Forsttechnik

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.560,- bis 2.640,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Forsttechniker*innen forsten Waldbestände auf, pflegen diese Bestände und führen die Holzernte durch. Sie sorgen dafür, dass das geerntete Holz abtransportiert und sachgerecht gelagert wird. Außerdem reparieren und warten sie die Arbeitsgeräte, halten Wald- und Forststraßen und andere forstliche und jagdliche Einrichtungen wie Hochstände oder Futterkrippen instand.

    Bei der Holzernte tragen sie spezielle Schutzkleidung, arbeiten mit Motorsägen und anderen Handgeräten, aber auch mit schweren Holzerntemaschinen (z. B. Harvester). Beim Transport des Holzes setzen sie Seilzüge und Spezialschlepper ein.
    Forsttechniker*innen arbeiten immer im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu Fachkräften aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft und der Holztechnik. Sie halten sich bei ihrer Arbeit vorwiegend im Freien (Wald) auf.

  • Wo man arbeitet

    Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche von Forsttechniker*innen sind die Pflanzung und Pflege von Waldbeständen, die Holzernte, Holzbringung und die Lagerung und der Abtransport des Holzes sowie die Instandhaltung von Forsteinrichtungen.

    Forsttechniker*innen forsten abgeholzte Waldbestände auf, führen Verjüngungen und Durchforstungen durch und pflegen die Bestände. Beim Aufforsten und Durchforsten des Waldes entfernen sie Schlägerungsreste (Reisig, Äste), Schadholz (z. B. nach Wind- oder Schneebruch oder nach Schädlingsbefall) und alte Bäume, beseitigen Unkraut und pflanzen junge Bäumchen, um den Wald zu verjüngen. Sie ersetzen durch Schnee oder Wild beschädigte junge Pflanzen, schützen Jungpflanzen vor Wildschäden (z. B. Wildverbiss) und düngen den Jungwald.

    Forsttechniker*innen kennen dazu sowohl die geeigneten Baum-/Holzarten (Wachstumsgeschwindigkeit, Verwendungsmöglichkeit des Holzes), als auch die Bodenbeschaffenheit. Besonders achten sie auf Schädlingsbefall (Beispiel Borkenkäfer) und führen erforderlichenfalls Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch. Durch die Pflege der Wälder und Jungbestände sichern sie neben dem wirtschaftlichen Nutzung des Waldes auch die ökologischen Funktionen (Wasserspeicher, Luftfilter, aber auch als Schutz vor Erdrutschen, Lawinen und Steinschlag) und den Erholungswert des Waldes. Besonders Jungpflanzen schützen sie durch geeignete Maßnahmen vor Wildverbiss (z. B. Zäune) und Schneebruch.

    Bei der Holzernte werden zuerst die zu fällenden Bäume ausgewählt und gekennzeichnet. Je nach Gelände (Steilheit, Zugänglichkeit) werden für die Schlägerungsarbeiten und die Holzbringung unterschiedliche Techniken und Geräte eingesetzt. Auch dabei achten Forsttechniker*innen auf den Schutz von anderen Bäumen und Pflanzen und vermeiden Fällungs- und Bringungsschäden.

    Neben Motorsägen und andern Handgeräten wie Äxten, Sappel, Keile, Packzangen, Schäleisen usw. kommen auch Holzerntemaschinen wie z. B. Harvester zum Einsatz. Bei der Holzernte ist ganz besonders auf die Fallrichtung der Bäume zu achten. Für die Sicherung und den Abtransport (Holzbringung) setzen Forsttechniker*innen z. B. Seilzüge, Traktoren und Spezialschlepper (Forwarder) mit Kränen ein. Sie tragen bei der Holzernte spezielle Schutzkleidung und arbeiten immer im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, insbesondere zur Unfallverhütung.

    Nach dem Fällen der Bäume werden diese entastet, teilweise auch entrindet, vermessen, sortiert und auf die für den Transport erforderliche Länge zugeschnitten. Die Messergebnisse werden sorgfältig dokumentiert. Forsttechniker*innen legen die erforderlichen Holzlagerplätze an und sorgen dafür, dass das geerntete Holz sachgerecht gekennzeichnet, gelagert und schließlich zum Kunden abtransportiert wird.

    Außerdem errichten und pflegen Forsttechniker*innen forstliche Einrichtungen wie Wald- und Forststraßen, aber auch einfache Holzbauten (Hochstände, Futterkrippen). Sie führen kleinere Reparaturen an den Anlagen, aber auch an ihren Ausrüstungsgegenständen, Werkzeugen und Maschinen selbst durch oder veranlassen die Reparatur.

