Worum es geht
Land- und Baumaschinentechniker*innen warten und reparieren Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. Je nach Schwerpunkt arbeiten sie hauptsächlich an Baumaschinen (Bagger, Kräne, Raupenfahrzeuge, Transportmaschinen, Lauf- und Förderbänder) oder Landmaschinen (Traktoren, Mähdrescher, Säh- und Pflanzmaschinen, Fütterungs- und Reinigungsmaschinen Melkanlagen). Sie prüfen die Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit, führen Wartungen und Reparaturen durch und sind auch für Umbauten und Montagearbeiten zuständig. Dafür nutzen sie computergestützte Werkzeugmaschinen, elektronische Diagnosegeräte, aber auch gewöhnliche Handwerkzeuge (Hammer, Schraubenzieher, Feilen usw.) oder Scheiß- und Lötgeräte.
Land- und Baumaschinentechniker*innen arbeiten, je nach Schwerpunkt, in Werkstätten und -hallen von Landmaschinenreparaturbetrieben oder für Unternehmen der Baubranche bzw. Service- und Reparaturbetriebe. Fallweise sind sie auch im Außendienst bei landwirtschaftlichen Betrieben bzw. auf Baustellen im Einsatz. Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden.
Der Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zum Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:
- Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
- Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)
Wie man sich weiterbilden kann
Land- und Baumaschinentechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungsbereiche für Land- und Baumaschinentechniker*innen sind beispielsweise:
- technische Entwicklungen und Innovationen im Bereich der Land- bzw. Baumaschinentechnik
- Steuer- und Regelungstechnik, Sensortechnik
- computergesteuerte Systeme
- computergesteuerte Diagnoseinstrumente
- alternative Antriebstechnologien
- Hydraulik, Pneumatik
- Elektrotechnik, Elektronik (Steuerungstechnik)
- Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik, Navigationselektronik
- Fachenglisch
- Projektmanagement, Dokumentation
- Qualitätssicherung
- Entsorgung, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz
Möglichkeiten zur Weiterbildung in den genannten Bereichen bieten Kurse der Herstellerfirmen sowie von Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z. B. dem Berufsförderungsinstitut (bfi) und demWirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).
Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
- Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Auge-Hand-Koordination
- Fingerfertigkeit
- gute körperliche Verfassung
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- gute Beobachtungsgabe
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Geduld
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Problemlösungsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
- Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
- Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
- Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
- Prozesstechnik (Lehrberuf)
- Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
- Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Werkstofftechnik (Modullehrberuf)
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Baumaschinenführer*in
- Bergbautechniker*in
- Berufskraftfahrer*in – Güterbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
- Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf), „1. voll“
- Betriebstechniker*in
- Elektrotechniker*in
- Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
- Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
- Kranführer*in
- Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Maschinenbautechniker*in
- Mechatroniker*in
- Metallbearbeitung (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
- Produktionsleiter*in
- Prozesstechnik (Lehrberuf)
- Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf), „1. voll“
- Wagner*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Werkstofftechnik (Modullehrberuf)
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
reglementierte Gewerbe und Handwerke:
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung im Rahmen eines reglementierten Gewerbes sind je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich, vergleiche dazu die Infos zur Selbständigkeit bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
- Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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