Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.380,- bis 1.890,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    „Greenkeeping“ bezeichnet die Pflege eines Golfplatzes. Garten- und Grünflächengestalter*innen im Bereich Greenkeeping planen, gestalten und pflegen Grünanlagen auf Golfplätzen und vergleichbaren Sportplätzen und Freizeitanlagen. Sie pflanzen Rasen- und Wiesenflächen, Sträucher, Bäume oder Blumen an. Sie lockern, düngen und bewässern den Boden, entfernen das Unkraut und mähen die Grünflächen. Sie bearbeiten den Untergrund mit Hacken, Krampen, Schaufeln und Rechen, säen Rasen aus und setzen Jungpflanzen oder Pflanzensamen ein. Garten- und Grünflächengestalter*innen mit Schwerpunkt Greenkeeping sind bei Gartenbaubetrieben oder direkt bei Golfplatzbetreiber*innen beschäftigt. Sie arbeiten in der Gruppe (Arbeitspartie) mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Garten- und Grünflächengestalter*innen mit Schwerpunkt Greenkeeping sind mit der gärtnerischen Gestaltung und Pflege von Golfplätzen und anderen Sportanlagen befasst. Mit der Gestaltung und Pflege von Parks, Ziergärten und anderen Grünflächen beschäftigen sich Garten- und Grünflächengestalter*innen im Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei (siehe dazu Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)).

    Die Beschaffenheit des Rasens einer Golfanlage bestimmt die Spielqualität. Garten- und Grünflächengestalter*innen mit Schwerpunkt Greenkeeping prüfen laufend die Qualität des Rasens.
    Zur ihren Tätigkeiten gehört das Begrünen und die laufende Pflege von Golfplätzen und Sportanlagen ebenso wie die Planung der gärtnerischen Golfplatzgestaltung. Ein anderer wichtiger Aufgabenbereich ist das Durchführen von Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen an kranken, umwelt- oder nutzungsgeschädigten Bäumen, Sträuchern oder Rasenflächen („Baumchirurgie“).

    Sie führen Gestaltungs-, Umbau- und Ausbauarbeiten am Golfparcours durch, z. B. legen sie künstliche Seen, Hügel oder Gräben als Hindernisse an. Dabei berücksichtigen sie die landschaftlichen Gegebenheiten der Golfanlage (z. B. Plateaus, Hanglagen, Pflanzenwuchs etc.).

    Beim Gestalten und Anlegen von Golfplätzen vermessen die Garten- und Grünflächengestalter*innen zunächst das zu bearbeitende Gelände und führen verschiedene Bodenbearbeitungsmaßnahmen durch (z. B. Auflockern, Jäten und Entwässern des Bodens, Aufschütten oder Abtragen von Erde). Vor Beginn der Bepflanzungsarbeit besprechen sie mit ihren Berufskolleg*innen im Planungsbüro die ausgearbeiteten Bepflanzungspläne und legen die Aufgabenverteilung in der Arbeitsgruppe fest.

  • Womit man arbeitet

    Bei der Bearbeitung und Gestaltung von Grünflächen kommen verschiedene Maschinen und Geräte wie Hacken, Rechen, Gartenscheren, Messer, Baumsägen, Motorsägen Schaufeln, Rasenmäher oder Gießkannen zum Einsatz. Garten- und Grünflächengestalter*innen verwenden bei ihrer Arbeit Grundmaterialien wie Kulturerden, Torf, Düngemittel, Sand, Kies oder Schotter. Sie bedienen Beregnungs- und Bewässerungsanlagen und hantieren mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

    Bei Planungsarbeiten fertigen sie Skizzen mit Papier und Stiften an oder erstellen Skizzen am Computer mit entsprechender Planungssoftware. Sie verwenden Telefone und Mobiltelefone und andere Büro- und Kommunikationsgeräte.

  • Wie man arbeitet

    Greenkeeping-Arbeiten werden überwiegend saisonabhängig ab Frühjahr bis Herbst durchgeführt, aber auch im Winter fallen z. B. diverse Arbeiten in der Pflege und Überwinterung von Pflanzen und Anlagen und verschiedene Planungsarbeiten an. Sind die Garten- und Grünflächengestalter*innen im Bereich Greenkeeping nicht bei einem einzelnen Golfplatzbetreiber beschäftigt, kommen sie je nach Auftrag oder Projekt an verschiedenen Orten zum Einsatz und arbeiten in der Gruppe (Arbeitspartie) unter Leitung von Partieführer*innen, Gärtnermeister*innen oder Golfplatzmanager*innen. Sie arbeiten überwiegend im Freien bei unterschiedlicher Witterung.

  • Was man macht

    • Gelände vermessen, entwässern und „modellieren“ (Erde auf- oder abtragen, Boden planieren)
    • Bodenbearbeitungsarbeiten durchführen; lockern, jäten, umschaufeln
    • Skizzen und Pläne für die Golfplatzgestaltung zeichnen
    • Golfplätze laufend pflegen (mähen, bewässern usw.)
    • durch den Spielbetrieb entstandene Schäden an Rasenflächen und Pflanzen beheben
    • mit gartentechnischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen arbeiten (z. B. Krampen, Schaufeln, Hacken, Rechen, Scheren, Motorsägen, Messer, Sichel, Baumsägen, Gießkannen)
    • Rasenmäher/Rasentraktoren, Beregnungs- und Bewässerungsanlagen bedienen
    • einfache Störungen an gartentechnischen Anlagen, Maschinen und Geräten beheben
    • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aussprühen und anbringen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Garten-, Landschafts-, Park- und Sportplatzbaus
    • Golfplatzbetreiber*innen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Biologie und Pflanzenkunde
    • Garten- und Landschaftstechnik
    • Golfplatzgestaltung
    • Bodenbearbeitung
    • Rasen anlegen
    • Rasenpflege, Greenkeeping
    • Pflanzenschutzmittel
    • Bewässerung, Bewässerungstechnik
    • Werkzeug- und Gerätekunde
    • Sport- und Golfplatzbetrieb
    • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Garten- und Grünflächengestalter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Möglichkeiten zur Weiterbildung bieten Kurse des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und der Landesinnungen der Gärtner (z. B. Kurse über Bodenbearbeitung, Baumpflege).

    Das WIFI, das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) bieten auch Kurse zu betriebswirtschaftlichen Themen, EDV und Internet an.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Beweglichkeit
    • gute körperliche Verfassung – Bücken/Hocken
    • Trittsicherheit
    • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
    • Wetterfest

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • mit Pflanzen umgehen können
    • räumliches Vorstellungsvermögen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Umweltbewusstsein

       

      Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild
    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Gartenbau (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Weinbau- und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)
    • Florist*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/3“
    • Forsttechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Gartenbau (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)
    • Facharbeiter*in Weinbau- und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)
    • Florist*in (Lehrberuf), „1. voll, 2. 1/3“
    • Förster*in
    • Forsttechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Forstwart*in
    • Forstwirt*in
    • Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Gartenbautechniker*in
    • Landschaftsplaner*in
    • Nationalpark-Ranger (m./w./d.)
    • Raumplaner*in
    • Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Handwerk der Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008),

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    b) Freies Gewerbe:

    • Friedhofsgärtnerei

    Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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