Luftfahrzeugtechnik

Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.650,- bis 1.950,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Luftfahrzeugtechniker*innen bearbeiten, kontrollieren, warten und reparieren nach gesetzlichen Vorschriften Luftfahrzeuge aller Art: Flugzeuge mit unterschiedlichen Antrieben (Kolbentriebwerke, Turbinenantriebe) oder Hubschrauber. Für ihre Arbeit haben sie mit modernster Technik in den Bereichen Hydraulik, Pneumatik, Elektronik und Mechanik zu tun. Die Ergebnisse ihrer Arbeit tragen sie in Wartungsprotokollen und Arbeitsjournalen ein. Sie arbeiten im Team in speziellen Wartungs- und Reparaturwerkstätten von Luftfahrtgesellschaften, die sich meist in der Nähe von Flughäfen oder direkt im Flughafengelände befinden, in Produktionshallen von Herstellerbetrieben und für das Österreichische Bundesheer.

  • Wo man arbeitet

    Flugzeuge und Hubschrauber werden entweder von Propellern, Düsen (Strahlantrieb) oder bei Hubschrauben von Rotoren angetrieben. In einem propellergetriebenen Flugzeug wird entweder ein Propeller-Turbinen-Triebwerk oder ein Verbrennungsmotor mit Kolbenantrieb verwendet.

    Luftfahrzeugtechniker*innen wissen bestens Bescheid über den Turbinenabschnitt, das Luftsystem, die Bauteile des Anlass- und Zündsystems und über das Triebwerkanzeigesystem. Aber auch für alle anderen Funktions- und Bauteile der Flugzeuge sind sie die Spezialist*innen: angefangen von der Klimaanlage, über das Fahrwerk, die Eis- und Regenschutzanlagen, die Bauteile der Beleuchtung bis hin zu der Einrichtung und Ausstattung (z. B. Kabine, Passagiertreppe, Fracht- und Laderäume).

    Luftfahrzeugtechniker*innen sind für die Wartung, Inspektion und Reparatur von Mechanik, Elektronik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrik der Flugzeug- und Hubschrauberkomponenten zuständig. Sie wissen bestens Bescheid über die Triebwerke, Drehflügleraerodynamik (bei Hubschraubern) und Flugsteuerung, führen Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Bauteilen der Flugsteueranlage, an den Bauteilen des Getriebes, der elektrischen Leistungsversorgung wie z. B. Batterien, Gleich- und Wechselstromerzeugung und Energieverteilung bis hin zu Sitzen, Sicherheitsgurten durch. Weiters kümmern sie sich um den Oberflächenschutz und die Oberflächenreinigung sowie um die Klimaanlagen und Luftversorgungsanlagen, Brandschutzeinrichtungen und vieles mehr.

    In Produktionsbetrieben sind Luftfahrzeugtechniker*innen an der Herstellung und Montage von Triebwerkskomponenten und Bauteilen der Flugzeugsteuerung beteiligt.

    Für ihre Arbeit verwenden sie technische Unterlagen, Baupläne, Installationspläne, Betriebsanleitungen und dergleichen. Sie achten auf die Einhaltung von internationalen Sicherheitsstandards und überprüfen und kontrollieren die Maschinen nach gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsplänen. Um Störungen und Fehlerquellen zu ermitteln, arbeiten sie mit speziellen Mess- und Prüfgeräten.

  • Womit man arbeitet

    Luftfahrzeugtechniker*innen arbeiten mit Flugzeugen und Hubschraubern der verschiedensten Arten und Typen (z. B. mit großen Passagier- und Frachtmaschinen ebenso wie mit Kleinflugzeugen, mit Rettungshubschraubern, Löschhubschraubern, Verkehrshelikoptern) sowohl im zivilen wie auch im militärischen Einsatzbereich.

    Luftfahrzeugtechniker*innen lesen und verwenden bei ihrer Arbeit technische Unterlagen wie Baupläne, Installationspläne, Betriebsanleitungen usw. und führen technische Dokumentationen, Wartungsjournale und Arbeitsprotokolle. Im Rahmen von Wartungs- Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten bearbeiten sie Werkstoffe wie Kunststoffe, Metalle und Leichtmetalllegierungen und hantieren mit Spezialwerkzeugen, wie z. B. mit Dreh-, Fräs-, Schweiß- und Bohrmaschinen, sowie mit Schraubendreher, Schraubenschlüssel, Zangen und dergleichen. Zur Ermittlung von Störungen und Fehlerquellen arbeiten sie mit speziellen Mess- und Prüfgeräten, wie z. B. Druck- und Temperaturmesser, sowie an Testständen für Hydraulik und Pneumatik. Weiters kennen und verwenden sie die internationalen Normen und Sicherheitsvorschriften.

  • Wie man arbeitet

    Luftfahrzeugtechniker*innen arbeiten in Produktionshallen von Flugzeugherstellungsbetrieben oder in Flugzeugwartungshallen (Hangar) von Luftfahrtunternehmen sowie am Flugfeld von Flughäfen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften der Flugzeugtechnik und Flugsicherung, siehe z. B. die Berufe Flugzeugbautechniker*in, Flugwettertechniker*in, Flugzeugspengler*in, Flugverkehrsleiter*in, Flugfunker*in und haben Kontakt zum Bodenpersonal auf Flughäfen und zum Boardpersonal von Flugzeugen.

