Steinmetztechnik

Lehrzeit: 4 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 2.160,- bis 2.340,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Steinmetztechniker*innen bearbeiten und gestalten Kunst- und Natursteine für den Haus-, Garten- oder Landschaftsbau. Sie verlegen Platten und Fließen und versetzen Treppen, Fenster oder Türrahmen, geben den Steinen Formen, bringen Ornamente, Symbole oder Beschriftungen an und kümmern sich um die Pflege, Instandhaltung oder Restaurierung von bestehenden Steinerzeugnissen und historischen Denkmälern.

    Steinmetztechniker*innen stellen die Steinerzeugnisse nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben her und kümmern sich um die gesamte Abwicklung der Produktion – von der Auswahl der Natur- oder Kunststeine, bis zur Materialkalkulation, der Arbeitseinteilung, dem Herstellungsprozess, dem Transport, der Aufstellung sowie der Dokumentation und Abrechnung. Sowohl in der Planung als auch in der Herstellung arbeiten sie mit computergestützten Werkzeugen (CNC-Maschinen) bzw. CAD-Systemen.

    Steinmetztechniker*innen arbeiten in Büros, in Werkstätten und Produktionshallen sowie an wechselnden Arbeitsorten wie Steinbrüche, Gärten, Baustellen oder Denkmalplätze. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Auftraggeber*innen.

  • Wo man arbeitet

    Steinmetztechniker*innen stellen Steinerzeugnissen aus Natur- oder Kunststeinen (z. B. Granit, Marmor, Kalkstein, Sandstein, Porphyr, etc.) für den Innen- und Außenbereich her, z. B. Treppen, Fenster- und Türumrahmungen, Böden, Wandverschalungen, Bögen, Begrenzungen, Brunnen, Tafeln, Grabsteine, aber auch Figuren und Denkmäler. Neben der Herstellung von Steinerzeugnissen übernehmen sie auch kaufmännisch-organisatorischen Aufgaben, die Qualitätskontrolle und den Kontakt mit den Kundinnen und Kunden.

    Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden über Material und Form der Steinerzeugnisse und über die Umsetzung eigener bzw. vorgegebener Entwürfe und erstellen oder bearbeiten Skizzen mit CAD-Software. Sie führen Kostenkalkulationen zum Material- und Produktionsaufwand (Werk- und Hilfsstoffe, Personalaufwand, Transport) durch und organisieren und koordinieren den Herstellungsprozess in der eigenen Werkstätte und auf Baustellen. Gegebenenfalls haben sie Kontakt mit Expertinnen und Experten aus anderen Bereich, z. B. Landschaftsgärtner*innen oder Baumeister*innen, mit denen sie die Auftragsabwicklung koordinieren. Sie wählen und prüfen die Steine am Steinbruch oder in den eigenen Lagerräumen und bearbeiten diese in den Werkstätten mit Werkzeugen bzw. programmieren die computergestützten Bearbeitungsmaschinen (CNC-Maschinen).

    Steinmetztechniker*innen sägen, trennen, behauen oder polieren die ebenen, hohlen oder gewölbten Steine, gestalten Schriften oder Ornamente und Symbole, färben oder vergolden Schriften oder bringen Metallschriften oder Einlegeteile an. Nachdem die Produktion abgeschlossen ist, kümmern sie sich auch um den Transport und das Aufstellen der Steinerzeugnisse. Sie koordinieren die Logistik und Durchführung von Verlege- oder Bauarbeiten (z. B. von Böden oder Türrahmen) auf Baustellen bzw. führen diese zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen durch. Sie prüfen die Qualität, dokumentieren die Auftragsabwicklung, führen Material- und Stundenlisten, erstellen die Abrechnung und informieren ihre Kundinnen und Kunden über die Pflege der Steinprodukte.

    Steinmetztechniker*innen führen auch Restaurations-, Renovierungs- oder Konservierungsarbeiten, vor allem an historischen Steinerzeugnissen und -bauteilen z. B. Denkmälern, Hausfassaden, Kirchen etc. durch. Sie erheben den Schaden und reinigen und ergänzen die schadhaften Objekte (z. B. durch Vierung) in Abstimmung mit den Auftraggeber*innen und gegebenenfalls mit Denkmalpfleger*innen und Restaurator*innen (siehe Denkmal- und Ensembelschützer*in, Restaurator*in). Bei Bedarf fertigen sie Reproduktionen an.

  • Womit man arbeitet

    Für die Planung, Organisation und Abrechnung arbeiten Steinmetztechniker*innen mit den üblichen Betriebsmitteln eines Büros (Computer/Laptop, Tablet, Telefon, Drucker) sowie mit branchenspezifischer Software. Entwürfe und Skizzen zeichnen sie per Hand oder mit Hilfe von CAD-Software.