  • Womit man arbeitet

    Waldarbeit ist trotz des Einsatzes vielfältiger Hilfsmittel auch heute oft noch schwere Handarbeit. Forsttechniker*innen arbeiten mit Holzerntemaschinen (z. B. Harvester), Motorsägen, Spezialschleppern und Traktoren, Seilzuganlagen sowie verschiedenen Äxten und Sappeln (Handwerkzeuge zur Holzbewegung). Sie verwenden unterschiedliche Keile, Schärfwerkzeuge, Packzangen und Packhaken, Schäleisen zum Entrinden, Rücke- und Verladezangen, Seile und Ketten, Maßbänder und Messzangen usw.

    Wesentlich bei der Holzernte ist vorsichtiges und umsichtiges Arbeiten, da das Unfallrisiko bei der Holzarbeit hoch ist. Deshalb tragen Forsttechniker*innen Schutzkleidung, Schutzhelme mit Visier und Lärmschutz, festes Schuhwerk sowie Handschuhe.

    Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Materialverbrauchs, der Arbeits- und Stundenaufzeichnungen setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.

  • Wie man arbeitet

    Forsttechniker*innen arbeiten vorwiegend im Wald bei jeder Witterung und insbesondere auch im Winter. Dabei sind sie bei unterschiedlicher Witterung und insbesondere bei Kälte und Hitze tätig. Im Gebirge sind sie außerdem auch in steilem Gelände tätig.

    Zum Unfallschutz arbeiten sie ausschließlich im Team mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen. Sie stehen in Kontakt zu Fach- und Hilfskräften aus der Forstwirtschaft und der Holztechnik, siehe z. B. Holztechnik (Modullehrberuf), Förster*in, Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf), Forstwirt*in.

  • Was man macht

    • Waldbestände begründen und pflegen
    • Schädlingsbefall erkennen und bekämpfen
    • Holzschlägerungen mit Handgeräten (Motorsägen) oder Erntemaschinen (Harvester) durchführen und andere Forsterzeugnisse ernten
    • dabei Geländeverhältnisse und die späteren Bringungsrichtung (Abtransportrichtung) berücksichtigen
    • Baumstämme entasten
    • Stämme vermessen und in unterschiedlich lange Stücke („Ausformen“) teilen, Stämme an der Messstelle mit der Motorsäge zerteilen
    • Holz vermessen, kennzeichnen, sortieren, abtransportieren und sachgerecht lagern
    • Ernteergebnisse dokumentieren
    • Aufforstungsarbeiten durchführen
    • Wald- und Forstwege, forstliche und jagdliche Einrichtungen (Futterkrippen, Hochstände, Forsthäuser etc.) instandhalten.
  • Für wen man arbeitet

    • Gewerbliche Forstunternehmen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Mit der Lehre zum/zur Forsttechniker*in kann seit 1. Juni 2016 begonnen werden. Der Lehrberuf ist als Ausbildungsversuch eingerichtet.

  • Wie man sich weiterbilden kann

    Forststechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Weiterbildungsbereiche betreffen z. B.:

    • nachhaltige Forstwirtschaft
    • Kulturtechnik
    • Landschaftspflege
    • Forst- und Holztechnik
    • Holzbearbeitung und Produktionstechnik
    • Sicherheitstechnik
    • Biomasse und Bioenergiegewinnung
    • digitale Vermessung

    Fachspezifische Weiterbildungskurse (z. B. Holzmess- und Sortierkurse) werden im Holztechnikum (Höhere Technische Lehranstalt des Schulvereins der Sägewerker Österreichs) in Kuchl (Salzburg) angeboten. Auch an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt in Mödling (Niederösterreich) finden berufsspezifische Weiterbildungskurse statt.

    Im forstwirtschaftlichen Bereich bieten außerdem folgende Institutionen und Bildungsträger Weiterbildungen an:

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • gute körperliche Verfassung
    • Trittsicherheit
    • Wetterfest

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Agrarwirt*in – landwirtschaftliches Direktmarketing
    • Facharbeiter*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Förster*in
    • Forstwart*in
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), „1. voll“
    • Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Holztechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
    • Holztechniker*in
    • Holzwirt*in
    • Tischlerei (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)
    • Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)
    • Zimmerei (Lehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    Freies Gewerbe (im Wortlaut der Liste der freien Gewerbe):

    • Holzschlägerung, -bringung und -zerkleinerung
    • Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise in solchen Betrieben verwendet werden, bestehend aus Mähen, Pressen von Heu und Silage, Jauchegrube entleeren, Holzhäckselarbeiten, Ausbringen von Dünger, Erntearbeiten, Bodenbearbeitung (Agrardienstleistungen ausgenommen Fuhrwerksdienste)

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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