Worum es geht
Metallgießer*innen stellen aus flüssigem Metall Gussteile für Maschinen und Motoren sowie Ziergegenstände und andere kunsthandwerkliche Gebrauchsgegenstände her. Dafür füllen sie das Material (z. B. Stahl, Eisen, Messing und Aluminium) in spezielle Formen. Sie warten die verwendeten Anlagen und Maschinen (z. B. Modellplatten, teil- und vollautomatische Gieß- und Formmaschinen) und führen kleinere Reparaturen selbst durch.
Metallgießer*innen arbeiten in Werks- oder Maschinenhallen von Klein- und Mittelbetrieben des Gießereigewerbes oder in Betrieben der Gießereiindustrie im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus.
Wo man arbeitet
Metallgießer*innen stellen Metall- und Eisengussteile für technische und handwerklich-künstlerische Zwecke her.
Die wichtigsten Erzeugnisse der Metallgießer*innen sind technische Guss-Stücke in Einzel- oder Serienfertigung, wie Gussteile für Maschinen und Motoren aus Stahl, Eisen, Messing und Aluminium. Grundsätzlich unterscheidet man zwei verschiedene Gusstechniken, den Guss in sogenannter „verlorener Form“ (Sandguss) und den „Guss in Dauerformen“ (Kokillenguss).
Die Metallgießer*innen stellen die Formen und Kerne her und bereiten den Gießprozess vor. Sie prüfen die Modelle, setzen die Modelleinrichtungen instand, bereiten die Form- und Kernüberzüge vor, tragen sie auf und bauen die Formen zusammen. Sie montieren die Gießwerkzeuge, rüsten die Produktionsanlagen und bedienen und überwachen sie während des Gießprozesses. Nach dem Ausleeren der Formen und entkernen, bearbeiten sie die Gussteile durch z. B. Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen oder Entgraten weiter.
Metallgießer*innen fertigen außerdem Ziergegenstände und kunsthandwerkliche Gebrauchsgegenstände in Kleinserien, wie z. B. Laternen, Stiegen- und Balkongeländer, Glocken sowie Kunstgüsse für Skulpturen, Plastiken und Reliefs aus Bronze, Messing, Zinn und Eisen nach eigenen Entwürfen oder Entwürfen bildender Künstler*innen an.
Womit man arbeitet
Metallgießer*innen verwenden Druckgusswerkzeuge, Kokillen oder Stranggusswerkzeuge, Rührwerke, Misch- und Knetmaschinen, teil- und vollautomatische Formmaschinen, Schleudermaschinen und Verdichtungsgeräte (z. B. Druckluftstampfer). Sie arbeiten mit Schmelz- und Warmhalteeinrichtungen (z. B. Elektroöfen, Kupolöfen, Flammöfen, Lichtbogenöfen, Induktionsöfen).
Für die Formgebung verwenden sie Vorrichtungen wie Formkästen und Modellplatten. Das wichtigste Arbeitsmittel für das Formen ist das Modell des zu gießenden Werkstücks. Außerdem lesen Metallgießer*innen technische Zeichnungen und Konstruktionspläne.Wie man arbeitet
Metallgießer*innen arbeiten in Werk- bzw. Maschinenhallen von Gewerbe- und Industriebetrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus (siehe z. B. Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf), Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)), Konstrukteur*innen, Modellbauer*innen usw. Je nach Betrieb arbeiten sie auch mit den Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen zusammen, z. B. aus dem Werkstofflabor, siehe z. B. Werkstofftechniker*in, Werkstofftechnik (Modullehrberuf).
Was man macht
Beispiel: Sandguss
- Modell (in Segmente zerlegt und hergestellt aus Holz, Metall oder Kunststoff) bzw. Werkstück in den Formstoff einbetten (Quarzsand mit verschiedenen Bindungsstoffen wie z. B. Ton)
- Formsand mit Hand- oder Pressluftstampfern verdichten, Modell aus der Form entnehmen
- „Kerne“ aus Formstoff im Inneren der Gussform zur Darstellung von Hohlräumen fixieren
- Fehler in der Form ausbessern und Oberfläche mit Graphitwasser beschichten („Schichten“), um das Anbrennen des Formsandes am Guss-Stück zu verhindern
- Gewichte der einzelnen Metallanteile zur Erzielung des vorgegebenen Legierungsverhältnisses bestimmen und in einem feuerbeständigen Graphittiegel zusammenschmelzen
- flüssiges Metall in die Form eingießen
- Gussform zerschlagen und den Kern nach dem Erkalten entfernen
- das Guss-Stück mit dem Sandstrahlgebläse reinigen; die Grate schleifen
Für wen man arbeitet
- Klein- und Mittelbetriebe des Gießereigewerbes
- Gießereiindustrie (z. B. Eisengießerei, Stahlgießerei, Leichtmetallgießerei, Buntmetallgießerei)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Arbeitsvorbereitung
- Werkstoff- und Materialienkunde
- Maschinenführung, Anlagenführung
- Schmelztechnik (Metall)
- Kastenformen, Formeneinrichten
- Gießereitechnik: Handgießen, Kokillengießen, Stahlformgießen
- Maschinenformen, Maschinengießen
- Legieren
- Gussputzen
- Sandverdichten
- Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
- technische Dokumentation
Wie man sich weiterbilden kann
Weiterbildung bedeutet für Metallgießer*innen, sich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:
- Steuerungs- und Regelungstechnik (Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik, Pneumatik, Speicherprogrammierbare Steuerung = SPS)
- CNC- und NC-Maschinen
- Schweißtechnik Kurse
- Kenntnisse aus dem verwandten Lehrberuf Gießereitechnik
- Werkstoffprüfung und Qualitätssicherung
Weiterbildungsveranstaltungen in den genannten Bereichen bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi). Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien bietet Schweißtechnik Kurse an.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gute körperliche Verfassung
- gute Reaktionsfähigkeit
- Unempfindlichkeit gegen Hitze
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- gute Beobachtungsgabe
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
- Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Metalltechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Modellbauer*in (Lehrberuf), „1. voll“
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
- Metall- und Eisengießen
- Erzeugung von Zinngussformen und Zinnwaren (Zinngießer)
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte GewerbeALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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