  • Was man macht

    • technische Unterlagen (in Fachenglisch) lesen und verwenden
    • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
    • Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
    • Qualitätsmanagementsysteme anwenden
    • Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Sicherheitsvorschriften und Umweltstandards durchführen
    • Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen
    • mechanische, hydraulische, pneumatische und elektronische Komponenten bearbeiten, zusammenbauen und in Luftfahrzeugen einbauen, prüfen und justieren
    • Luftfahrzeugsystemkomponenten an Flugzeugen bzw. Hubschrauber mit unterschiedlichen Antrieben demontieren, montieren, handhaben und in Betrieb nehmen
    • mechanische, hydraulische, pneumatische und elektronische Komponenten und Baugruppen in Stand halten
    • berufstypische physikalische Größen messen, beurteilen und prüfen
    • Fehler, Mängel und Störungen an Luftfahrzeugsystemkomponenten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
    • technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren
  • Für wen man arbeitet

    • Wartungs- und Reparaturabteilungen von Luftfahrtunternehmen
    • Flugzeughersteller und Ausrüster für Flugzeuge
    • Hubschrauberunternehmen, die Frachttransporte durchführen
    • Werftbetriebe von Flughäfen
    • Österreichisches Bundesheer
    • Luftrettung
    • größere Flugschulen
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Die Inhalte des Lehrberufes Luftfahrzeugtechnik wurden der EU-Verordnung Nr. 1321/2014 (Verordnung über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen) angepasst. Diese Ausbildung führt somit in enger Kooperation mit der Berufsschule (welche die lt. EU-Verordnung vorgeschriebenen Modul-Prüfungen abnimmt) zu einem europaweit anerkannten Abschluss.

    Die ausgelernten Lehrlinge können mit dem Lehrabschlusszeugnis und dem Berufsschulzeugnis (+ Zeugnis über absolvierte Modulprüfungen) und nach einer Wartefrist, die Ausstellung der entsprechenden Berechtigungen bei der Austro-Control beantragen.

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Luftfahrzeugtechnik (Avionik)
    • Antriebe
    • Bordtechnik
    • Technische Physik
    • Technische Mathematik
    • Hydraulik, Pneumatik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Fachenglisch
    • Internationale Normen und Sicherheitsstandards
    • Qualitätsmanagement
    • technische Dokumentation
    • technisches Projektmanagement
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Die Luftfahrttechnik unterliegt einem permanentem Wandel, insbesondere auf technischem Gebiet. Für Luftfahrzeugtechniker*innen bedeutet dies, sich kontinuierlich Zusatzkenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:

    • Elektronik, Avionik
    • Motorentechnik
    • Werkstoffstechnik
    • Kunststoff- und Metallbearbeitung
    • Zusatzkenntnisse Mathematik
    • Fachsprache Englisch
    • Automatisierungstechnik/Digitalisierung
    • Prozessoptimierung und Prozesstechnik
    • Energie- und Ressourceneffizienz

    Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsveranstaltungen über Elektronik und Kunststoffbearbeitung an.

    Es besteht die Möglichkeit, sich durch Radarkurse und Einschulungen auf elektronische Navigationsgeräte weiterzubilden. Diese Kurse finden aber vornehmlich im Ausland statt.
    Luftfahrzeugtechniker*innen haben weiters die Möglichkeit, durch das Ablegen von Prüfungen bei Austro Control stufenweise ihre Qualifikation zu verbessern (Luftfahrzeugwart*in). Der Erwerb eingeschränkter Wartscheine berechtigt zur Durchführung verschiedener Reparatur- und Wartungsarbeiten an bestimmten Flugzeugtypen. Eingeschränkte Wartscheine (nach zweijähriger Praxis) und Wartscheine 1. Klasse für qualifizierte Wartungen (nach fünfjähriger Praxis) gibt es für das Flugwerk (Zelle, Rumpf, Tragflächen), für das Triebwerk, für die Bordausrüstung und für die Elektronik. Weiters wird durch den Privatpilotenschein die sogenannte Rollberechtigung für Großflugzeuge (Rollfahrten auf dem Flugfeld) erworben.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

      Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • Lärmunempfindlichkeit

       

      Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Fremdsprachenkenntnisse
    • gute Beobachtungsgabe
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • räumliches Vorstellungsvermögen
    • technisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

       

      Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

       

      Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Belastbarkeit / Resilienz
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

       

      Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Problemlösungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mechatronik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
    • Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

    a) Freies Gewerbe: Luftfahrzeugtechniker

    Informationen zum „Freien Gewerbe“:
    freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

    Liste der Freien Gewerbe:

    Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

    • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
    • Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008),
    • Handwerk der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. Nr.II 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr. 399/2008)

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Julia Csukovits

Lehrling Luftfahrzeugtechnik

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