaanlagen anfertigen (z. B. Abluftrohre, Lüftungsschächte)
    • Blechbauteile zusammenstellen und montieren (z. B. durch Nieten, Löten, Schweißen, Klemmen)
    • Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durchführen

    Bereich Autospenglerei:

    • Autokarosserieteile aus Blech herstellen, montieren und reparieren
    • Oberflächenbehandlungen durchführen (z. B. Beizen, Polieren, Rostschutzanstrich)
    • Kühlanlagen für Motoren zur Kühlung von Wasser und Öl montieren

    Bereich Galanteriespenglerei:

    • Gebrauchs- und Haushaltsgegenstände aus Blech herstellen (z. B. Kübel, Kannen, Kessel oder Backformen)
    • Metallbehälter anfertigen, z. B. für Spitäler und Großküchen
    • Zier-, Schmuck- und Kunstgegenstände aus Blech herstellen
    • Oberflächenbehandlungen durchführen (z. B. Polieren, Beizen, Rostschutzanstrich)
    • Werkzeuge und Maschinen warten und reparieren
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Spenglergewerbes (diese sind meist auf Teilbereiche wie z. B. Bauspenglerei, Lüftungsspenglerei oder Galanteriespenglerei spezialisiert)
    • Betriebe der Eisen- und Metallwarenindustrie
    • Betriebe der Maschinen- und Stahlbauindustrie
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Schwindelfreiheit
    • Trittsicherheit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dachdecker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf)
    • Gießereitechnik (Lehrberuf)
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Kupferschmied*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalldesign – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalldesign – Metalldrückerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallgießer*in (Lehrberuf)
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Baumeister*in
    • Bautechniker*in
    • Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)
    • Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)
    • Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Dachdecker*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Fassader*in
    • Fertigteilhausbau (Lehrberuf)
    • Fertigungstechniker*in (Produktionstechnik)
    • Gebäudetechniker*in
    • Gießereitechnik (Lehrberuf)
    • Industriekletterer / Industriekletterin
    • Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstruktionstechniker*in
    • Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
    • Kunststofftechnik (Lehrberuf)
    • Kupferschmied*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalldesign – Gravur (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metalldesign – Metalldrückerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Metallgestalter*in
    • Metallgießer*in (Lehrberuf)
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Polier*in
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)
    • Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    • Galanteriespengler*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Spengler, BGBl. II Nr. 84/2003 (Novelle mit Art. 39 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kupferschmiede, BGBl. II Nr. 84/2003 (Novelle mit Art. 39 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Heizungstechnik und der Lüftungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle mit Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?
Filtere die Lehrberufe nach deinen Vorlieben oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu: