Steinmetz*in

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.160,- bis 2.340,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Steinmetz*innen verarbeiten Natur- und Kunststein für Architektur und Bau, Garten- und Landschaftsbau, Innenarchitektur und Einrichtung, Friedhof und Grabmal, Restaurierung und Denkmalpflege sowie für Gestaltung, Kunst und Design. Sie bearbeiten ihr Material mit Handwerkszeugen oder Maschinen, formen und gestalten, beschriften und ornamentieren, verlegen und versetzen die Werkstücke und restaurieren historische Denkmäler.

    Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen in Steinbrüchen, Werkstätten und Produktionshallen und bei Verlege-, Versetz- und Restaurierungsarbeiten vor Ort bei ihren Auftraggeber*innen. Dabei sind Steinmetz*innen häufig im Freien tätig.

  • Wo man arbeitet

    Steinmetz*innen verarbeiten Natur- und Kunststein (z. B. Granit, Marmor, Kalkstein, Sandstein, Porphyr) für Architektur und Bau (z. B. Boden-, Wand- und Stufenbeläge, Fassadenverkleidungen, Säulen und Pfeiler, Tür- und Fensterumrahmungen), Garten- und Landschaftsbau (z. B. Terrassenbeläge und Gehwege, Pflanzentröge, Brunnen), Innenarchitektur und Einrichtung (z. B. Küchenarbeitsplatten, Waschtische, Kaminverkleidungen), Friedhof und Grabmal (z. B. Grabsteine, Grüfte, Friedhofeinrichtungen), Restaurierung und Denkmalpflege (z. B. Steinreinigung, Steinkonservierung), Dorf- und Stadterneuerung (z. B. Ortsbrunnen, Kleindenkmäler) sowie für Gestaltung, Kunst und Design (z. B. Bauplastik, Beschriftungen).

    Steinmetz*innen erstellen in den technischen Büros mittels händischer Zeichnungen oder CAD-Software die Pläne, Material-, Werk- und Versetzlisten und Schablonen. Sie wählen die zu bearbeitenden Natur- oder Kunststeine aus und bearbeiten diese auf Basis der Anleitungen bzw. der technischen Zeichnungen händisch, maschinell oder computergesteuert (z. B. mit einer CNC-Maschine), indem sie die Steine sägen, fräsen, schleifen, polieren, etc. Bei Bedarf gestalten Steinmetz*innen auch Schriften, Ornamente und Symbole und übertragen sie auf die Steinerzeugnisse bzw. bringen dort Metallschriften oder Einlegeteile an.

    Neben der Herstellung von Steinerzeugnissen gehört auch das Verlegen von Boden-, Stufen- und Wandplatten, das Versetzen von handwerklichen Massivarbeiten, wie Tür- und Fensterumrahmungen, Säulen, Pfeiler, Blockstufen oder Brunnenanlagen, aber auch das Versetzen von Grabmälern und Friedhofseinrichtungen zu den Tätigkeiten von Steinmetz*innen. Auch die Restaurierung und Denkmalpflege gehört zu ihrem Aufgabengebiet. Natursteinarbeiten bei Kirchen, Altstadthäusern, Kleindenkmälern und Plastiken werden von Steinmetz*innen gereinigt, konserviert oder restauriert. Dabei arbeiten sie eng mit Fachleuten aus der Denkmalpflege zusammen. Denkmäler aus Stein werden von Steinmetz*innen meist gemeinsam mit Künstler*innen oder Bildhauer*innen hergestellt.

  • Womit man arbeitet

    Steinmetz*innen verwenden für ihre Arbeit eine breite Palette an Werkzeugen, Maschinen und Geräten. Diese reichen von einfachen Handwerkzeugen (z. B. Meißel und Hammer), Druckluftwerkzeugen, Handmaschinen (z. B. Winkelschleifer), Maschinen (z. B. mit Diamantenscheiben bestückte Sägen, Fräs- und Schleifmaschinen) bis hin zu computergesteuerten Anlagen (z. B. CNC-Maschine, Waterjet Cutting). Für Verbindungen verwenden sie verschiedene Hilfsmaterialien (z. B. Kitte und Mörtel).

    In der Fassadensanierung und Denkmalpflege reinigen sie die Natursteinoberflächen mit Dampf- und Sandstrahlern. Für die Gestaltung und das Herstellen von technischen Zeichnungen verwenden sie branchenspezifische Grafik- und CAD-Software. Außerdem bedienen sie Hebe- und Transportmaschinen, um die oft sehr schweren Materialen zu bewegen.

  • Wie man arbeitet

    Steinmetz*innen sind in Klein- und Mittelbetrieben des Steinmetzgewerbes, aber auch in der Natursteinindustrie tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen (siehe auch Steinmetztechnik (Lehrberuf)) in den Werkstätten ihrer Betriebe. Bei Montage- oder Restaurierungsarbeiten (siehe Restaurator*in) sind sie an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen vor Ort und dabei häufig im Freien tätig. Bei der Herstellung von Denkmälern oder anderen besonderen Steinprodukten arbeiten sie gegebenenfalls auch gemeinsam mit Künstler*innen oder Holz- und Steinbildhauer*innen (siehe Bildhauerei (Lehrberuf), Bildhauer*in) zusammen.

    Auch wenn die Arbeit der Steinmetze/Steinmetzinnen heute vielfach von automatisch gesteuerten Maschinen unterstützt wird, ist durch den Umgang mit schweren Arbeitsmaterialien in diesem Beruf immer noch eine gewisse Kraft und körperliche Fitness erforderlich.

  • Was man macht

    • Zeichnungen, CAD-Pläne, Material-, Werk- und Versetzlisten, Schablonen anfertigen und konstruieren
    • Natur- und Kunststein auswählen und Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Maß- oder Versetzlisten lesen
    • Natur- und Kunststein bearbeiten, versetzen, restaurieren
    • Steinerzeugnisse nach Vorgaben fräsen, spalten, schneiden, polieren
    • computergesteuerte Maschinen einrichten und überwachen
    • Schriften, Ornamente und Symbole entwerfen und gravieren
    • Metallschriften und Einlegeteile anbringen
    • Werkstücke, Bodenplatten, Wandplatten, Stufen usw. transportieren
    • Platten, Fließen, Tür- und Fensterumrahmungen, Säulen, Pfeiler, Blockstufen verlegen, einbauen oder versetzen
    • Steinarbeiten restaurieren und konservieren
    • gemeinsam mit Berufskolleginnen/-kollegen, Bildhauer*innen oder Künstler*innen Denkmäler herstellen
    • Qualität des Steins und der Bearbeitung überprüfen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Steinmetzgewerbes
    • Mittel- und Großbetriebe der Natursteinindustrie
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • ausgeprägter Tastsinn
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • gutes Sehvermögen
    • Kraft
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub
    • Wetterfest

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Bildhauerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Holztechnik (Modullehrberuf)
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Steinmetztechnik (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Betonfertigungstechnik (Lehrberuf)
    • Bildhauer*in
    • Bildhauerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bühnenbildner*in
    • Hafner*in (Lehrberuf)
    • Holztechnik (Modullehrberuf)
    • Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)
    • Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)
    • Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)
    • Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)
    • Restaurator*in
    • Steingutdesigner*in
    • Steinmetztechnik (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
    • Zimmereitechnik (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    Reglementiertes Handwerk:

    • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, BGBl. II Nr. 86/2003, Novelle mit Artikel 41 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Handwerk der Bildhauer, BGBl. II Nr. 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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