    Bei der Herstellung der Steinerzeugnisse arbeiten sie mit Natur- und Kunststeinen, z. B. Granit, Marmor, Kalkstein, Sandstein, Porphyr, sowie verschiedenen Werkstoffen aus Metall und Kunststoffen, z. B. Schriften, Einlegeteile und Hilfsmaterialien (z. B. Mörtel, Kleber, Kitt). Sie bearbeiten diese mit Handwerkzeugen (z. B. Meißel, Hammer) oder mit computergestützten Maschinen (CNC-Maschinen, Waterjet Cutting), die sie einstellen und überwachen. Bei der Restaurierung-, Reinigung oder Denkmalpflege bedienen sie Dampf- oder Sandstrahlgeräte.
    Außerdem hantieren sie mit Hebe- und Transporteinrichtungen (z. B. Stapler, Kräne) und lenken betriebseigene Transportfahrzeuge.

    Auch wenn in diesem Beruf bereits vieles von teils automatisch gesteuerten Maschinen erledigt werden kann, ist für den Umgang mit schweren Arbeitsmaterialien ein gewisses Maß an Kraft und körperlicher Fitness erforderlich.

  • Wie man arbeitet

    Steinmetztechniker*innen arbeiten in Betriebsbüros und gemeinsam mit Berufskolleginnen und -kollegen (siehe z. B. Steinmetz*in (Lehrberuf)) und Hilfskräften in Werkstätten, Produktionshallen und Lagerräumen von Steinmetzbetrieben und sind vor Ort auf Baustellen im Innen- und Außenbereich oder an Denkmalorten tätig.

    Dort haben sie Kontakt mit Expertinnen und Experten aus nahestehen Bereichen (Bildhauerei (Lehrberuf)), aus dem Bereich Garten- und Grünflächengestaltung (Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf), Gartenbautechniker*in, Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)), mit Architekt*innen und Baumeister*innen sowie mit Restaurator*innen, Kunsthistoriker*innen oder Künstler*innen (siehe Bildhauer*in).

  • Was man macht

    • Kundinnen und Kunden beraten, Material- und Personalbedarf berechnen, Zeitplan erstellen
    • Entwürfe nach eigenen Ideen oder nach Vorgabe manuell oder mit CAD-Software erstellen
    • Zeichnungen, Skizzen und Pläne manuell oder mit Software erstellen bzw. Vorgaben anwenden
    • Natur- und Kunststeine auswählen und auf Qualität prüfen
    • Natur- und Kunststeine manuell oder mit Hilfe von rechnergestützten Maschinen (CNC) bearbeiten und formen
    • Schriften, Ornamente oder Symbole gestalten, Einlegeteile oder Farben (auch Gold) anbringen
    • Platten, Fließen, Bodenplatten verlegen
    • Treppen, Fenster, Türrahmungen oder Fassadenverkleidung versetzen
    • Transporte, Material und Personal organisieren
    • Steinerzeugnissen (auch Denkmäler) reinigen und restaurieren
    • Denkmäler herstellen und versetzen
    • Arbeitsablauf kontrollieren und dokumentieren, Qualität überprüfen
  • Für wen man arbeitet

    • Klein- und Mittelbetriebe des Steinmetzgewerbes
    • Mittel- und Großbetriebe der Natursteinindustrie
  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

    • Auge-Hand-Koordination
    • ausgeprägter Tastsinn
    • Farbsehen
    • Fingerfertigkeit
    • gute körperliche Verfassung
    • gutes Sehvermögen
    • Kraft
    • Lärmunempfindlichkeit
    • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Freihandzeichnen
    • Gefühl für Farben und Formen
    • gestalterische Fähigkeit
    • gutes Augenmaß
    • handwerkliche Geschicklichkeit
    • technisches Verständnis
    • wirtschaftliches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
    • Führungsfähigkeit (Leadership)
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Sicherheitsbewusstsein
    • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Kreativität
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bankkaufmann/-frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Bildhauerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Steinmetz*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Tiefbauer*in (Lehrberuf)
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf)
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf)

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Bildhauer*in
    • Bildhauerei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bühnenbildner*in
    • Denkmal- und Ensembelschützer*in
    • Maurer*in (Lehrberuf)
    • Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
    • Requisiteur*in
    • Restaurator*in
    • Schalungsbau (Lehrberuf – auslaufend)
    • Steingutdesigner*in
    • Steinmetz*in (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Tiefbauer*in (Lehrberuf)
    • Transportbetontechnik (Lehrberuf)
    • Werkstofftechnik (Modullehrberuf)
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

    Reglementiertes Handwerk:

      • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, BGBl. II Nr. 86/2003, Novelle mit Artikel 41 BGBl. II Nr. 399/2008
        • Handwerk der Bildhauer, BGBl. II Nr. 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

        • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
        • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
        • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Weitere Informationen und Kontakte:

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Marius Joseph Golser

Steinmetz

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